Verdient das deutsche Volk einen Joachim Gauck nach einem Christian Wulff?

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Das „Deutsche Volk“, Das Grundgesetz und seine Demokratie

Dem deutschen Volk wird viel zugemutet. Dem Grundgesetz zum Trotz. Der nächste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird wohl den Namen Joachim Gauck tragen. Erleichterung weht durch das ganze Land. Nachdem das deutsche Volk vom Albtraum heimgesucht worden ist durch

  • Christian Wulff als Bundespräsidenten,
  • Angela Merkel und Guido Westerwelle als Bundespräsidentenmacher
  • die wiederholten Lobeshymnen und die bedingungslose Unterstützung Christian Wulffs durch die Bundeskanzlerin,
  • die vielen Bewunderer und Verteidiger des Bundespräsidenten wie die „Bernhard Vogels“ und die „Peter Hintzes“, die systematisch nicht nur die politische, sondern die Moral schlechthin klein reden und nur das Strafgesetzbuch gelten lassen wollen.

Schließlich kommt die ersehnte Erleichterung durch die Bejahung des Anfangsverdachts wegen Untreue durch die Staatsanwaltschaft in Hannover, durch den Antrag auf die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten Christian Wulff und durch den Rücktritt.

Wie lange wird die Erleichterung halten? Wer ist dieser Joachim Gauck? Was weiß das deutsche Volk über Joachim Gauck wirklich? Aus welchen verlässlichen Quellen? Ich lasse die Fragen zunächst als Merkposten stehen.

*****

 

Selbst für das britische Volk trifft es nicht zu, wenn gesagt werden sollte: „Das britische Volk verdient seine Regierung“. Zu keiner Zeit konnte das Volk in dem „Mutterland der Demokratie“ seine Regierung bestimmen. Zu keiner Zeit konnte das Volk in dem „Vorbildland“ der Deutschen jenseits des Atlantiks, in den vereinigten Staaten von Amerika, (Amerika oder das Land des flächendeckenden Völkermords?), seine Regierung bestimmen.

Eigentlich hat in keinem der sogenannten demokratisch verfassten Länder das Volk seine Regierungen je bestimmt und daher auch nie verdient. In dem überschaubaren Zeitraum der Vergangenheit ist in keinem Land eine Regierung zustande gekommen, die von einer absoluten Mehrheit des Volkes bestimmt worden ist. Die Buchstaben „demokratischer Verfassungen“ , „demokratischen“ Getue und Fassaden sind trügerisch.

Ich kenne kein einziges Beispiel in irgendeinem Land mit sogenannter repräsentativer demokratischer Verfassung, in dem je eine Mehrheit des Volkes ihre Regierung bestimmt hat. Nicht einmal auf der formalen Ebene des „ein Mensch, eine Stimme“. Ob der unvollständigen Wählerliste. Es ist immer eine Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen. Von der Ausnahme einer „Wahlpflicht“ abgesehen. Die Verführung der Wähler und die Wahlfälschungen nicht mit eingerechnet.

Auf der inhaltlichen Ebene hatte und hat ein Volk nirgendwo eine Chance, eigene Vertretungen zu bestellen. Das Volk hat auch in keinem „demokratisch verfassten“ Staat die Möglichkeit, sich unverfälscht zu informieren. Ohne unverfälschte Information kein Wissen. Ohne Wissen keine Kompetenz. Ohne Kompetenz keine Fähigkeit einer kompetenten Wahl. Ich meine, bis hierhin herrscht Übereinstimmung.

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Zu unverfälschter Information, zu Wissen und zur Kompetenz gleich mehr. Aber zunächst zurück zum deutschen Volk. Allerdings nicht mit der Frage, ob das deutsche Volk seine Kanzlerin Angela Merkel verdient hat. Oder ob das deutsche Volk einen Horst Köhler und einen Christian Wulff als Bundespräsidenten verdient hatte. Bekanntlich drückte Angela Merkel zweimal ihre Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten durch. Ihre wirklichen Beweggründe? Sie hat sie uns nicht verraten. Es ist müßig darüber zu spekulieren. Zu fragen ist, ob nicht das von Angela Merkel praktizierte Verfahren, einen Horst Köhler und einen Christian Wulff zum Bundespräsidenten durchzudrücken, Verstöße gegen das Grundgesetz gewesen sind.

Einen Bundespräsidenten als eine moralische Instanz mit Intellekt wollte Angela Merkel nicht dulden. Der Bundespräsident sollte eher der Bundeskanzlerin in ihrer Mittelmäßigkeit flankierend dienen. Hat sie nicht immer wieder ihre Entscheidungen als „richtungsweisende“, „revolutionäre“, „epochale“ Meilensteine in der Geschichte verkündet? Nicht polternd in der Bastamanier wie ihr Amtsvorgänger. Nein, leiser. Aber nicht weniger “basta“. Waren diese Verkündigungen nicht von kurzer Dauer?

Hat Angela Merkel nicht leise, aber durchaus nicht mittelmäßig, den „Kniefall“ vor dem Finanzkapital als ohne Alternative verkauft. Und die „Schuldenbremse“ als Allheilmittel zum „Rette sich wer kann“? Was steckt hinter diesem Zauberbegriff Schuldenbremse? Wird etwa die Zinslast geringer durch die Schuldenbremse? Heißt die „Schuldenbremse“: Keine neuen Kredite mehr?

Nicht einmal „Verfassungsrechtler“ haben öffentlich wahrnehmbar gefragt, ob Angela Merkel beim Schmackhaftmachen ihres Kniefalls vor dem Finanzkapital nicht den allerwichtigsten Grundsatz des Grundgesetzes platt getreten hat: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Stattdessen predigt sie fortwährend die angeblich unausweichliche Kraft des Faktischen: Alle Staatslast muß das Volk tragen. Ich habe Zweifel, ob Angela Merkel es Wert ist, laut über das Grundgesetz nachzudenken. Und auch darüber nachzudenken, wie und mit wem sie „Hof“ hält.

Ist die Bundeskanzlerin zum lauten Nachdenken verpflichtet? Ist Angela Merkel nicht damit zufrieden, sich scheinbar mühelos an der Macht zu halten? Läßt sie nicht instinktiv Politiker, Journalisten, Publizisten, Wissenschaftler, Hochschullehrer, Lehrer an ihrer Macht teilhaben? Warum finden Empfänge in Schlössern? Warum muß die Bundeskanzlerin eines Landes, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, Schlossherrin spielen? Die restaurierten Schlösser sind Kulturerbe. Sie sollten dem Volk zugänglich sein als Museen, oder als was auch immer. Aber dürften Beauftragte des Volkes, auf Kosten des Volkes Schlossherr oder Schlossherrin mimen? Und an dieser Entartung der Demokratie Journalisten, Publizisten, Wissenschaftler, Hochschullehrer, Lehrer „teilhabenlassen“, damit keine Kritik kommt?

Sind Politiker, Journalisten, Publizisten, Wissenschaftler, Hochschullehrer, Lehrer etwa auch „Vertreter“ des Volkes? Wer bezahlt ihren Unterhalt? Das Finanzkapital? Dienen diese Berufsgruppen dem Volk? Gehören sie zum Volk? Halten sie sich nicht damit beschäftigt, dem Volk zu erläutern; wo und wie es lang geht? Alle Staatslast trägt das Volk. Soll es zu diesen Verstößen gegen die Verfassung dieses Landes „keine Alternative“ geben?

Fragen nach fortgesetzten Verstößen gegen die Verfassung durch Politiker und Beamte sind noch nicht gestellt. An „Staatsrechtlern“ oder „Wissenschaftlern“ soll es ja in der Bundesrepublik nicht fehlen. Aber wo bleiben die fälligen Fragen? Ich stelle in diesem Zusammenhang beispielhaft die Frage, ob die Vorgänge und das Verfahren zum Übergang vom „Albtraum“ zur „Erleichterung“, die Wahl des 11. Bundespräsidenten, mit dem Verfassungsgrundsatz zu vereinbaren sind.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Ist die Wahl des 11. Bundespräsidenten nicht de facto bereits gelaufen? Wozu noch die Farce mit der Bundesversammlung? Wird nicht dem deutschen Volk auf der öffentlich−politischen Bühne alles anders vorgelebt und aufgeführt, als es die Gebote des Grundgesetzes festlegen? Auf allen Ebenen der Politik? Von allen Akteuren auf dieser Bühne? Von Politikern, Journalisten, Publizisten, Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Lehrern? „Bilden“ diese Berufsgruppen nicht das deutsche Volk und verwalten seine Gedanken?

Wären diese Praxis nicht treffender als „Gehirnwäsche“ und „Dressur“ zu bezeichnen? Haben nicht diese Berufsgruppen systematisch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zur Beute gemacht? Haben sie sich nicht „aufgestellt“, dem Volk die Welt wider seinem Interesse zu erläutern, statt dem Volk zu dienen? Ich hoffe, ich kann immer noch davon ausgehen, es herrscht über die Berechtigung dieser Fragen allseitige Übereinstimmung.

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Das sogenannte „Grundgesetz der Bonner Republik“ soll auch die zweite deutsche Republik ordnen und prägen. Denn nach der Eingliederung der DDR ist das Bonner Grundgesetz die Verfassung der zweiten deutschen Republik geworden. Außerhalb des Daches dieser Verfassung darf in diesem Land nichts stattfinden.

Übrigens: die gebräuchliche Bezeichnung „Wiedervereinigtes Deutschland“ ist meines Erachtens faktisch wie juristisch nicht haltbar. Die ehemalige DDR und die ehemalige BRD haben sich nicht wiedervereinigt. Das Staatsgebiet der DDR ist in die BRD eingegliedert worden. Wie einst das Saarland nach dem Bonner Grundgesetz.

Die DDR wurde nicht nach dem überlieferten Muster der früheren Jahrhunderte eingegliedert. Nicht offensichtlich kolonisiert. Nicht annektiert. Die DDR wurde eingekauft und in Besitz genommen. Zu welchem Preis? Die Rücklagen der Rentenkasse der BRD mußte daran glauben. Dem Volk wurde der Vorgang als „einvernehmliche Eingliederung“ verkauft. Eine „Diktatur“ wurde eingegliedert in eine „Demokratie“. Von der „Dunkelheit“ ins „Licht“. Vom „Unrechtstaat“ zum „Rechtstaat“. Arme unfreie Menschen in dem Schlaraffenland der „Freiheit“.

Ich meine, ich kann davon ausgehen, es herrscht immer noch allseitige Übereinstimmung. Nur ich werde eingeholt von meiner eigenen kolonialen Vergangenheit. Als der „Einigungsvertrag“ in Kraft trat, verweilte ich in Neu Delhi. Eine englischsprachige Tageszeitung, „PATRIOT“ in Neu Delhi, fragte mich nach meiner Einschätzung.

Ich äußerte meine Einschätzung. Die „Ostdeutschen“ wurden von den „Westdeutschen“ kolonisiert. Das Märchen von der Heimkehr von Brüdern und Schwestern wird ein Märchen bleiben. Auf Gleichheit aller Deutschen werden die Ostdeutschen noch Generationen warten müssen. Die Ostdeutschen werden bis dahin jenes Tal der Tränen durchschreiten müssen, wie ich als Teil des kolonisierten Volkes in Indien auch. Natürlich wird es auch Vorzeige−Ostdeutsche geben. Die willigen Helfer der Besatzer. Wie sie es bei uns in Indien auch gegeben hat. Aber die Mehrheit wird lange benachteiligt bleiben. Die Mehrheit wird ihre gelebte Kultur, ihr gelebtes Leben, ihre Werte öffentlich verleugnen müssen. Sie wird ihr Selbstbewusstsein zerrüttet bekommen. Sie wird über Generationen minderwertig bleiben. Die Vorzeige−Ostdeutschen werden sich dafür hergeben müssen. Diese meine damalige Einschätzung ist auch meine heutige.

Das deutsche Volk hatte noch keine Gelegenheit, über sein Grundgesetz, über seine Verfassung, abzustimmen. Weder vor der Eingliederung der DDR, noch danach. Das deutsche Volk hatte keine Wahl. Die Verfassung ist einfach da. Und diese Verfassung, das Grundgesetz, ist trotz alledem vorzeigbar. Aber stimmen diese Soll−Vorschriften nach dem Grundgesetz auch mit dem Ist−Zustand in der Republik überein? Finden hierüber Bestandsaufnahmen, bzw. eine Diskussion statt? Ist dies ein Thema für Forschung in den Hochschulen? Ich stelle diese Fragen. Und ich suche nach Antworten.

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Für die Bewertung von eventuellen Antworten nehme ich mir die Meßlatte, Artikel 20 des Grundgesetzes (charakterisiert als die „Verfassung in Kurzform“). Hier ist der Wortlaut zur Erinnerung:

 

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  1. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  1. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  1. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Diese Meßlatte lege ich an das wirkliche Verhältnis an. Hier sind wir immer noch bei der Beurteilung des jüngsten Übergangs vom „Albtraum“ zur „Erleichterung“, vom Christian Wulff zum Joachim Gauck. Beispielhaft.

Der erste Satz des 2. Absatzes des Art. 20 GG lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Ich kann bei einer so entscheidenden Frage, wie die Wahl des 1. Repräsentanten des deutschen Staates, nicht erkennen wie und wann das deutsche Volk entschieden haben soll.

Die übliche formale Erläuterung ist mir nicht fremd. Das Volk hat das höchste Verfassungsorgan, den Bundestag, gewählt. Die Mitglieder dieses höchsten Verfassungsorgans schlagen Kandidaten für dieses Amt vor. Der Bundestagspräsident, auch ein Verfassungsorgan, beruft fristgerecht nach dem vorgeschriebenen Schlüssel die Bundesversammlung ein. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten nach dem vorgeschriebenen Verfahren ohne Ansprache. Ich habe den Artikel 54 GG gelesen. Ich denke, bis hierhin herrscht auch noch Übereinstimmung.

Dieser Übereinstimmung wegen will ich nicht die „Trauerspiele“, über die Verfassungsmäßigkeit bei der Wahl von Horst Köhler und von Christian Wulff noch im Nachhinein bemühen. Ich versuche die aktuellen Vorkommnisse und Zusammenhänge auf die Reihe zu bekommen, die die Wahl von Joachim Gauck zum 11. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland so überraschend rasch festgelegt haben Ich hoffe, mir gelingt es so, daß auch bei der Beschreibung des Ablaufs zwischen Donnerstag, dem 16.02.2012, und Sonntag, dem 19.02.2012, die bisherige Übereinstimmung nicht verloren geht.

Mir ist bewußt, daß die eigentliche Musik hinter geschlossenen Türen zwischen jenen bekannten Zeitpunkten der Entscheidung gespielt worden ist. Und diese Musik wird uns, wenn nicht für immer, doch noch für eine Weile unhörbar bleiben. Auch dieses Verfahren der „Geheimhaltung“ verstößt gegen das Grundgesetz. Geheimhaltung in den innenpolitischen Angelegenheiten durch die Exekutive ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Von begründeten Einzelfällen abgesehen. Über jeden Einzelplan muß der Gesetzgeber (die unmittelbare Vertretung des Volkes) entscheiden. Das Volk ist Souverän. Das Volk und seine gewählten Vertreter müssen alles genau wissen. Auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

Am späten Nachmittag des Donnerstags geht ein Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover bei dem Justizministerium Niedersachsens ein. Das Ministerium soll dafür Sorge tragen, daß gegen den amtierenden Bundespräsidenten ermittelt werden kann. Ein Anfangsverdacht gegen Christian Wulff sei bestätigt. Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme im Amt als er noch Ministerpräsident Niedersachsens war. Bis diese Kunde das Präsidialamt spät am Abend erreicht, will Christian Wulff nach übereinstimmenden Presseberichten gegen den vom Volk mehrheitlich geforderten Rücktritt entschlossen ankämpfen.

Vor Mitternacht steht aber fest, daß Christian Wulff als Bundespräsident zurücktreten wird. Wieso? Was ist an diesem Abend noch geschehen? Wann werden wir erfahren, was alles vor diesem Nachmittag in Hannover, zwischen diesem Nachmittag  und der Mitternacht in Berlin geschehen ist. Hat das Volk nicht die Berechtigung das zu wissen? Wie soll sonst alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen?

Ich befürchte, die wirklichen Zusammenhänge zum Rücktritt werden im Dunkel bleiben. Für immer. Würde aber das deutsche Volk nicht heute schon alles wissen, wenn die beteiligten Akteure den 1. Satz, Abs. 2, Art. 20 GG inhaltlich respektierten? „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“. Was alles haben die gewählten Vertreter des Volkes in dieser Zeit getrieben? Wie soll das deutsche Volk beurteilen können, ob es die richtigen Vertreter gewählt hat? Fakt ist, gegen Verstöße gegen das Grundgesetz dieser Art hat das Volk keine Klagmöglichkeit beim Verfassungsgericht. Dies mag der Hintergrund für den Galgenhumor eines Kabarettisten gewesen sein: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, aber sie kommt nie zurück zum Volk.

 

Am späten Vormittag des Freitags, den 17.02.2012, erklärt Christian Wulff seinen Rücktritt. Wenige Minuten später zollt Angela Merkel vorauseilend Dank und Respekt für den zurückgetretenen Bundespräsidenten. In welcher Eigenschaft hat sie es getan?? Ist das nicht unklar? Als Kanzlerin dürfte sie es nicht tun, wenn Angela Merkel das Grundgesetz wirklich kennen und respektieren würde. Dies wäre die Aufgabe des Bundestagspräsidenten gewesen. Die „Regierungschefin“ ist ein dem Bundestag, dem Bundespräsidenten, dem Bundesratspräsidenten, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts nachgeordnetes Verfassungsorgan. Ich lasse auch diese Frage als Merkposten so stehen: In welcher Eigenschaft hat also Angela Merkel vorauseilend den zurückgetretenen Christian Wulff öffentlich gewürdigt? Und wie ist dieser Tatbestand zu bewerten?

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel lädt die Presse zu sich ein. In das Kanzleramt. Nach der Würdigung von Christian Wulff kündigt sie noch an, daß sie (sie?) dieses Mal mit der „Opposition“ einen gemeinsamen Kandidaten zu küren gedenke. Damit der 11. Bundespräsident in der Bundesversammlung eine breite Zustimmung finden kann. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Müßte sie diese ihre Verkündigung nicht begründen? Schuldet sie dem deutschen Volk diese Begründung nicht?

Angela Merkel beschreibt aber nur ihre Vorgehensweise öffentlich. Beratung innerhalb der Koalition, dann Beratung mit der Opposition. Die Bundeskanzlerin zählt die Fraktion der Linken nicht zur Opposition. Was ist nun diese Fraktion der Linken im Bundestag? „Paria“ etwa? Wo ist eigentlich der Präsident des Bundestages in diesem Verfahren geblieben? Ist das gesamte Verfahren zur Wahl des 11. Bundespräsidenten noch grundgesetzkonform?

Zwischen dieser Presseerklärung am Freitag und dem Nachmittag des Karnevalssonntag, den 19.02.2012, laufen nicht nur in den Mediendschungeln der Republik wilde Spekulationen über Namen. Es ist die Stunde der Politzocker um politische Macht. Nichts anderes steht auf der Tagessordnung.

Joachim Gauck war auch 2010 Kandidat der SPD und der Bündnisgrünen. Aus taktischen Erwägungen. Joachim Gauck hat eigentlich wenig gemein mit diesen beiden Parteien. Bekanntlich stach dieser Winkelzug 2010 nicht. Angela Merkel drückte den ihr gefälligeren Christian Wulff durch. Erst im letzten Urnengang.

Auch 2012 halten die SPD und die Bündnisgrünen keine andere Trumpfkarte als Joachim Gauck. Eher eine Wiederholung des taktisches Spiels von 2010. Ein oberflächliches auch noch. Angela Merkel sollte in Verlegenheit gebracht werden. Sie will breite Zustimmung. Dann sollte sie 2012 die Kröte Joachim Gauck schlucken. Angela Merkel fällt auf diese plumpe Falle herein. Sie soll mit allen ihr verfügbaren Mitteln versucht haben, Joachim Gauck zu verhindern. Warum eigentlich? Auch 2010 hatte Angela Merkel mit allen Mitteln versucht, Joachim Gauck zu verhindern. Auch 2010 haben die SPD und die Bündnisgrünen nicht wissen wollen, warum Angela Merkel auf gar keinen Fall Joachim Gauck als Bundespräsidenten haben wollte. Also weiß das deutsche Volk nicht, warum Angela Merkel mit allen Mittel den Joachim Gauck verhinderte. Und heute?

Der Karnevalssonntag, den 19.02.2012 überrascht das deutsche Volk. Die FDP will Angela Merkel öffentlich vorführen. Sie beschließt, den Kandidaten der SPD und der Bündnisgrünen zu wählen. Welche Rolle dabei die anderen beiden Parteien gespielt haben, ist ebenfalls nicht bekannt. Glaubt man den Medien, haben die SPD und die Bündnisgrünen kräftig mitgezockt. Angela Merkel soll sogar bereit gewesen sein, die Sozialdemokraten Henning Voscherau oder Klaus von Dohnanyi statt Joachim Gauck zu akzeptieren. Wer wann warum welche Karte gespielt hat, wird das deutsche Volk nie genau erfahren. Dem Grundsatz des Grundgesetzes zum Trotz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“. Wie denn?

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Die Hektik und die Liste der im Umlauf befindlichen Namen, waren Hinweise dafür, daß nicht nur die Medienmacher fest damit rechneten, Christian Wulff würde seine anrüchige Vergangenheit aussitzen, wie ein Helmut Kohl, wie ein Wolfgang Schäuble oder wie eine Angela Merkel. Alle rechneten damit, daß keine Staatsanwaltschaft in dieser Republik es riskieren würde, gegen den amtierenden Bundespräsidenten ermitteln zu wollen. Gegen einen amtierenden Bundespräsidenten, der von der Bundeskanzlerin wiederholt öffentlich gelobt und dem wiederholt öffentlich von ihr der Rücken gestärkt wurde. Wie einst Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg als ihren tüchtigen Verteidigungsminister. Auch ihren tüchtigen Verteidigungsminister hatte sie vor einem knappen Jahr nicht halten können. Aber das Leben in der Politik ist voller Überraschungen.

Christian Wulff und seine Gönner hatten mit Erfolg propagiert, auch ein Bundespräsident sei nur ein Mensch wie „Du und ich.“ Auf die Moral käme es nicht an. „Du und ich“ sind auch mal unmoralisch. Solange keine Verletzungen der Gesetze nachzuweisen sind, sei doch alles in Ordnung.

Und wie stellt man Verletzungen der Gesetze fest? Das arme deutsche Volk! Womit hat das deutsche Volk bloß seine Politiker, seine Journalisten, seine Publizisten, seine Professoren und seine Wissenschaftler verdient? Schleichend haben diese Berufsgruppen den Staat zur Beute gemacht. Die kulturelle Überlieferungen auch. Sie haben den Artikel 20 des Grundgesetzes de facto außer Kraft gesetzt und wachen darüber, daß das deutsche Volk nicht auf die Idee kommt, den Absatz 4., Art. 20 GG zu studieren:


Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Selbst wenn das deutsche Volk den Absatz 4., Art. 20 GG beherzigen würde und zu der Überzeugung gelangte, daß die eben genannten Berufsgruppen in Kollaboration mit den Juristen die grundgesetzliche Ordnung längst beseitigt haben, was könnte das deutsche Volk unternehmen? Es käme an diesen Berufsgruppen nicht vorbei. Welche faktische Möglichkeit hätte das deutsche Volk, das „Recht auf Widerstand“ in Anspruch zu nehmen? Und was bedeutet „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“?

Auch diese Fragen lasse ich zunächst als Merkposten stehen. Vorher denke über meine Möglichkeiten nach, mich zu informieren. Information ist Voraussetzung für das Wissen. Und das Wissen ist Voraussetzung für das Handeln. Ich weiß eine Menge aus meinem unmittelbaren Erfahrungsbereich. Für Information jenseits meines unmittelbaren Erfahrungsbereichs bin ich auf Medien angewiesen. Die ganze Palette der Medien, deren Hauptaugenmerk auf das Verkaufen von Nachrichten gerichtet ist. Quoten sind Trumpf. Aber was sind Nachrichten? Wie kommen Nachrichten auf den Markt der Medien? Wie können wir feststellen, ob uns servierte Nachrichten erfunden oder echt sind?

Nachrichten sind auch Information. Alles was uns die Medien servieren, beinhalten Information. Information prägt unser Denken. Information ist Voraussetzung für das Wissen. Information wird verkauft. Welche Mittel besitzen wir die Echtheit der Information zu prüfen? Wer stellt die Information her und wer bringt sie zu uns? Schon sind wir bei Journalisten, Politikern, Publizisten, Professoren, Wissenschaftlern, Juristen.

Was soll an diesem Tatbestand bedenklich sein? Warum ich mich darüber aufrege? Folgende Episode liefert eine Antwort auf diese Frage. Oder auch nicht. Ort des Geschehens ist New York. Ein Bankett zu Ehren eines zelebrierten Journalisten. Ein Trinkspruch auf die unabhängige Presse. Hier die Reaktion des Gastes, des zelebrierten Journalisten. Ich habe sie aus dem Englischen übersetzt.

„In Amerika heute – bezogen auf die Weltgeschichte −, existiert nichts wie „unabhängige Presse“. Sie wissen es und ich weiß es. Keiner von Ihnen schreibt überseine ehrliche Meinung, weil Sie im Voraus wissen, diese würde nie gedruckt werden. Wöchentlich werde ich bezahlt, damit ich meine ehrlichen Meinungen aus meiner Zeitung heraushalte.

Auch Sie erhalten ähnliche Gehälter für das Ähnliche, und wäre einer von Ihnen so dumm, über seine ehrliche Meinung zu schreiben, stünde er auf der Straße, um sich nach einer anderen Arbeit umzuschauen. Erlaubte ich mir, meine ehrliche Meinung in einer Ausgabe meiner Zeitungen erscheinen zu lassen, wäre ich binnen 24 Stunden meinen Beruf los.

Das journalistische Geschäft ist, die Wahrheit zu zerstören, skrupellos zu lügen, zu verfälschen, kriechend zu Füßen dem Mammon zu schmeicheln und unser Land und unsere Leute für das tägliche Brot zu verkaufen. Sie wissen es und ich weiß es, wie töricht der Trinkspruch auf unabhängige Presse ist. Wir sind die tanzenden Marionetten der Strippenzieher. Unsere Begabungen, unsere Möglichkeiten und unser Leben sind Eigentum der Anderen. Wir sind intellektuelle Prostituierte.“

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Zurück zum Übergang vom „Albtraum“ zur „Erleichterung“. Christian Wulff hat mehr als zwei Monate allen Angriffen der mächtigen Medien die Stirn geboten. Er hat nicht einmal gestottert. Er hat wiederholt “gebarschelt“, auch wenn das „Ehrenwort“ des Dr. Dr. Uwe Barschel ausdrücklich bei ihm  gefehlt hat. Er hat auch wiederholt  „geguttenbergt“. Wie war es noch? Angela Merkel hatte mit Karl-Theodor von und zu Guttenberg nicht einen “wissenschaftlichen Assistenten“ ins Kabinett geholt, sondern einen fähigen Verteidigungsminister. Christian Wulff hat stets öffentlich beteuert, daß er Fehler gemacht, aber nie gegen Gesetze verstoßen habe. Er wolle gegen die Kampagne der Medien kämpfen. Es ist anders gekommen. Wie im Leben so oft.

Eine Staatsanwaltschaft sieht sich in der Pflicht zu ermitteln. Ich begreife es nicht, warum der Antrag einer Staatsanwaltschaft an das Niedersächsische Justizministerium, die Immunität des Bundespräsidenten aufheben zu lassen, den ganzen Staat in Panik gestürzt hat. Ein Anfangsverdacht ist doch noch keine Bestätigung des Verdachtes. Ein auf Verdacht gestütztes Ermittlungsverfahren ist doch auch keine Bestätigung des Verdachtes. Die Bestätigung des Verdachtes ist noch keine Erhebung der Anklage beim Strafgericht. Eine Anklage beim Strafgericht ist doch keine Verurteilung. Zwischen der Ermittlung und einem  strafgerichtlichen Urteil geschehen in dieser Republik allerdings noch viele wundersame Dinge. Also mein Verstand ist offensichtlich zu „simple“, den fluchtartigen Rücktritt Christian Wulffs vom Amt des Bundespräsidenten zu verstehen. Oder wurde hinter den Kulissen doch ein anderes Spiel gespielt? Ein Spiel, von dem das deutsche Volk nichts wissen darf?

Wie auch immer. Am Karnevalssonntag, den 19.02.2012, sind die Würfel gefallen. Zuvor hat Joachim Gauck sich zum zweiten Mal zum Stachel gegen Angela Merkel präparieren lassen. Die FDP hat offene Rechnungen. Angela Merkel hat die Kröte Joachim Gauck schlucken müssen. Wir werden erleben, wer zuletzt bei diesem Politikzocken etwas zu lachen haben wird. Was aber in dieser Hektik nicht übersehen werden darf, ist die offenkundige Respektlosigkeit aller dieser Beteiligten gegenüber dem Grundgesetz.

Der Bundespräsident der Bundesrepublik wird doch nicht von den Parteien gewählt. Noch weniger durch Ränkespiele der Parteivorsitzenden. Politische Parteien sind keine Verfassungsorgane. Welchen Stellenwert haben die politischen Parteien im Grundgesetz?

Es gibt einen Artikel zu politischen Parteien im Grundgesetz. Ich bin nicht so sicher, ob die Vorsitzenden der politischen Parteien in ihrer Emsigkeit den Sinn dieses Artikels gegenwärtig haben. Den Artikel 21 GG. Zwischen der „Verfassung in Kurzform“ (Art.20 GG) und der „Bundesflagge“ Art.22 GG. Dem Inhalt nach völlig deplatziert. Über die Platzierung später mehr. Nach dem Art.21 GG sollen die politischen Parteien nicht weniger, aber auch nicht mehr sein, als:

 

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung Ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

 

Es gibt noch zwei Absätze. Diese sagen uns in unserem Zusammenhang nichts. Der letzte Satz des 1. Absatzes ist bemerkenswert. Dieser Satz ist ein Versuch, der Käuflichkeit der politischen Parteien einen Riegel vorzuschieben. Die innere Ordnung der politischen Parteien muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung Ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Offensichtlich hatten die „Eltern“ des Grundgesetzes gewußt, wie käuflich Politiker, ihre Schergen und Ihr unmittelbares und mittelbares Umfeld sein können. Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, daß Leute mit Geld bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.

*****

 

Bevor wir unsere Aufmerksamkeit auf den ersten Satz dieses Absatzes richten, sollten wir den Tatbestand nicht verdrängen, daß es sich auch beim Artikel 21 GG um eine Sollvorschrift handelt. Die Wirklichkeit der politischen Parteien ist bedrohlich für eine „demokratische Grundordnung“. Nicht nur in der Vergangenheit. Immer wieder hat sich das Bundesverfassungsgericht mit poltischen Parteien befassen müssen. Es ging um Geld, Geldwäsche und um Käuflichkeit. Nichtsdestotrotz haben politische Parteien den Staat, sprich das Volk, zur Beute gemacht.

Ich werde diesen Aspekt, wie auch diese bemerkenswerte Deplacierung der „politischen Parteien“ zwischen Art. 20, Art. 20a und Art. 22 an sich, in einem besonderen Blog behandeln. Als Merkposten möchte ich doch erwähnen, daß diese Deplacierung die „Rechtswissenschaftler“ nicht einmal gejuckt hat.

Also: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Sie haben nicht die verfassungsmäßige Berechtigung, eine Entscheidung in der Bundesversammlung unumstößlich vorzuentscheiden, wer der künftige Bundespräsident werden soll. Die Mitgliedschaft der Bundesversammlung wird verfassungsgemäß durch das höchste Verfassungsorgan, die gewählte Vertretung des Volkes, des Bundestages und mittelbar auch durch die Landtage bestimmt. Die politischen Parteien haben in der Bundesversammlung keinen verfassungsmäßigen Auftrag.

Ja, die Verfassung! Die Judikative. Und die Verfassungsgerichte! Und das Bundesverfassungsgericht. Ich lese in diesem Zusammenhang noch einmal die Absätze 2 und 3, Art. 20 GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilt, ob der Bundestag (Legislative) und die vollziehende Gewalt (Exekutive), also die Bundesregierung, gegen die Verfassung verstoßen. Ein Urteil kann es nur geben, wenn geklagt wird. Und wenn es keine Kläger gibt?

Wer darf klagen? Jeder Bürger hat das „Klagerecht“ beim Bundesverfassungsgericht, wenn alle „gesetzlichen Mittel“ erschöpft sind und er seine Grundrechte als verletzt ansieht. Es gibt nicht nur beim Bundeverfassungsgericht Überlegungen, wie es verhindert werden kann, daß zu viele Bürger beim Bundesverfassungsgericht vorstellig werden. Der angeblichen „Überlastung“ wegen.

Übrigens: Wie wird man Richter beim Verfassungsgericht, beim Bundesgerichtshof, bei den Bundesgerichten, Oberlandesgerichtspräsidenten, und so weiter, und so weiter? Noch mehr Merkposten

Dennoch kommen zuweilen überraschende Urteile zustande. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Vertreter des Volkes im Bundestags hatten geklagt. Nach dem Grundgesetz dürfen die gewählten Vertreter des Volkes sich selbst nicht zum Eunuchen machen. Sie sind verpflichtet, in wichtigen Fragen die von ihr bestellte Regierung zu kontrollieren. Gibt es auf der Ebene unwichtige Fragen? Ja, die Demokratie!

Ein letztes Mal zu Christian Wulff. Nicht mit der Frage, ob er seinen Ehrensold verdient hat. Ich bin immer noch auf der Ebene des Grundgesetzes. Ist es nicht entsetzlich, daß in der Öffentlichkeit einstimmig akzeptiert wird, daß die Entscheidung, ob Christian Wulff seinen Ehrensold verdient hat, letztendlich dem Bundespräsidialamt obliegen soll? Daß es gegen eine solche Entscheidung keine „Rechtsmittel“ geben soll? Ein „Angestellter“ des Volkes soll die Befugnis haben, eine unwiderrufliche Entscheidung gegen den Volkswillen zu fällen?

*****

 

Die Vorsitzenden von drei im Bundestag vertretenen Parteien pressen Joachim Gauck als einzigen Kandidaten durch. Angela Merkel knickt ein. Dem deutschen Volk wird nur das Endergebnis verkündet. Nun heißt es, dies sei eine Entscheidung „ohne Alternative“, wie jede Entscheidung in dieser Republik „ohne Alternative“ ist. Angela Merkel ist nicht nur in dieser Hinsicht eine gelehrige Schülerin ihres Vorgängers Gerhard Schröder. Daß es so ist, bescheinigt uns immer wieder die Industrie der Meinungsmache.

Und nun tingelt dieser Joachim Gauck republikweit durch Versammlungen der politischen Parteien, die ihn auf den Schild gehoben haben, und trägt dieselbe Litanei vor, die er „Freiheit“ und auch noch „Verantwortung“ nennt. Schlimmer noch. Dieser Gockel von Joachim Gauck scheint sogar an seine Berufung zum 1. Repräsentanten der Bundesrepublik zu glauben. Schöne Worte kann er machen. Auch seine Stimme gibt es her. Aber denken und nachdenken scheint nicht seine Stärke zu sein.

Mich interessiert schon, welcher Joachim Gauck hinter diesem Joachim Gauck steckt. Nach meinen Recherchen, zugegebenermaßen noch nicht gründlich genug, hatte der Kandidat Joachim Gauck bis 1989 keine Gelegenheit, sich für etwas „Großes“ berufen zu fühlen. Aber bei der „Wende“ hat er sich für ihn günstig aufstellen können. Er ist auf einen fahrenden Zug aufgesprungen und nicht gestolpert. Geld kann er auch machen. Auch die „Maschmeyers“ sind ihm nicht fremd.

Schon wieder holt mich meine koloniale Vergangenheit ein. Ich bin in Kolkata in Bengalen groß geworden. Kolkata ist eine Stadt, die die britischen Kolonisatoren als ihren Hauptstützpunkt gründeten. Früher hieß die Stadt „Kalkutta“. Eine Reihe von Bengalen diente sich den fremden Besatzern an. Sie wurden auch von den Besatzern belohnt. Nicht nur mit herausragenden Funktionen für die Erhaltung der Besatzungsmacht.

Joachim Gauck wird mit etwa 90 % der Stimmen in der „Bundesversammlung“ gewählt. So wie im Artikel 54 vorgesehen ist. Ich werde noch gründlich in seine Biographie schauen. Ich werde meine Augen und Ohren offen halten. Ich werde all jene Themen beleuchten, zu denen Joachim Gauck nichts gesagt hat. Wann war Joachim Gauck in Bischofferode? Wissen wir noch, wo Bischofferode liegt? War da nicht was?

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