Aus aktuellem Anlaß und zur Pflege der vielbesungenen deutschen Erinnerungskultur hier ein Nachdruck zum Erinnern: Die Vertreter. Kommunalpolitik und Bürgernähe.
(Kommentare: 0)
Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart.
Aus aktuellem Anlaß und zur Pflege der vielbesungenen deutschen Erinnerungskultur hier ein Nachdruck zum Erinnern
Das Verhältnis zwischen „Burger“ und Staat ist vieldiskutiertes Thema. Die Meinungsmacher machen die „Bürger“ mit Schlagwörtern ratlos. Im Dokumentarfilm „Die Vertreter“ beschreiben Kommunalpolitiker die verfassungswidrige Wirklichkeit in einer beispielhaften Großstadt das Verhältnis „kommunalen Machern“ zu ihren Wählern. Dieses Verhältnis im Nahbereich Kommune gilt verstärkt auf die Fernbereiche Länder und Bund.
„Die Vertreter“ erzählt, wie ein „Flächennutzungsplan“ entwickelt und dann darüber entschieden wurde. Im Flächennutzungsplan legt die Gemeinde fest, wie die Flächen mittelfristig genutzt oder anders genutzt werden sollen. Die Verfügungsgewalt über Grund und Boden liegt ausschließlich in den Händen der Bürger in der Gemeinde. In der Regel hat eine Gemeinde keinen Raum für eine Gemeindevollversammlung. Sie sollen, wenn es nicht anders geht, ihre Vertreter im Rat wählen. So legitimiert soll der Rat ausschließlich im Interesse der Bürger über die Nutzung der Flächen (Grund und Boden) entscheiden.
Dieses Recht ist verbrieft in zwei Artikeln des Grundgesetzes. Es ist lohnend, sie nachzulesen. Das Grundgesetz ist verständlich verfasst, nicht im Kauderwelsch der Juristerei. Der Art. 28, Abs. 2 legt ohne wenn und aber fest:
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Dieses Recht der Bürger wird abgeleitet vom Art. 20 GG. Dieser Artikel ist die Verfassung Deutschlands in Kurzform. Dieser Artikel darf von keinem Gesetzgeber geändert werden. Von keinem. Hier ist der vollständige Text:
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dies ist die Meßlatte für die Bemessung und für die Beurteilung, wie demokratisch die Kommunalpolitik ist. Die Kommunalpolitik soll die „Schule der Demokratie“ für die Bürger sein, weil ja der Nahbereich überschaubarer ist, als die Fernbereiche auf der Landes− und Bundesebene. Der Blog:
Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil VI.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Aber wie soll dies geschehen?
behandelt das Problem ausführlich.
Zum Schluß noch ein Hinweis: Dieser Dokumentarfilm sollte der Beginn einer fünfteiligen Dokumentation über die praktizierte „Demokratie“ beispielhaft in einer Gemeinde sein. Die gesamte aufgenommen Menge des Materials umfasst über 60 Stunden. Arbeit von zwei Autoren, eines Kameramannes, eines Tonmannes und von vielen der Bürger, deren Vertreter, und leitenden Verwaltungsbeamten.
Nach der Ausstrahlung dieses Dokumentarfilms: Die Vertreter. Kommunalpolitik und Bürgernähe war das WDR−Landesstudio Dortmund weder bereit, die vereinbarten weiteren Folgen herzustellen, noch das gedrehte Material herauszugeben. Die Gewerkschaft RFFU verweigerte den Rechtschutz, weil sie keine Möglichkeit gesehen hat, zumindest die Herausgabe des gedrehten Materials gerichtlich durchzusetzen.
Auch eine Zustandsbeschreibung der verwirklichten Demokratie in Deutschland. Dem Artikel 5, Abs. 1 GG zum Trotz.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.Eine Zensur findet nicht statt.