Annette Schavan, Angela Merkel, Lance Armstrong – pure Schamlosigkeit

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Die Rechnung von Annette Schavan und Angela Merkel geht anscheinend auf!

Annette Schavan, Angela Merkel, Lance Armstrong – pure Schamlosigkeit

Über einen „Moment des Glücks“ berichtet die Süddeutsche Zeitung aus Ulm. Die CDU in Ulm hat Annette Schavan für die Direktkandidatur zur Bundestagswahl aufgestellt. Von 307 Parteimitgliedern geben 294 Annette Schavan ihre Stimme.

„Unsere Frau Professor Doktorrr Annette Schavan“.

Annette Schavan steigt auf einen Stuhl im Saal und läßt sich feiern. Sie hat zuvor im Saal versichert:

„Ich habe nicht abgeschrieben und schon gar nicht getäuscht. … Ich lasse mich nicht von jedem provozieren, der mich provozieren möchte.“

 

Die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und die Vertraute der Bundeskanzlerin soll zum ersten Mal öffentlich beteuert haben:

„Ich habe nicht abgeschrieben und schon gar nicht getäuscht.“

Noch habe ich keine Dementi zu diesem Bericht vernommen. Noch habe ich keine öffentliche Kritik an diese Behauptung von Annette Schavan gelesen: „Ich habe nicht abgeschrieben und schon gar nicht getäuscht.“  Dieser Tatbestand ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Hinweis dafür, wie schamlos die Macher, Träger und Verwalter der deutschen Kultur geworden sind. Im Lande der „Dichter und Denker“!

Die weniger rühmliche Kultur−Nation, deren Geschichte durch flächendeckende Völkermorde gepflastert ist, die USA, hat ihre einstige Lichtgestalt im Sport Lance Armstrong nicht „fahren“ lassen. Nachträglich. Immerhin. Die „Dopingjäger“ der USA haben ihn ohne ein Verwaltungsverfahren in die Wüste geschickt. Für immer. Er hat sich für seine Verfehlungen öffentlich entschuldigen müssen. Aber Lance Armstrong ist kein Vertrauter von Barack Obama. Und die USA ist kein Land der „Dichter und Denker“.

Lance Armstrong hat schon immer geleugnet, sich je gedopt zu haben. Bis er endgültig überführt wird. Annette Schavan ist cleverer. Sie leugnet erst in einer Spätphase. Obwohl doch akademisch schon erwiesen ist, daß sie abgeschrieben hat. In dem vom Fakultätsrat eingeleiteten Verfahren geht es nur um die „Schwere“ des „Plagiats“. Warum beteuert sie in dieser Spätphase: „Ich habe nicht abgeschrieben und schon gar nicht getäuscht.“? Und warum sind die Macher, Träger und Verwalter der deutschen Kultur so lautlos? An Schamlosigkeit und an Dreistigkeit ist der Vorgang „Spitze“.

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Wir erinnern uns. Im Mai 2012 behauptet ein „Plagiatjäger“ öffentlich als Blogger im Netz, Annette Schavan habe 1980 in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet. Doch hat Sie dafür den Doktorgrad von der Universität Düsseldorf erhalten. Nach dem Abitur hat sie zuvor keine einzige akademische Prüfung abgelegt. Der Titel der Doktorarbeit ist bemerkenswert:

Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit u. Erfordernissen heutiger Gewissensbildung.

 

Diese Tatsachenbehauptung des „Plagiatjägers“ist immer noch im Netz. Jene 94 von 325 Seiten auch. Annette Schavan verklagt den „Plagiatjäger“ wegen übler Nachrede nicht. Sie widerspricht ihm nicht einmal. Sie erfindet eine neue Variante im Umgang mit dem Vorwurf des „Plagiats“. Sie beteuert öffentlich, sie habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ ihre Doktorarbeit abgefasst. So verlagert sie die Aufmerksamkeit auf eine andere Ebene. Den Machern, Trägern und Verwaltern der deutschen Kultur im Lande der „Dichter und Denker“ reicht diese neue Variante als Ausrede im Umgang mit dem Vorwurf des „Plagiats“ gegen die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung aus. Denn sie ist auch eine Vertraute der Bundeskanzlerin. Wer weiß, wie die Jagd ausgeht? „Intellektuelle Prostitution“?

Kommt es darauf an, ob einer mit  „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet (geklaut) hat? Origineller wäre es gewesen, wenn Annette Schavan beteuern würde, sie habe 1980 nicht lernen können, nicht gewußt, was in einer „Doktorarbeit“ „geht“ und was nicht. Auch ihr „Doktorvater“ als Berater und Betreuer habe sie nicht darauf aufmerksam gemacht, daß ihre „Abschreibungen“ im Text eigentlich „Plagiate“ sind. Die vorgelegte Doktorarbeit ist doch auch von zwei Professoren der Universität Düsseldorf begutachtet worden. Die Doktorarbeit und die beiden Gutachten sind fakultätsöffentlich ausgelegt worden. Es hat keine Vorwürfe, keine Beanstandungen gegeben. Die Doktorarbeit ist mit der Höchstnote bewertet worden. Annette Schavan hätte den Plagiatsjäger und die Öffentlichkeit auf all dies Hinweisen können. Dann wäre sie mit einem Bedauern und mit einer Entschuldigung aus dem Schlamassel heraus. Mit erhobenem Haupt.  

Aber dann hätte Annette Schavan alle ihre politischen Ämter auch verloren. Dann wäre sie als „Nestbeschmutzerin“ der „Wissenschaftsbetriebe“ vereinsamt da stehen. Sie zieht es vor Vertraute von Angela Merkel zu bleiben. Annette Schavan hängt an Ihr Amt: Die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung. Sie kann doch die Macher, Träger und Verwalter der deutschen Kultur im Lande der „Dichter und Denker“ nicht verprellen. Denn die Träger Deutscher Universitätskultur kann die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung aus dem Amt jagen. Nicht ein Blogger.

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Annette Schavan verschont die Träger Deutscher Universitätskultur und wagt einen weiteren Schritt in ihrer neuen Variante im Umgang mit dem Vorwurf des „Plagiats“. Sie bittet die Universität Düsseldorf, die Vorwürfe zu prüfen und hofft. Die Universität Düsseldorf ist der Bundesministerin für Bildung und Forschung folgsam. Sie bittet Annette Schavan nicht einmal, sich zu den Vorwürfeninhaltlich zu stellen. Sie beauftragt ihre Promotionskommission zu prüfen, ob der „Plagiatjäger“ recht hat.

Warum haben die Macher, Träger und Verwalter der deutschen Universitätskultur und die Universität Düsseldorf im besonderen Annette Schavan nichtdarauf hingewiesen, daß der Klageweg gegen den Blogger auch einer Bundesministerin oder einer Honorarprofessorin, wie Annette Schavan auch noch geworden ist, offen steht? Alle nehmen es hin, daß die Promotionskommission der Universität Düsseldorf mißbraucht wird. Hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung die Universität Düsseldorf genötigt?

Wo ist das Selbstbewußtsein der Universität in Düsseldorf geblieben? Kennt sie den Artikel 5 GG nicht? Wo ist die Rechtsaufsicht der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen geblieben, als die Universität Düsseldorf dem an sich unsittlichen Antrag einer früheren Doktorandin willig nachgekommen ist, die Vorwürfe des „Plagiats“ zu prüfen? Hat die Honorarprofessorin an der Freien Universität Berlin − ohne Habilitation, ohne akademische Laufbahn − damit rechnen können, daß eine Krähe einer anderen Krähe die Augen nicht aushackt?

Wie auch immer. Annette Schavan hat mit Erfolg Zeit gekauft. Es gelingt ihr auch, auf Kosten der Steuerzahler eine private zivilrechtliche Auseinandersetzung gegen einen Blogger zu unterlaufen. Doch bleiben die an sich unerträglichen Plagiatsvorwürfe im Netz veröffentlicht. Jene 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“. Gegen eine amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung der Kultur−Nation Deutschland, die auch noch in einer wissenschaftlichen Einrichtung Wissenschaft lehrt.

Aber die gekaufte Zeit hält nicht lange genug, um über die ganze Angelegenheit Gras wachsen zu lassen. Ein Betriebsunfall weckt die Medien aus ihrem Tiefschlaf. Einer der Frontmedien fliegt ein Prüfungsbericht aus der Promotionskommission der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf zu. DER SPIEGEL berichtet darüber und andere Medien „springen auf den fahrenden Zug“. Was ist geschehen?

In diesem Blog lasse ich wichtige Zusammenhänge außer Acht, mit dem Hinweis, daß diese Zusammenhänge in meinem früheren zwei Blogs zu diesem Thema beschrieben sind. Hier fasse ich nur die „cleveren“ Schritte Annette Schavans zusammen:

  • Schritt eins: Nicht gleich leugnen und alles zurückweisen.
  • Schritt zwei: Den Blogger ins Leere laufen lassen, ignorieren.
  • Schritt drei: Öffentlich die Ebene des Vorgangs verlagern.
  • Schritt vier: Das Gewicht eines gewichtigen Amtes, Bundesministeramtes für Bildung und Forschung, einsetzen. Sie kennt ihre Pappenheimer, die Würdenträger der deutschen Universität, Professoren als „Intelektuelle Prostituierte und Zuhälter“. Sie „bittet“ die Universität Düsseldorf sich mit den „Vorwürfen“ des Bloggers zu befassen.

 

Also beauftragt die Promotionskommission ihren Vorsitzenden Stephan Rohrbacher, ein Professor an der Universität Düsseldorf, die „Vorwürfe“ gegen Annette Schavan zu prüfen. Sein Prüfungsbericht legt er der Promotionskommission schriftlich vor. DER SPIEGEL soll über eine Kopie dieses Prüfungsberichts verfügen. Er veröffentlicht den Bericht nicht. Er veröffentlicht aus dem Prüfungsbericht einen bemerkenswerten Satz. Dieser Satz lautet:

Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“

 

Andere Medien „springen auf den fahrenden Zug“. Eine Steilvorlage für Annette Schavan. Sie hat die Rückendeckung von Angela Merkel.

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1197962.html

Annette Schavan fährt alle Geschütze auf, die sie mit dieser Rückendeckung mobilisieren kann. Sie kreiert einen weiteren Schritt:

  • Schritt fünf: Plötzlich entdeckt Annette Schavan, daß es in Deutschland Gesetze, Rechtsanwälte und Gerichte gibt.

 

Sie mobilisiert Rechtsanwälte. Diese sollen gesetzlich orientierte Schritte einleiten. Nicht gegen den Blogger mit seiner Tatsachenbehauptung. Nein. Sondern gegen die Universität. Sie drohen der Universität mit gerichtlichen Schritten, weil der Prüfungsbericht von Professor Dr. Stephan Rohrbacher aus den Räumlichkeiten der Universität Düsseldorf an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Wie? Will keiner Wissen? Deshalb weiß ich es auch nicht. Ich weiß aber eine andere Frage zu stellen. Wer gewinnt und wer verliert durch diese Veröffentlichung?

Die Rechnung Annette Schavans geht auf. Die Universität Düsseldorf läßt sich einschüchtern. Der Rektor der Universität Düsseldorf Michael Piper teilt der Öffentlichkeit mit: „Die Anwälte von Schavan haben der Universität einen Maulkorb verpasst.“ Anscheinend läßt er sich von Advokaten Annette Schavans „einen Maulkorb“ verpassen. Annette Schavan legt nach. Sie wird nicht wieder eine zweite Chance bekommen. Wahrscheinlich nicht. „Eine dritte Chance“ in dieser Republik ist noch nicht zum geflügelten Spruch geworden.

  • Schritt sechs: Alles wird mobilisiert. Das akademische „Prüfungsverfahren“ einer grundgesetzlich geschützten autonomen Universität muß in ein „Verwaltungsgerichtsverfahren“ umgewandelt werden.

 

Der Trick ist einfach. Verwebe unterschiedliche Vorgänge miteinander, um folgendes vergessen zu machen: Annette Schavan hat offensichtlich nicht beteuern können, daß die Vorhaltungen des Bloggers Verleumdungen sind. Sie will nur Zeit kaufen.

Aber die Universität kann nur wissenschaftlich prüfen, ob die Vorhaltungen des Bloggers den Tatsachen entsprechen. Sollten die Vorhaltungen des Bloggers nicht den Tatsachen entsprechen, muß sie das Prüfungsergebnis öffentlich bekannt machen. Sollten die Vorhaltungen des Bloggers den Tatsachen entsprechen, muß sie das Prüfungsergebnis ebenfalls öffentlich bekannt machen. Für diesen Fall müßte die Universität dann in einem separaten akademischen Verfahren prüfen, ob die Schwere der Verfehlungen Annette Schavans zur Aberkennung des Doktortitels führen müßten. Aber die Universität Düsseldorf ist unter massiven Beschuß. Sie geht einen nicht selbstbewußten Weg.

Ein siebter Schritt Annette Schavans folgt. Öffentlich äußert sich Annette Schavan in Israel zu dem Vorgang.

„Ich habe zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit meiner Dissertation zu täuschen versucht. Ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück. Ich werde kämpfen. Das bin ich mir schuldig und das bin ich der Wissenschaft schuldig.“

http://www.welt.de/kultur/article109959861/Schluss-mit-der-Hexenjagd-auf-Annette-Schavan.html

Der Link ist richtig. Ich habe die obige öffentliche Äußerung Annette Schavans im O−Ton gehört. Der Link ist richtig. Gibt sie in ihrem ersten O−Ton nicht zu, daß die Tatsachenbehauptungen des Bloggers zutreffen? Und daß sie aber „zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit meiner Dissertation zu täuschen versucht“ habe?

 

SPIEGEL ONLINE verbreitet aber bemerkenswerterweise: „Schavan zur Plagiatsaffäre: Ich werde kämpfen“. Nach dieser Überschrift ist zu lesen: 

„Annette Schavan wehrt sich gegen die Plagiatsvorwürfe. Am Nachmittag berät der Promotionsausschuss der Uni Düsseldorf über einen möglichen Titelentzug. Eine missliche Lage für die Prüfer: Entweder sie entscheiden gegen den eigenen Gutachter - oder sie bringen eine Ministerin zu Fall. Annette Schavan wehrt sich gegen die Plagiatsvorwürfe.“

SPIEGEL ONLINE verfälscht die ersten beiden Sätze und verbreitet: „Schavan zur Plagiatsaffäre: Ich werde kämpfen“. Wann und wo soll Annette Schavan kund getan haben, daß sie sich gegen die Plagiatsvorwürfe wehren will? Nur die Lesefähigkeit der „Intellektuellen Prostituierten“ in dieser deutschen Republik ist verloren gegangen.

http://www.tagesschau.de/inland/schavan208.html

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Es folgen Batterien von Nebelkerzen. Diese vernebeln die eine entscheidende Frage: Stimmt die Behauptung des Bloggers − Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet? Was daraus folgen mag, mag folgen.

Es lohnt sich nicht, sich ausführlich mit den einzelnen „Nebelkerzen“ zu befassen. Eine zufällige Auswahl von Überschriften und Stichworten, veröffentlicht im Netz, reicht aus, die Güteklasse des Nebels einzuschätzen.

Die Promotionskommission überreicht den Prüfungsbericht verpflichtungskonform dem Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Im Gegensatz zum „Plagiatsjäger“ stellt die Promotionskommission fest, daß die Doktorarbeit Annette Schavans auf 75 Seiten unsaubere Zitate und fehlende Quellen ausweist und ihr vor allem eine „leitende Täuschungsabsicht“ vorzuwerfen ist. Dieser Tatbestand führe unausweichlich zum Entzug des Doktorgrades. Alle sieben Mitglieder des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät empfehlen dem Fakultätsrat, das Verfahren zur Aberkennung des Doktorgrades von Annette Schavan zu eröffnen.

Die Philosophische Fakultät befasst sich mit dem Bericht und der Empfehlung der Promotionskommission, bestätigt  die Plagiate und beschließt das unausweichliche Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten. In diesem Verfahren geht es ausschließlich um die Klärung, wie schwerwiegend die Plagiate sind. Vierzehn Mitglieder von fünfzehn stimmen für die Einleitung des Verfahrens. Einer enthält sich der Stimme.

Nicht desto Trotz kreieren Annette Schavan and Friends einen weiteren, den achten Schritt: Schlagworte: „Ergebnisoffenes Verfahren“. Welches Verfahren ist nicht Ergebnisoffen? Wie schon zu Beginn des Blogs berichtet, wird die propagierten Phrasen garniert mit:

Über ein „Moment des Glücks“ berichtet die Süddeutsche Zeitung aus Ulm. Die CDU in Ulm hat Annette Schavan zur Direktkandidatur zur Bundestagswahl gewählt. Von 307 Parteimitgliedern geben 294 Annette Schavan ihre Stimme.

„Unsere Frau Professor Doktorrr Annette Schavan“.

Annette Schavan steigt auf einen Stuhl im Saal und läßt sich feiern. Sie hat zuvor im Saal versichert:

„Ich habe nicht abgeschrieben und schon gar nicht getäuscht. … Ich lasse mich nicht von jedem provozieren, der mich provozieren möchte.“

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Eine der „Speerspitzen“ des „achten Schritts“ übernimmt die Süddeutsche Zeitung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet:

„Seit acht Monaten überprüft die Universität Düsseldorf inzwischen die Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Nun hat die Universität Düsseldorf einem Medienbericht zufolge die Plagiatsvorwürfe gegen Schavan abgeschwächt. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe) erhebt die zuständige Promotionskommission nicht mehr den Vorwurf, Schavan habe in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht. Demnach hat die CDU-Politikerin jedoch in Kauf genommen, dass sie mit ihrer Zitierweise gegen gängige Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstößt. Die Kommission spreche sich weiterhin dafür aus, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.“

Ich lese den Satz aus diesem Bericht der FAZ noch einmal:

„Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe) erhebt die zuständige Promotionskommission nicht mehr den Vorwurf, Schavan habe in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht.“

Und ich frage mich, wie das geht: Unabsichtlich täuschen. Ich weiß es nicht, wie das gehen soll. Wie auch immer. Es wird gemunkelt: „Der Fakultätsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei insgesamt sechzig inkriminierten Textstellen nicht um handwerkliche Fehler, sondern um bewusste Täuschung handeln müsse.

Ist dies die „Abschwächung“? Statt 75 Seiten nun sechzig inkriminierte Textstellen? Würde nicht eine einmalige bewußte Täuschung reichen? Wie oft muß einer klauen, bis er als Dieb verdonnert wird?

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Bekanntlich hat ein Bundesminister Angela Merkels, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, sein Domizil gewechselt. Im Lande der weniger rühmlichen Kultur−Nation, deren Geschichte durch flächendeckende Völkermorde gepflastert ist, in USA. Dort ist mehr Schamgefühl übrig geblieben, als im Lande der Dichter und Denker. Dort boykottieren Studierende Vortragsveranstaltungen mit Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, weil er in seiner Dissertation rituell inkorrekt abgeschrieben hatte. Von dort kommt auch die Kunde: Lance Armstrong hat eine allgemeine Amnestie für die Dopingsünder im Radsport gefordert. Damit alle Dopingsünder auspacken können. Denn es gibt keine Dopingsünder ohne die Dopingindustrie. Zur Dopingindustrie gehören auch die Dopingjäger.

Wann werden die Träger Deutscher Universitätskultur bekennen, daß alle Abschreibekünstler sind? Rituell korrekt oder rituell inkorrekt. Denn so viel Wissenschaft wie Professoren und andere „wissenschaftlliche“ Titelhalter kann es nicht geben.

 

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