Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil XI

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Gedanken zu Verfassung und Macht, Medien, Manipulation, Moral.

Die „provisorischeVerfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949, das Bonner Grundgesetz also, wird von den westlichen Siegermächten für ihre besetzten Zonen in 1947 geplant, verordnet und durch eine Beteiligung ihrer deutschen Statthalter im Eilverfahren 1949 in Kraft gesetzt. Auch diese „provisorischeVerfassung, wie Verfassungen schlechthin, ist eine Mogelpackung. Aber alle Mogelpackungen haben ihre Tücken. In einer Weile mehr über die Tücken dieser Mogelpackung namens Verfassung.

 

Verfassung ist ein Begriff. Im Zusammenhang mit Gebietskörperschaften bedeutet Verfassung übereinstimmend eine „Festgelegte Grundordnung einer Gemeinschaft“, „Die Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates und die Rechte und Pflichten seiner Bürger festlegen“ und „Grundlegender Gesetzestext, auf dem das Rechtssystem eines Staates aufbaut“. Die Verfassung eines Staates (einer Gebietskörperschaft) ist also der Rahmen aller jener Grundsätze, innerhalb dessen alles in dem Staat stattzufinden hat. Es scheint, eine unzweideutige Angelegenheit zu sein. Dem ist aber nicht so.

 

Es drängen sich Fragen auf. Eine Verfassung, grundlegende Gesetze also, werden gesetzt. Wer aber legt die Grundordnung, bzw. die Rechte und Pflichten aller, bzw. die grundlegende Gesetzestexte innerhalb einer Gemeinschaft fest? Wie wird eine Verfassung in Kraft gesetzt? Warum wird eine Verfassung gemacht? Schnelle Antworten auf Fragen wie diese haben keinen Bestand. Antworten auf Fragen wie diese können nur gesucht und gefunden werden in den bisherigen (geschichtlichen) wirklichen Abläufen, wie Verfassungen bislang zustande gekommen sind. Ganz konkret. In Zusammenhängen. Die Verfassungen in der Geschichte.

 

Nach gefundenen Antworten auf die Fragen, wer, wie und warum drängen sich weitere Fragen auf. Es versteht sich von selbst, daß die neue „Grundordnung einer Gemeinschaft“ die alte Grundordnung ersetzt. Wie wird die neue Verfassung konkret umgesetzt? Wie wirkt sich die Verfassung auf den Alltag aus? In der tatsächlichen Praxis des gesellschaftlichen Zusammenlebens also. Fest steht, wie in meinem Blog

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil X

ausführlich zusammenhängend dokumentiert, in den bisherigen bürgerlichen Verfassungen in der Geschichte sind die besitzlosen Menschen nicht beteiligt gewesen.

 

Die bürgerlichen Verfassungen sind Verfassungen der Bürger. Sie bewahren die Interessen der Bürger, nicht die Interessen der Besitzlosen. Besitzlose Menschen sind keine Bürger. Bürgerliche Verfassungen erfinden Mogelpackungen wie „Wir sind ein Volk“, auf der Suche nach einer „Legitimation“ für die Machtergreifung des Bürgertums, die das Meer der Besitzlosen glauben machen sollen, die neuen Herren sind besser als die alten Herren.

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Die Mogelpackung „das Bonner Grundgesetz“ hat Besonderheiten. Das Bonner Grundgesetz ist keine Verfassung eines Staates, auch nicht eines „provisorischen Staates“. Auf „deutschem Boden“ gibt es 1949 keinen „Deutschen Staat“. Es gibt lediglich vier besetzte Zonen von Frankreich, Großbritannien, UdSSR und der „USA“ auf einem Teil des besiegten „Dritten Deutschen Reiches“. Diese vier „Staaten“ gelten als die „Siegermächte“ nach der Beendung einer der vielen heißen Phasen eines Krieges, der seit dem 15. Jahrhundert von Europäischen Christen gegen die Menschheit auf der Erde geführt wird: Nämlich in der heiße Phase des fortgesetzten Krieges in den Jahren 1937 − 1945.

 

Faktisch sind es 1945 nur zwei Siegermächte und nicht vier: Eine bürgerliche Siegermacht, geführt durch die „USA“ und die proletarische Siegermacht, geführt durch die UdSSR. Warum ich die „USA“ in Anführungen setze? Weil die Bezeichnung „USA“ eine der schlimmsten Verfälschungen der Geschichte ist, die die europäischen Christen bislang kreiert haben. Darüber in einer Weile mehr.

 

Die beiden Siegermächte „USA“ und UdSSR müssen die besiegten „Deutschen Menschen“ jeweils in ihren besetzten Gebieten verwalten. Die besetzten Gebiete sind bis auf weiteres auch ihre Protektorate. Aus der Natur des „Siegens“ heraus. Teile der besiegten Menschen werden zur Verwaltung des besiegten Ganzen herangezogen, eingekauft. Söldner sozusagen.

 

Ein Teil des besiegten „Dritten Deutschen Reiches“ wird als bürgerliches Protektorat bürgerlich verwaltet. Das proletarische Protektorat wird proletarisch verwaltet. Es sind zwei grundverschiedene Formen gesellschaftlicher Organisation. Die bürgerliche Macht und Herrschaft basiert auf privatem Besitz und Eigentum von Wenigen. Die proletarische Macht und Herrschaft hat den privaten Besitz und das Eigentum nach der „Oktober Revolution“ abgeschafft. Auf „deutschem Boden“ entstehen 1949 also zwei gegensätzliche Regelwerke zur Selbstverwaltung von besiegten Menschen, in zwei unterschiedlichen Protektoraten. Die Grundsätze dieser Regelwerke werden Verfassung genannt.

 

Das Regelwerk für das Protektorat der bürgerlichen, westlichen Siegermächte heißt das Bonner Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) und das Regelwerk für das Protektorat der proletarischen, östlichen Siegermacht heißt die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (der DDR). Beide Verfassungen sind von den Siegermächten genehmigte „Werbeplakate“. Die Tücke der Verfassungen („Grundlegender Gesetzestext“) als Werbeplakat ist, sie liefern die Maßstäbe, um die herrschenden Gesetzessysteme wertend zu beurteilen. Denn nichts darf im Alltag der Gesellschaft stattfinden, das nicht durch den Rahmen der Verfassung gedeckt ist. Über diese Tücke später mehr.

 

Der von den westlichen Siegermächten eingesetzte „Parlamentarische Rat“ beschließt am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Bonner Grundgesetz. Dieser Beschluß der von den Besatzern ausgewählten 65 Deutscher Frauen und Männer wird als Entwurf einer Verfassung von den Besatzern geprüft und am 12. Mai 1949 von den drei westlichen Siegermächten genehmigt. Die regionalen Verwaltungseinheiten (die „Länder Vertretungen“) stimmen mit einer Ausnahme dem Bonner Grundgesetz zu.

 

Am 23. Mai 1949 wird in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates das Bonner Grundgesetz verkündet. Am 14. August 1949 finden die Wahlen zum ersten „Bundestag“ statt. Die Parteien des Bürgertums gewinnen 65 % der „Abgeordnetensitze“. Die Sozialdemokraten gewinnen 29,2 % und die Kommunisten 5,7 %. Im Vergleich zu den Reichstagswahlen 1932 haben die Parteien des Bürgertums in 1949 2,7 % zugelegt. In 1932 erhielten die Sozialdemokraten 20,4 % und die Kommunisten 16,9 %.

 

Die „intellektuellen Prostituierten“, nicht nur die Historiker, blenden systematisch aus, daß seit dem Ende des Jahres 1918 das Bürgertum in Deutschland endgültig die Macht und Herrschaft übernommen hat. Als in Deutschland die „November-Revolution“ 1918 begann, haben sich die Sozialdemokraten mehrheitlich gegen die besitzlosen aufständischen „Soldaten und Arbeiter“ entschieden. Der ausgelegte Köder der Koalition der geschwächten Feudalen mit dem Bürgertum, der SPD die Reichspräsidentschaft Deutschlands anzubieten, hat gewirkt. Die SPD hat den Köder willig geschluckt. Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert wird der Reichspräsident ohne eine „Revolution“, zwar nicht friedlich, aber getragen auch von den feudalen und bürgerlichen Parteien. Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert befehligt die „loyalen“ Reichswehrmacht, die aufständischen „Soldaten und Arbeiter“-Republiken mit Waffengewalt niederzukämpfen.

 

Die „Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung“ am 19. Januar 1919 bringen der SPD 45,6 % (MSPD 37,9 % und die USPD 7,6 %). Die MSPD mit 37,9 % koaliert aber mit der bürgerlichen Partei (DDP), die 18,5 % erhalten hat. Teile der USPD gründen schließlich am 30. Dezember 1918 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD), weil sie auch in der USPD keine Möglichkeit einer Durchsetzung von Interessen der Besitzlosen erblicken können.

 

Die ersten Wahlen zum Reichstag der neuen „Weimarer Republik“ am 6. Juni 1920 bringen den einstigen „Sozialisten“ 41,6 % (MSPD 21,6 %, USPD 17,9 %, KPD 2,1 %). Der „Liebesdienst“ der SPD an das konsolidierende Bürgertum hat den folgenschweren „Versailler Friedensvertrag“ nicht verhindern können. Am 10. Januar 1920 tritt er in Kraft. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) wird am 24. Februar 1920 gegründet. Friedrich Ebert als Reichspräsident läßt den letzten Rest der „November Revolution“ bis 1923 mit Waffengewalt niederschlagen.

 

Bei den zweiten Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 33,9 % (MSPD 20,5 %, USPD 0,8 %, KPD 12,6 %). In einem Wahlbündnis erhalten die „Nationalsozialisten“ (NSDAP) 6,6 %.

 

Bei den dritten Wahlen zum Reichstag am 7. Dezember 1924 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 35,3 % (MSPD 26 %, USPD 0,3 %, KPD 9 %). In einem Wahlbündnis erhalten die „Nationalsozialisten“ 3 %.

 

Der erste sozialdemokratische Reichpräsidenten Friedrich Ebert scheidet am 28. Februar 1925 aus dem Leben. Bei der ersten Reichpräsidenten-Neuwahl in der Nationalversammlung am 29. März 1925 erhält keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit.

 

Im zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Der Kandidat des Großbürgertums, der monarchistische Generalfeldmarschall i.R. Paul von Hindenburg, wird am 26. April 1925 im 2. Wahlgang mit 48,3 % der Stimmen zum zweiten Reichpräsidenten gewählt. Der Kandidat des Restbürgertums erhält 45,3 %. Der Kandidat des Proletariats erhält 6,4 %. Adolf Hitler (NSDAP) hat seinem Anhang Paul von Hindenburg empfohlen.

 

Bei den vierten Wahlen zum Reichstag am 20. Mai 1928 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 40,5 % (MSPD 29,8 %, USPD 0,1 %, KPD 10,6 %). Die NSDAP erhält 2,6 %.

 

Bei den fünften Wahlen zum Reichstag am 14. September 1930 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 37,9 % (MSPD 24,5 %, USPD 0,3 %, KPD 13,1 %). Die NSDAP erhält 18,3 %.

 

Am 13. März 1932 steht die Wahl des dritten Reichpräsidenten an. Paul von Hindenburg stellt sich zur Wiederwahl für die „Weimarer Koalition“, und verfehlt mit 49,5 % die absolute Mehrheit. Adolf Hitler erhält für die NSDAP 30,1 %. Ernst Thälmann erhält für die KPD 13,2 %. Die Wahlbeteiligung liegt bei 86,2 %. Im 2. Wahlgang am 10. April 1932 erhalten Paul von Hindenburg 53,1 %, Adolf Hitler 36,8 %, Ernst Thälmann 10,2 %. Die Wahlbeteiligung liegt auch bei 83,5 %.

 

Bei den sechsten Wahlen zum Reichstag am 31. Juli 1932 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 36,2 % (SPD 21,6 %, KPD 14,6 %). Die NSDAP erhält 37,4 %.

 

Bei den siebten Wahlen zum Reichstag am 6. November 1932 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 37,3 % (SPD 20,4 %, KPD 16,9 %). Die NSDAP erhält 33,1 %.

 

Am 30. Januar 1933 ernennt Paul von Hindenburg als Reichpräsident des Großbürgertums den Führer der NSDAP Adolf Hitler zum Reichskanzler und ordnet die von Adolf Hitler geforderte Auflösung des Reichstags für Neuwahlen an.

 

Am 27. Februar 1933 brennt der Reichstag. Am 28. Februar 1933 ruft der Reichspräsident Paul von Hindenburgzum Schutz von Volk und Staat“ und „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ den Notstand aus. Per Verordnung. Diese Verordnung schließt die 81 Abgeordneten der KPD vom Reichstag aus.

 

Der Reichstag verabschiedet am 24. März 1933 in namentlicher Abstimmung das „Ermächtigungsgesetz“. Die 94 Abgeordneten der SPD stimmen geschlossen gegen das Gesetz. Dieser faktischen Entmachtung des Reichstages haben alle politischen Parteien im Reichstag rechts von der SPD zugestimmt. Das „Ermächtigungsgesetz“ verleiht der von der NSDAP geführten Regierung die gesetzgebenden Rechte. Die Gesamtheit des deutschen Bürgertums hat Adolf Hitler als Retter Deutschlands zur Macht verholfen. Alles verfassungsgemäß! Hermann Göring hat als Reichstagspräsident penibel genau nach der Geschäftsordnung der Weimarer Verfassung die Sitzungen des Reichstages geleitet.

 

Bei den achten Wahlen zum Reichstag am 5. März 1933 erhalten die einstigen „Sozialisten“ 30,6 % (SPD 18,3 %, KPD 12,3 %). Die NSDAP erhält 43,9 %.

 

Die NSDAP-Regierung bezichtigt die SPD, eine staats- und volksfeindliche Partei zu sein. Am 14. Juli 1933 folgt das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“. Die bürgerlichen Parteien lösen sich selbst auf. Außer der NSDAP. Der großbürgerliche Reichspräsident Paul von Hindenburg hat alle diese Schritte seines Reichskanzlers Adolf Hitler gebilligt und mitgetragen. Die geistige Elite rechts von der SPD, die Industrie, die beiden Kirchen und auch Teile der oppositionellen Bevölkerung unterstützen die Regierung des Reichskanzlers Adolf Hitler.

 

Bei den neunten Wahlen zum Reichstag am 12. November 1933 tritt nur die NSDAP mit „Gästen“ an. Diese Wahl wird gekoppelt mit einer Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus der "League of Nations" (der „Völkerbund“). Die Einheitsliste mit 661 Sitzen enthält 22 Sitze für „Gäste“ der NSDAP. Die Wahlbeteiligung ist 95,2 %. Für den Austritt stimmen 95.1 %. Für die Einheitsliste 92.1 %.

 

Paul von Hindenburg scheidet aus dem Leben am 2. August 1934. Einen Tag zuvor hat der Reichskanzler Adolf Hitler per Gesetz die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person vereinigt. Am 19. August 1934 holt die Reichsregierung die nachträgliche Billigung dieser Zusammenlegung durch das Volk. Das Ergebnis dieser Volksabstimmung: 89,9 % dafür, 10,1 % dagegen. Die Wahlbeteiligung liegt bei 95,65 %.

 

Die unbestrittenen, unbestechlichen, harten historischen Fakten lassen für das Bürgertum keinen Weg offen, aus seiner Verantwortung für die Geschehnisse seit 1919 zu flüchten. Fakt ist: Die Geschichte Deutschlands bis 1945 ist eine kontinuierliche Geschichte des deutschen Bürgertums, die 1918 begonnen hat. Diese Geschichte läßt sich nicht in beliebige Abschnitten unterteilen und sie politisch wie moralisch unterschiedlich bewerten. Der Akrobatik der „Intelektuellen Prostituierten“ zum Trotz. Die politische Entwicklung und die Verwicklungen sind in Zusammenhängen erzählt in meinem Blog

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil X

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Nach diesem Rückblick sind wir zurück bei der Bundesrepublik Deutschland (BRD), zurück beim Bonner Grundgesetz und den Wahlen am 14. August 1949. Der besitzlose Teil der Bevölkerung besitzt das Recht zum Wählen, hat aber keine wirkliche Wahl. In den ersten allgemeinen Wahlen in der BRD erzielen acht politische Parteien in einem Bundestag von 402 Sitzen alle Sitze bis auf 10 Sitze der „Parteilosen“. Berlin nicht mitberücksichtigt.

 

Der besitzlose Teil der Bevölkerung muß zwischen Kandidaten der bürgerlichen Parteien wählen oder der KPD oder auf das Wahlrecht verzichten. Die KPD hat nur eine Alibi−Funktion in der BRD. Die Kommunisten gehörten nach drüben, in die DDR. Der Anti-Kommunismus ist flächendeckend auch bei der SPD angekommen.

 

Alle politischen Parteien beteuern, das Interesse aller Deutschen zu vertreten, was einfach nicht geht. Ein solches Beteuern ist eine bewußte Irreführung der besitzlosen „Wähler“ im Protektorat der bürgerlichen Siegermächte. So bleibt die nahtlose Kontinuität der Verteilungsschlüssel aller verteilbaren materiellen und kulturellen Güter auch in der Selbstverwaltung der BRD unter den Besatzungsstatuten bewahrt. Wie zu Kaisers Zeiten.

 

Es ist mehr als eine Fußnote wert, daß zu Beginn der BRD das Mehrheitsverhältnis von 1932 und 1933 ebenfalls erhalten bleibt. Die KPD erhält mit 5,7 % 15 Sitze und die SPD mit 29,2 % 131 Sitze. Die Wahlbeteiligung liegt bei 78,5 %. Die politischen Parteien der BRD haben sich als künftiger Frontstaat gegen den „Kommunismus“ verdient gemacht. Die westlichen Siegermächte sind zufrieden.

 

Besatzungsstatuten hin, Besatzungsstatuten her. im Rausch des Antikommunismus werden die besiegten Deutschen in der BRD vereint mit den Besatzern. Wer will es am 7. September 1949 noch wissen, was mit einem Friedensvertrag, mit der Souveränität der Deutschen wird, oder was im unveränderbaren Artikel 20, Abs. 2 GG festgeschrieben ist:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

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Die Merkposten Hans Globke, Theodor Maunz und Hans−Christoph Seebohm sind nicht vergessen. Noch bevor die nach dem Bonner Grundgesetz gewählten „Volksvertreter“ zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen kommen, sind die Weichen gestellt, die nicht vom Bonner Grundgesetz abgeleitet sind.

 

Die gewählten Vertreter können keine Volksvertreter sein, wenn sie nicht vom „Volk“ aufgestellt werden. Außerdem: Was ist ein „Volk“? Ist „Volk“ gleichbedeutend mit einer „Gemeinschaft“? Oder wie eine „Gesellschaft“? Oder mit der Gesamtheit der Bevölkerung innerhalb einer Gebietskörperschaft? Wohl nicht. Was ist dann ein „Volk“? Keiner kann vom „Volk“ aufgestellt werden, weil es kein „Volk“ gibt. Nirgendwo. Der Begriff „Volk“ ist eine Mogelpackung.

 

Innerhalb eines Siedlungsgebiets leben Menschen. In keinem Siedlungsgebiet unserer Zeit leben Menschen mit gleichen Interessen, weil alles, aber wirklich alles Verteilbare ungleich verteilt ist. Viele haben wenig, einige wenige haben alles, und noch im Überfluß. Diese ungleiche Verteilung zwischen „Habenden“ und „Habenichte“ entspringt dem Grundverhältnis zwischen dem Herren und seinen Knechten. Das Interesse des Herrn kann nicht das Interesse der Knechte sein. Es ist ein unüberwindbarer Interessenwiderspruch: Der Besitzende und die Besitzlosen. Die Käufer von Arbeitskräften und die Veräußerer von Arbeitsvermögen. Der Sklavenhalter und die Sklaven. Über unüberwindbare Interessenwidersprüche in einer Weile mehr.

 

Die gewählten Vertreter in der BRD sind aus Kandidaten der politischen Parteien in den „Wahlkreisen“ mehrheitlich gewählt worden. Die neuen „politischen Parteien“ in der BRD sind die alten „politischen Parteien“ aus „Kaiserszeiten“. Neue Namen sind Tarnungen. Ihre eigentliche Identität ist geprägt durch ihre materielle Plazierung in der „Gemeinschaft“ und durch ihre Erziehung. Die materielle Plazierung in der „Gemeinschaft“ prägen auch ihre Sonderinteressen.

 

„Politische Parteien“ organisieren sich, um ihre Sonderinteressen zu fördern. Jede Organisation erfordert Ressourcen. Die Ressourcen innerhalb einer Gemeinschaft sind ungleich verteilt. Ein kleiner Teil verfügt über Ressourcen, sich für die Durchsetzung seiner Sonderinteressen als eine politische Partei zu organisieren. Der überwiegende Teil besitzt keine Ressourcen, eigene Interessenvertretungen zu organisieren. Die politischen Parteien versuchen im beinharten Wettkampf mit allen erdenklichen Mitteln die Besitzlosen glauben zu machen, bei ihnen seien die Interessen der Besitzlosen am besten aufgehoben. Alle politischen Parteien geben sich als „Volksparteien“, aber sie sind eben Parteien für die Vertretung und für die Durchsetzung von „eigenen“ Interessen. Aus der Natur der Sache heraus.

 

„Politische Parteien“ stellen ihre Kandidaten zur Wahl auf. Die Besitzlosen haben individuell lediglich die Wahl, entweder einen Kandidaten die aus der Kandidatenliste wählen, oder die Wahl zu boykottieren. Ein kollektiver Wahlboykott ist faktisch nicht möglich, weil es für einen solchen Schritt einer Organisation bedarf, wofür keine Ressourcen vorhanden sind. Dies ist das kleine Einmaleins der Mogelpackung, die „Wahlen“ heißt. Über „Wahlen“ in einer Weile mehr.

 

Die gewählten „Volksvertreter“ in der BRD in 1949 lassen sich nicht vom „Volk“ leiten. Auch nicht vom „Parteivolk“. Sie lassen sich auch nicht durch das Bonner Grundgesetz leiten. Einmal gewählt, sind diese „Volksvertreter“ freie Vögel auf Zeit. Das Bonner Grundgesetz legt im dritten Abschnitt den „Bundestag“ fest (Artikel 38 – 48). Hier ist der Art. 38, abs.1 GG (Hervorhebungen sind von mir):

 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

 

So soll es sein. Aber wie entsteht Gewissen? Wie ist das Verhältnis von Gewissen zu den Regeln von Fraktionen der politischen Parteien nach der Wahl? Wie ist das Verhältnis von Fraktionen zu den „Verfassungen“ der einzelnen politischen Parteien? Wie werden die Kandidaten für die nächste Wahl aufgestellt? Sich als „Volksvertreter“ zu verkaufen, aber die „Geschäftsbücher“ dem Volk nicht vorzulegen, das kann nicht gehen.

 

Der Artikel 40, Abs. 1 GG legt fest (Hervorhebungen sind von mir):

 

Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung“.

 

Der gewählte Präsident des Bundestages leitet die Sitzung des Bundestages, unterstützt durch seine „Stellvertreter und die Schriftführer“. Nach der Wahl des Präsidiums soll der Bundestagsich eine Geschäftsordnung“ geben. Die Geschäftsordnung legt fest, wie das Präsidium die „Geschäfte“ des Bundestages der BRD organisatorisch möglich macht.

 

Ein kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte der „Kunstgriffe“ des Ganzen ist hier erforderlich. Die westlichen Siegermächte verordnen den bedingungslos kapitulierten Deutschen in ihrem Besatzungsgebiet eine „Verfassung“. Eine Verfassung zur Selbstverwaltung unter dem Dach der „Besatzungsrechte“ der Sieger. Die westlichen Siegermächte werden vom Bürgertum beherrscht. Sie vertreten die Interessen des Bürgertums und nicht die Interessen des Proletariats.

 

Logischerweise haben sie sichergestellt, daß sowohl im „Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee“ wie auch im „Parlamentarischen Rat“ das Bürgertum die Mehrheit stellt. Diese wenigen Personen entwerfen eine vorläufige „Verfassung“ für die Deutschen, das Bonner Grundgesetz. Von der Präambel bis zum letzten Artikel haben die westlichen Siegermächte das Bonner Grundgesetz genehmigt.

 

Die westlichen Siegermächte haben keine Veranlassung gesehen, Begriffe wie Geschäftsordnung zu beanstanden. Was soll aber im Zusammenhang mit dem Bundestag eine „Geschäftsordnung“ sein? Der Bundestag ist kein Standort für Geschäfte. Der Bundestag, die Versammlung der „Volksvertreter“, mußte einvernehmliche Regelungen finden, um die politische Arbeit des Bundestages zu regeln. Im Englischen heißt der Vorgang „procedures“. Vorgehensweisen oder Verfahrensweisen. Im Französischen heißt es „réglement“. Regelwerk. Warum die Deutschen schon seit Kaisers Zeiten für „organisatorisches Regelwerk“ der „Abgeordnetenversammlung“ die Bezeichnung „Geschäftsordnung“ gewählt haben, bleibt rätselhaft. Dies ist auch ein deutlicher Hinweis, daß der Geist der Deutschen 1949 von „seiner Zeit“ bestimmt wird. Wie auch immer.

 

Noch ein kurzer Rückblick in die Geschichte. Das Kaiserreich, nicht nur in Deutschland, war zunehmend gezwungen, die Macht neben den beiden „Ständen“, dem Klerus und dem Adel, auch mit dem entstehenden Bürgertum zu teilen. Im 19. Jahrhundert sogar mit den aus den Arbeitskämpfen in den Betrieben entstandenen Arbeitervertretungen. Die aus den Arbeitervertretungen entstandene „Sozialdemokratie“ macht die vereinigte Macht den Feudalen und dem Bürgertum streitig, aber friedlich.

 

Das Maß der Ausbeutung der Arbeiter scheint keine untere Grenze zu kennen. Die Verelendung droht. Dann kommt die heiße Phase des fortlaufenden Krieges. Das Maß ist voll für die Arbeiter und Soldaten. Im Oktober 1917 stehen die Sozialisten im zaristischen Rußland auf, verwandeln ihre Sozialdemokratische Partei zur Kommunistischen Partei, vertreiben den Zar, seinen Anhang und das Bürgertum. Eine proletarische Revolution übernimmt das zaristische Reich und schafft per Dekret privaten „Besitz und Eigentum“ ab.

 

Im November 1918 droht ähnliches im vom Krieg gebeutelten Deutschen Reich zu geschehen. Das gesamte Bürgertum aller Kriegsparteien ist alarmiert. Die Deutsche Sozialdemokratie läßt sich mehrheitlich vom Bürgertum verführen. Dem verlockenden Angebot, an die Macht zu gelangen ohne eine proletarische Revolution wie im zaristischen Rußland, kann die Mehrheit der Deutschen Sozialdemokraten nicht wiederstehen. Ein Sozialdemokrat wird Reichspräsident. Der Kaiser verläßt das Land. Der Adel und das Bürgertum spielen „Juniorpartner“ in dem trügerischen Spiel: „Sozialisten an die Macht ohne eine proletarische Revolution“.

 

Eine Verfassunggebende Versammlung verabschiedet die „Weimarer Verfassung“ und gründet die „Weimarer Republik“. Der Reichspräsident ist ein Sozialdemokrat. Die neue Koalitionsregierung wird sozialdemokratisch geführt. Auch der neue Reichstag der „Weimarer Republik“ braucht eine neue Geschäftsordnung. Sie nimmt sich nicht die notwendige Zeit, eine von der neuen Verfassung abgeleitete „Geschäftsordnung“ zu schaffen. Er übernimmt die überlieferte Geschäftsordnung. Was soll an der alten Geschäftsordnung falsch sein? Die überlieferte Geschäftsordnung bringt in die neue Republik nicht nur den althergebrachten Ältestenrat, sondern alles Übrige auch. Danach gilt nicht mehr „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Wie auch?

 

Die Weimarer Republik hat sich eine neue Verfassung gegeben, bekommt eine sozialdemokratisch geführte neue Regierung, stützt sich aber auf die alten Gesetze aus der Kaiserzeit, übernimmt alle alten Verwaltungen der Kaiserzeit, übernimmt die alte Gerichtsbarkeit, übernimmt die alten Ausbildungseinrichtungen, kurz, alles nach dem alten Geist. Nichts wird aus der neuen Verfassung abgeleitet. Keine Bestandteile der überlieferten gesellschaftlichen Verhältnisse werden entrümpelt. So bleibt es alles beim Alten unter den „neuen Herren“.

 

Das überlieferte „Bürgerliches Gesetzbuch“ bleibt in Kraft. An der systematischen Benachteiligung der Besitzlosen wird nichts geändert. Die Besitzlosen müssen an die „Kaiserlichen Gesetzen“ glauben. Diese Geschichte ist in meinem Blog ausführlich erzählt:

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil X

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Nach diesem Rückblick wieder zurück zum Bonner Grundgesetz, zurück zur Verfassung des Protektorats, zur neuen Bundesrepublik Deutschland (BRD), zurück zu Art. 40, GG. Im Absatz 1 wird dem Präsidenten des Bundestages mit seinem Anhang keine besonderen Rechte eingeräumt. Im Absatz 2 ist doch noch ein klein bißchen:

 

Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.

 

Mehr Kompetenzen für den Bundestagspräsidenten snd im Bonner Grundgesetz ist nicht vorgesehen.

 

Die konstituierende Sitzung wird von dem Ältesten aller neu gewählten „Volksvertreter“, von Paul Löbe, eröffnet und geleitet. Als der „Alterspräsident“ Paul Löbe die Wahl des ersten Bundestagspräsidenten aufruft, meldet sich der

Abg. Dr. Adenauer: Herr Präsident, darf ich ums Wort bitten!

 

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Adenauer!

 

Dr. Adenauer (CDU): Namens der Fraktion der CDU/CSU schlage ich als Präsidenten vor den Herrn Abgeordneten Dr. Köhler.

 

Abg. Reimann: Ich bitte ums Wort!

 

Alterspräsident Löbe: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reimann.

 

Reimann (KPD): Ich schlage im Namen der kommunistischen Fraktion vor, zum Präsidenten zu wählen den Abgeordneten Hans Böhm, Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und Gewerkschaftssekretär.

 

Zwischen den allgemeinen Wahlen und der konstituierende Sitzung haben sich die gewählten „Volksvertreter“ nach dem überlieferten Muster in „Parteipolitischen Fraktionen“ organisiert. Wann, wo, wie oft die politischen Parteien und Fraktionen getagt haben, welche Themen sie erörtert haben, bleibt für die Öffentlichkeit verschlossen. Die Öffentlichkeit kennt nur die öffentlichen Bekanntmachungen und erfährt wenig.

 

Die Öffentlichkeit weiß nicht, was hinter verschlossenen Türen getrieben wird. Wie soll diese ignorant-gehaltene Öffentlichkeit bei den Wahlen eine eigene Meinung bilden, eie eigene Entscheidung fällen und eine eigene Wahl treffen? Wie sollen die Wähler bei den periodischen Wahlen ihre Vertreter wählen können, wenn sie keinen Einfluß auf die Aufstellung der Kandidaten zu den Wahlen haben? Die Kandidaten werden von politischen Parteien hinter verschlossenen Türen aufgestellt. Die Wähler können nur unter diesen aufgestellten Kandidaten wählen oder sich nicht an den Wahlen beteiligen. Einmal gewählt, sind die gewählten Vertreter den Wählern keine Rechenschaft schuldig. Die gewählten Vertreter agieren hinter verschlossenen Türen und verkünden öffentlich nur Werbewirksames. Darüber in einer Weile in Zusammenhang mit Art. 38, Abs.1, Satz 1 GG mehr.

 

Wir verbleiben noch eine Weile in der konstituierenden Sitzung des ersten Bundestages der BRD in 1949. Nach der Wahl von „Herrn Abgeordneten Dr. Köhler“ übernimmt er die Sitzungsleitung. Von seinen Ausführungen erfahren wir, daß bereits vor der Konstituierung des Bundestages „interfraktionelle Gespräche“ zu ausgehandelten Vereinbarungen zur Gestaltung der Arbeit geführt worden sind. Alles unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

Nach seiner feierlichen Rede und den Feierlichkeiten führt Erich Köhler aus (Hervorhebungen sind von mir):

 

Ehe wir auseinandergehen, habe ich noch Ihre Zustimmung zu einigen Maßnahmen zu erbitten, die heute vormittag im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung in Aussicht genommen worden sind. Sie wissen, daß wir noch keine Geschäftsordnung haben. Wir brauchen aber einige Organe, um die technischen Voraussetzungen einer parlamentarischen Arbeit erfüllen zu können. Dazu gehört erstens, daß ein vorläufiger Geschäftsordnungsausschuß gebildet wird. Es ist vorgeschlagen worden, ihn so zu bilden, daß die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD je drei Vertreter, die der FDP zwei Vertreter und alle übrigen Fraktionen oder Gruppen je einen Vertreter entsenden. Die Abstimmungen in diesem vorläufigen Geschäftsordnungsausschuß, der uns eine Geschäftsordnung bringen soll, erfolgen nach der Stärke der beteiligten Fraktionen und Gruppen.

 

Ich darf Sie zunächst fragen, ob Sie mit diesem Vorschlag, der heute früh interfraktionell zustande gekommen ist, einverstanden sind. — Ich höre keinen Widerspruch und darf demnach die Zustimmung des Hauses zur Bildung eines vorläufigen Geschäftsordnungsausschusses in der angeregten Form feststellen. Ich bitte die Beteiligten, dem Präsidialbüro im Laufe des Donnerstagmorgen bis spätestens 11 oder 12 Uhr die Namen der in diesen vorläufigen Geschäftsordnungsausschuß zu entsendenden Damen oder Herren bekanntzugeben.

 

Zweitens brauchen wir einen Ältestenrat. Auch hier darf ich Ihre Zustimmung zu folgender auf interfraktioneller Grundlage vorläufig zustande gekommenen Regelung erbitten: Es wird ein Ältestenrat in folgender Zusammensetzung gebildet: CDU/CSU drei, SPD drei, FDP zwei und alle übrigen Parteien je ein Vertreter. Ich darf das Hohe Haus fragen, ob es dieser Regelung seine Zustimmung gibt. — Ich höre keinen Widerspruch, darf also das Einverständnis des Hauses feststellen. Ich bitte dann, die Namen der zu benennenden Damen oder Herren bis morgen vormittag um 11 Uhr dem Büro, Zimmer 85, mitzuteilen. Gleichzeitig berufe ich die 1. Sitzung dieses Ältestenrats auf Donnerstag, den 8. September 1949, 15 Uhr.

 

Mit diesem einstimmigen Einverständnis verzichten die neu gewählten „Volksvertreter“ auf ihren eigenen Anspruch, „Volksvertreter“ sein zu wollen. Sie degradieren sich selbst zu Marionetten des „Ältestenrates“. Die Zusammensetzung des „Ältestenrates“: „CDU/CSU drei, SPD drei, FDP zwei und alle übrigen Parteien je ein Vertreter“. Diese wenigen „Volksvertreter“ von Fraktionen der politischen Parteien kungeln mit dem Präsidium des Bundestages aus, was dann auf der öffentlichen Bühne des Bundestages in die Szene gesetzt wird. Was alles hinter dieser Inszenierung verborgen gehalten wird, erfahren nicht einmal die „Marionetten“ im Bundestag, vom „Volk“, von der Öffentlichkeit der Gemeinschaft in der BRD, ganz zu schweigen.

 

Im Bundestag der BRD, in seiner allerersten Sitzung, wird einstimmig der Samen der Heimlichtuerei gesät. Ich nehme den Begriff „Heimlichtuerei“ zurück. Er verharmlost den Tatbestand. Bereits in dieser ersten Sitzung des Bundestages hat der neu gewählte Bundestagpräsiden Dr. Erich Köhler den Grundstein für ein Lügengebäude gelegt. Es hat nichts „interfraktionelles“ gegeben. Der „vorläufige Ältestenrat“ hatte beschlossen. Dies wird nicht die einzige Lüge in der konstituierenden Sitzung des ersten Bundestages der BRD in 1949 bleiben.

 

Nach dieser Rede des Bundestagpräsiden haben die KPD und die SPD versucht, die „Demontagen“ durch die Siegermächte auf die Tagesordnung zu nehmen. Der neue gewählte Bundestagspräsident lehnt es ab mit Hinweisen:

 

  • Wir nehmen von Ihrer Anregung Kenntnis und werden morgen im Ältestenrat darüber sprechen“.
  • Sie haben die Anträge gehört. Das Haus nimmt sie lediglich zur Kenntnis; der Ältestenrat wird die Tagesordnung aufstellen“.

 

Die „Volksvertreter“ der KPD und der SPD können nicht einmal durchsetzen, daß über den Antrag abgestimmt wird, ob „Demontagen“ auf die Tagesordnung genommen werden können. Damit wird die Hackordnung im von Bürgertum beherrschten ersten Bundestag der BRD geklärt. Außer den „Mitgliedern“ des „vorläufige Ältestenrates weiß kein anderer „Volksvertreter“, daß der neue Bundestagspräsident den Grundstein für ein Lügengebäude gelegt hat. Warum haben die „KPD und SPD Mitglieder des vorläufige Ältestenrates“ den neugewählten Bundestagspräsident nicht zur Ordnung gerufen? Diese Frage ist noch nicht gestellt.

 

Ein „Kurzbericht der Vorbesprechung für die Eröffnungssitzung des Bundestages (vorläufiger Ältestestenrates)“ am Vormittag des 07.09.1949 liegt beim „Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages“ vor. Die „Oberen“ von zehn Parteien sind die Teilnehmer gewesen, wenn die CDU und die CSU separat gezählt werden. Zweiundzwanzig „Bundestagsabgeordnete“. Acht Parteien des deutschen Bürgertums, die SPD (mit vier Vertretern) und die KPD (mit einem Vertreter) sind vertreten. Zwei „Beratungsgegenstände“ sind ausgewiesen: „Verfahren“ bei der Eröffnungssitzung und ein „Geschäftsordnungsausschuß“. Ein „Protokollführer“ (Dr. Matz) ist auch anwesend gewesen.

 

Folgendes wird über den „Geschäftsordnungsausschuß“ schriftlich überliefert. Vollständiges Zitat:

 

„2. Geschäftsordnungsausschuß.

Es wird vereinbart, daß der Geschäftsordnungsausschuß aus

3 Mitgliedern der CDU−Fraktion

3 “ “ SPD− “

2 “ “ FDP− “

und aus je 1 Mitglied aller übrigen im Bundestag vertretenen Parteien bestehen soll. Die Abstimmung soll proportional zu der Abgeordneten Zahl der Gruppe im Bundestag erfolgen. Dr. Köhler wird ermächtigt, diese Regelung bei der Eröffnungssitzung mitzuteilen und die Parteien zur Benennung ihrer Vertreter für den Geschäftsordnungsausschuß aufzufordern (Frist : 8.9., 11 Uhr.)

 

Bemerkenswert ist der Ausdruck „ermächtigt“. Der neugewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler hat sich nicht an diese Vereinbarung gehalten. Durch Selbstermächtigung hat der neugewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler die „Vertreter des Volkes“ in der konstituierenden Sitzung des Bundestages aufs Kreuz gelegt. Die „Vertreter des Volkes“ haben keine Kenntnis der tatsächlichen Vereinbarung. Ahnungslos lassen sich die „Vertreter des Volkes“ aufs Kreuz legen. Hier noch einmal das vollständiges Zitat zum vorurteilfreien Nachlesen (Hervorhebungen sind von mir):

 

Ehe wir auseinandergehen, habe ich noch Ihre Zustimmung zu einigen Maßnahmen (Einige Maßnahmen?) zu erbitten, die heute vormittag im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung in Aussicht genommen worden sind.

 

Der neugewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler trickst weiter:

 

Sie wissen, daß wir noch keine Geschäftsordnung haben. Wir brauchen aber einige Organe, um die technischen Voraussetzungen einer parlamentarischen Arbeit erfüllen zu können. Dazu gehört erstens, daß ein vorläufiger Geschäftsordnungsausschuß gebildet wird. Es ist vorgeschlagen worden, ihn so zu bilden, daß die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD je drei Vertreter, die der FDP zwei Vertreter und alle übrigen Fraktionen oder Gruppen je einen Vertreter entsenden. Die Abstimmungen in diesem vorläufigen Geschäftsordnungsausschuß, der uns eine Geschäftsordnung bringen soll, erfolgen nach der Stärke der beteiligten Fraktionen und Gruppen.

 

Ich darf Sie zunächst fragen, ob Sie mit diesem Vorschlag, der heute früh interfraktionell zustande gekommen ist, einverstanden sind. — Ich höre keinen Widerspruch und darf demnach die Zustimmung des Hauses zur Bildung eines vorläufigen Geschäftsordnungsausschusses in der angeregten Form feststellen. Ich bitte die Beteiligten, dem Präsidialbüro im Laufe des Donnerstagmorgen bis spätestens 11 oder 12 Uhr die Namen der in diesen vorläufigen Geschäftsordnungsausschuß zu entsendenden Damen oder Herren bekanntzugeben.

 

Der neugewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler schreckt vor unwahren Behauptungen nicht zurück:

 

Zweitens brauchen wir einen Ältestenrat. Auch hier darf ich Ihre Zustimmung zu folgender auf interfraktioneller Grundlage vorläufig zustande gekommenen Regelung erbitten: Es wird ein Ältestenrat in folgender Zusammensetzung gebildet: CDU/CSU drei, SPD drei, FDP zwei und alle übrigen Parteien je ein Vertreter. Ich darf das Hohe Haus fragen, ob es dieser Regelung seine Zustimmung gibt. — Ich höre keinen Widerspruch, darf also das Einverständnis des Hauses feststellen. Ich bitte dann, die Namen der zu benennenden Damen oder Herren bis morgen vormittag um 11 Uhr dem Büro, Zimmer 85, mitzuteilen. Gleichzeitig berufe ich die 1. Sitzung dieses Ältestenrats auf Donnerstag, den 8. September 1949, 15 Uhr.

 

Mit der Trickkiste der zügigen Sitzungsleitung hat Dr. Erich Köhler mittels einer falschen Tatsachenbehauptung dem Bundestag die Berechtigung genommen, die Tagesordnung in der Sitzung selbst aufzustellen. Diese Selbstentmachtung des Bundestages durch die gewählten „Volksvertreter“ hat ohne eine einzige Gegenstimme stattgefunden. Es ist nicht feststellbar, ob die Fraktionsvorsitzenden der KPD und der der SPD bei dieser Abstammung im Saal anwesend gewesen sind. Beide hatten in der gleichen Sitzung versucht, mittels eines Antrages die Frage von „Demontagen“ auf die Tagesordnung zu setzen und öffentlich darüber zu diskutieren. Selbst die Diskussion über den Antrag wurde nicht zugelassen.

 

Wir erinnern uns: Die Ablehnung durch den neue gewählten Bundestagspräsident folgte nicht durch inhaltliche Begründung. Er wiegelte schlicht ab:

 

  • Wir nehmen von Ihrer Anregung Kenntnis und werden morgen im Ältestenrat darüber sprechen“.
  • Sie haben die Anträge gehört. Das Haus nimmt sie lediglich zur Kenntnis; der Ältestenrat wird die Tagesordnung aufstellen“.

 

Das „Kurzprotokoll“ der Sitzung des Ältestenrates am 8. September 1949 weist aus, daß der neu gewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler seine Zusage nicht eingehalten hat. Der Ausdruck „Kurzprotokoll“ ist trügerisch. Es gibt nur ein „Kurzprotokoll“ und kein ausführliches Protokoll der Sitzungen des „Ältestenrates“. Schon seit Kaiserszeiten. Der neu gewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler hat nach einer „Geschäftsordnung“ gehandelt, die schon seit Kaiserszeit überliefert ist. Wie schon erwähnt, hatte sich auch die Weimarer Republik eine „Verfassung“ gegeben, aber die alte „Geschäftsordnung“ übernommen und danach die „Geschäfte“ des Reichstages geführt. Wie auch Hermann Göring in 1933 als Reichstagspräsident, gestützt auf dieselbe „Geschäftsordnung“, die SPD nicht nur aus dem Reichstag verbannt hatte.

 

Bekanntlich war Hermann Göring nach den Reichstagswahlen Juli 1932 in der ersten Sitzung des Reichstags am 30. August 1932 mit Unterstützung der Parteien des Bürgertums zum Reichstagspräsidenten gewählt worden gegen die Kandidaten der SPD, Paul Löbe, und der KPD, Ernst Torgler. Der neue gewählte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler hat schon in der ersten Sitzung die neue alte Hackordnung etabliert, gestützt auf die satte Mehrheit der Parteien des Bürgertums im ersten Bundestag. Diese Mehrheit des Bürgertums 1949 unterscheidet sich nicht von der Mehrheit im Reichstag in 1932 und 1933.

 

Nach der Wahl zum Bundestagspräsidenten ist Erich Köhler nicht mehr ein „Volksvertreter“ unter allen anderen „Volksvertretern“, der mehrheitlich betraut worden ist, die Sitzungen des Bundestages zu leiten. Nach der Wahl ist Dr. Erich Köhler der Bundestagspräsident, der „Herr“ des Bundestages. Eine Rolle, die im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Herr Dr. Erich Köhler ist der Vertreter des Bürgertums.  

 

Das Bürgertum in Deutschland hat die Herrschaft über die Besitzlosen 1918 von den Feudalen übertragen bekommen und nicht erkämpft. In der Gesamtgemeinschaft änderte sich nichts. Nur ein Wechsel auf der oberen Etage der Herrschaft. Die Deutsche Sozialdemokratie hat sich bei diesem Deal zwischen den Feudalen und „Bürgern“ 1918/1919 aufs Kreuz legen lassen. Die Hoffnung der Mehrheit der Sozialdemokraten damals, in das Bürgertum aufgenommen zu werden, hat sich als trügerisch herausgestellt.

 

Gestützt auf eine satte Mehrheit des Bürgertums hat der erste Bundestag der BRD einstimmig den im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehenen „Ältestenrat“ installiert. “Der Ältestenrat“ ist eine „kaiserliche“ Überlieferung, der stets hinter verschlossenen Türen wirkt. Er hinterläßt in der BRD keine anderen Spuren als „Kurzprotokolle“. Gestützt auf den Ältestenrat macht der Bundestagspräsident unter Ausschluß auch der Bundestags-Öffentlichkeit die „Tagesordnung“ des Bundestages. Die „Tagesordnung“ legt den Ablauf des Tages im Bundestag fest. Außerhalb der „Tagesordnung“ kann im Bundestag nichts stattfinden.

 

Die „Tagesordnung“ bestimmt, worüber und wie im Bundestag die „Volksvertreter“ öffentlich beraten. Die öffentliche Beratung und die Entscheidungen im Bundestag sind somit eine Inszenierung im Bundestag. Eine Inszenierung im Namen der gewählten „Vertreter des Volkes“ im Bundestag: Für seine „Marionetten“, für die anwesenden Medien im Bundestag und für das „Volk“, vermittelt durch die Medien. Was im Bundestag öffentlich vorgeführt wird, gelinde ausgedrückt, ist eine erbärmliche Karikatur des Art. 20, Abs. 2, Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Der Artikel 20 GG gilt als die Verfassung in Kurzform. Der Artikel 20 GG ist unveränderbar wie die Art. 1 – 19 GG.

 

Es darf aber immer mal wieder über den Begriff „Volk“ nachgedacht werden. „Das Volk“ ist ein problematischer Begriff, wie Begriffe schlechthin. Darüber in einer Weile mehr. Das Volk erfährt nichts darüber, wie, wo, warum und wieso die Inszenierungen so ausfallen, so gestaltet werden, so oberflächlich sind, wie sie im Bundestag öffentlich aufgeführt werden. Das Volk erfährt nichts darüber, weil der Ältestenrat hinter den Kulissen des Bundestages, der politischen Fraktionen, die Regie führt.

 

Damit ist die höchste Verfassungsinstanz in der Republik, die Vollversammlung der unmittelbaren Vertreter des Volkes, der Bundestag, entwertet. Wie schon erwähnt, haben sich die Volksvertreter in der aller ersten Versammlung durch den neugewählten Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler aufs Kreuz legen lassen. Sie haben sich einstimmig selbst von allen Hintergrundinformationen abgeschnitten.

 

Wie schon erwähnt, hat der Bundestag ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen, den Ältestenrat einzurichten. Noch bevor eine eigene dem Bonner Grundgesetz gemäße „Geschäftsordnung“ beschlossen ist. Im Ältestenrat ist das Mehrheitsverhältnis des Bundestages abgebildet. Der Ältestenrat ist ein Mini−Bundestag. Darin sind alle „politischen Fraktionen“ vertreten. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Das „Volk“ wird ausgeschlossen. Das „Volk“ darf nichts wissen. Das „Volk“ muß sich an die öffentlichen Inszenierungen halten und glauben.

 

Es gibt aber keine „politischen Fraktionen“ im Bundestag, sondern nur parteipolitische Fraktionen. Eine Partei ist aber in der Politik nur eine Vereinigung für die Vertretung von Sonder-Interessen der Parteimitglieder. Aus der Natur der Sache heraus. Sonst gäbe es keine Parteien. Vertretung von Interessen „Anderer“ ist eine Maske für den beinharten Kampf, um eine noch günstigere Verteilung aller gesellschaftlich verteilbaren Güter für sich zu erkämpfen. Der besitzlose Teil der Bevölkerung ist schon immer der Verlierer in diesem Verteilungskampf. Die Minderheit der Besitzenden ist schon immer der Gewinner in diesem Kampf.

 

Die Hackordnung unter den Besitzenden soll nicht den Blick trüben. Der besitzlose Teil der Bevölkerung besitzt keine bevorratete materielle Substanz, um eine eigene Partei zu organisieren. Der besitzlose Teil der Bevölkerung hat im Bundestag keine eigene Vertretung. Der besitzlose Teil der Bevölkerung besitzt nicht einmal die Möglichkeit zu wissen, was alles im Ältestenrat vorentschieden wird, weil die Vorentscheidungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. Der besitzlose Teil der Bevölkerung hat hin und wieder eine Sternstunde des Aufstandes, wie einst im November 1918.

 

Diese überlieferte Praxis widerspricht dem Gebot der öffentlichen Transparenz im Bonner Grundgesetz. Der Artikel 42, Abs. 1 GG legt fest (Hervorhebungen sind von mir):

 

Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden“.

 

Diese Kann-Bestimmung und die hohe Hürde von Zweidrittelmehrheit signalisiert, daß die Öffentlichkeit grundsätzlich vorgeschrieben ist. Der Artikel 44, Abs. 1 GG legt fest (Hervorhebungen sind von mir):

 

Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden“.

 

Der Artikel 45, Abs. 1 GG legt fest (Hervorhebungen sind von mir):

 

Der Bundestag bestellt einen ständigen Ausschuß, der die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zwischen zwei Wahlperioden zu wahren hat. Der ständige Ausschuß hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses.

Der „Ältestenrat“ kommt in diesem Abschnitt nicht vor. Die „politische Partei“ und die „Fraktion“ kommen in diesem Abschnitt nicht vor. Eine „Geschäftsordnung“ kommt in diesem Abschnitt ebenfalls nicht vor. Der „Ältestenrat“ und die „Fraktion“ kommen im Bonner Grundgesetz überhaupt nicht vor. Die „politische Partei“ ist in dem Artikel 21 GG verankert. Plaziert zwischen den unveränderbaren Grundsätzen des Menschenrechts (Artikel 1 – 19 GG), der „Verfassung in Kurzform“ (Artikel 20 GG), zu Beginn des II. Abschnitts „Der Bund und die Länder“ und dem Art.22 GG: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

 

Art. 21. Abs. 1 lautet (Hervorhebungen sind von mir):

 

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

 

Der Art. 21 GG ist nicht nur deplaziert. Er ist auch mit dem unveränderbaren Art. 20 GG nicht vereinbar. In einer Demokratie (Volksherrschaft) wirkt jeder „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Was soll diese besondere Nennung der „Parteien“? Fakt ist, daß Parteien schon immer ihre Interessen unter Ausschluß der Öffentlichkeit planen. Schon immer planen die Parteien möglichst viele der Besitzlosen mit Ihren Kampfparolen für die Durchsetzung ihrer Sonderinteressen einzufangen. Sie müssen es tun, um im Vergleich zu anderen Parteien an Stärke zulegen zu können. Aus der Natur der Sache heraus. Auf die Wahrhaftigkeit der Kampfparolen kommt es nicht an. Dies ist die Tücke der Wahlen. Die Zusammenhänge, wie der Artikel 21 GG Artikel 21 GG geworden ist, sind erzählt in meinen Blogs:

Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie

namentlich über die deutsche Spielart. Teile VI, VII und VIII.

 

Es ist nicht von Bedeutung, ob die gewählten „Volksvertreter“ des ersten Bundestages das Bonner Grundgesetz wahrgenommen oder gelesen oder verinnerlicht haben. Sie haben sich von „politischen Parteien“ zur Wahl aufstellen lassen und nicht vom „Volk“. Sie verhalten sich auch nicht als Vertreter des „Volkes“. Sie wissen aus der Überlieferung der politischen Kultur, wie sie sich organisieren müssen. Sie haben sich in den politischen Parteien organisiert. Nicht nach „Vereinen“ oder „Verbänden“ oder nach „Verteilungsverhältnissen“ von Besitz und Eigentum, oder nach Geschlecht. Diese Überlieferung greift zurück auf Zeiten der Königtümer, auf Zeiten der Königtümer als diese ihre Herrschaft auf die „Stände“ stützen mußten, um ihre Herrschaft über ihre Untertanen aufrechtzuhalten.

 

Es ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, daß die von Besatzern verordnete und schnellgestrickte „Verfassung“, das Bonner Grundgesetz, in sich widersprüchlich ist. Das Bonner Grundgesetz ist da. Alles was in der BRD geschehen soll, muß dem Bonner Grundgesetz entsprechen. Die Akrobatik der politischen Parteien erschöpft sich, die Durchsetzung ihrer Sonderinteressen so zu verpacken, daß diese dem Bonner Grundgesetz zu entsprechen scheint. Die tatsächliche Praxis, die bereits in der konstituierenden Sitzung des ersten Bundestages beginnt, ist vom Bonner Grundgesetz nicht gedeckt.

Die Merkposten Hans Globke, Theodor Maunz und Hans−Christoph Seebohm sind nicht vergessen.

*****

 

Die grundsätzliche Transparenz über das Denken, Nachdenken und Wirken des obersten Verfassungsorganes des souveränen „Volkes“, des Bundestages, wird von den gewählten „Volksvertretern“ selbst bereits in der ersten Sitzung des ersten Bundestages einstimmig abgeschafft. Wie schon erwähnt, kommen „Ältestenrat“ und „Fraktion“ im Bonner Grundgesetz nicht vor. Sie kommen aber in der überlieferten „Geschäftsordnung“ des Kaiserreiches vor. Diese überlieferte „Geschäftsordnung“ wurde 1922 von der Weimarer „Republik“ übernommen. Diese „Geschäftsordnung“ ist 1949 bei den deutschen Politikern so präsent, daß sie diese Einrichtungen noch vor der Konstituierung des ersten Bundestages einführen. Nach der Konstituierung des ersten Bundestages wird „ein vorläufiger Geschäftsordnungsausschuß gebildet“.

 

Die westlichen Siegermächte, geführt durch die „USA“, achten nicht auf die diversen Brüche des Bonner Grundgesetzes. Sie achten auf ihre kurze Leine des Besatzungsstatuts und auf die Standtauglichkeit ihres Protektorates, der BRD, gegen den „Kommunismus“, vertreten durch das andere deutsche Protektorat, die DDR. Die diversen „Spielwiesen“ im Protektorat und die Spielregeln auf den „Spielwiesen“ sind ihnen unwichtig. Aber der erste Bundestag hat es eilig, die Organe der „Spielwiesen“ unter dem Dach der Besatzungsstatuten einzurichten.

 

In der ersten Sitzung wird von keiner „Fraktion“ angesprochen, daß die erste Bundesversammlung einberufen werden soll, um den ersten Bundespräsidenten nach dem Bonner Grundgesetz zu wählen. In der zweiten Sitzung am 12. September 1949 nehmen die „Volksvertreter“ nach dem Bonner Grundgesetz den Amtseid des ersten Bundespräsidenten, Dr. Theodor Heuss (FDP), ab. Zuvor, am selben Tag, ist er in der ersten Bundesversammlung im 2. Wahlgang mit 416 von 800 abgegebenen Stimmen gewählt worden. Kurt Schumacher (SPD) erhält 312 Stimmen, weniger als die gesamten Stimmen der SPD und KPD. Rechnerisch wären 319 möglich gewesen.

 

Der Bundestag hat die Wahl des ersten Bundespräsidenten nicht beraten, nicht beschlossen. Der Abschnitt V. des Bonner Grundgesetzes trägt die Überschrift: Der Bundespräsident. Dieser Abschnitt V. beinhaltet die Art. 54 – 61 GG. Wie konnte der erste Bundespräsident in der 2. Sitzung des Bundestages vereidigt werden, wenn in der 1. Sitzung des Bundestages diese Wahl nicht auf der Tagesordnung gestanden hat? Wie konnte am 12. September 1949 noch vor dem Beginn der 2. Sitzung des Bundestages die erste Bundesversammlung den ersten Bundespräsidenten, Dr. Theodor Heuss überhaupt wählen? Keine Fragen, keine Antworten.

 

Die Parteien des Bürgertums haben sich durchgesetzt. Wie es seinerzeit 1933 beim Beschluß des Ermächtigungsgesetzes der Fall gewesen ist. Die Macht zur Beherrschung ist bereits zugunsten des Bürgertums so weit gediehen, daß die Sozialdemokratie nicht mehr eingebunden werden mußte wie einst in 1918. Wie schon erwähnt, hatte der erste Bundespräsident Dr. Theodor Heuss das Ermächtigungsgesetz von 1933 mitgetragen.

 

In der 3. Sitzung des Bundestages am 15.09.1949 wird Konrad Adenauer mit einer Stimme Mehrheit zum ersten Bundeskanzler der BRD gewählt. Zuvor ist bekanntgegeben worden, daß nach Artikel 63 Absatz 1 GG der Bundespräsident Dr. Theodor Heuss den „Volksvertreter“ der CDU, Konrad Adenauer zum Bundeskanzler vorgeschlagen hatte. Der Abschnitt VI. des Bonner Grundgesetzes trägt die Überschrift: Die Bundesregierung. Dieser Abschnitt VI. beinhaltet die Art. 62 – 69 GG. Art. 62 GG legt fest: Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Die Wahl des Bundeskanzlers ist geregelt durch Art. 63.

 

Am 16. September 1949 erhält Konrad Adenauer die entsprechende Urkunde vom Bundespräsidenten Dr. Theodor Heuss. In der fünften Sitzung des Bundestages legt zunächst der Berichterstatter des Geschäftsordnung−Ausschusses das vorläufige Arbeitsergebnis am 20.09.1949 vor. Danach soll bis zu einer endgültigen Geschäftsordnung nach der „Geschäftsordnung des früheren Deutschen Reichtages in der Fassung von 31. Dezember 1922“ verfahren werden. So wird es auch „fast einstimmig“ beschlossen.

 

Nach der Vereidigung des ersten Bundeskanzlers der BRD Konrad Adenauer (1876 – 1967) und der „Mitglieder der Bundesregierung“ trägt Konrad Adenauer seine erste „Regierungserklärung“ dem Bundestag vor. Die folgenden Sätze sind dieser Regierungserklärung vorangestellt (Hervorhebungen sind von mir):

 

Meine Damen und meine Herren! Das Werden des neuen Deutschlands hat sich nach den langen Verhandlungen im Parlamentarischen Rat und den Wahlen zum Bundestag am 14. August mit großer Schnelligkeit vollzogen. Am 7. September haben sich der Bundestag und der Bundesrat konstituiert; am 12. September hat der Bundestag den Bundespräsidenten gewählt, am 15. September den Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat mich daraufhin am gleichen Tage zum Bundeskanzler ernannt. Heute, am 20. September, hat er auf meinen Vorschlag die Bundesminister ernannt.

 

Mit der Konstituierung der Bundesregierung, die am heutigen Tage erfolgt ist, ist auch das Besatzungsstatut in Kraft getreten. Wenn auch die Zuständigkeit des Bundestags und der Bundesregierung durch das Besatzungsstatut beschrankt ist, so darf uns doch diese Entwicklung, dieses Werden des deutschen Kernstaates mit Freude erfüllen.

 

( …) Meine Wahl zum Bundeskanzler, meine Damen und Herren, und die Regierungsbildung sind eine logische Konsequenz der politischen Verhältnisse, … . Eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verworfen, und denjenigen, die sie bejaht haben, würde dem Willen der Mehrheit der Wähler geradezu entgegen gerichtet gewesen sein. … Ich halte daher aus allgemeinen staatspolitischen Erwägungen heraus diese Entwicklung für richtig. Ich bin nicht der Auffassung, daß es den Interessen der Gesamtbevölkerung, den Interessen Deutschlands besser gedient hätte, wenn man etwa eine Koalition zwischen CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei eingegangen wäre. Ich bin der Auffassung, daß die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, daß sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat, daß nur dadurch, daß Regierungsmehrheit und Opposition einander gegenüberstehen, ein wirklicher Fortschritt und eine Gewöhnung an demokratisches Denken zu erzielen ist.

*****

 

Wer ist Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der BRD? Der gelernte Jurist Konrad Adenauer (1876 – 1967) reiht sich ein in die Tradition des Bürgertums. Er ist geboren in bescheidenen kleinbürgerlichen Verhältnissen. Sein Vater ist ein Gerichtsschreiber in Köln gewesen. Nach seinem bescheidenen Abitur 1894 beginnt er eine Banklehre, währenddessen erhält er „ein Kölner Bürgerstipendium“ zum Jura−Studium. Die Zusammenhänge, wie es dazu kommt, sind nicht überliefert.

 

Konrad Adenauer besteht das Assessor-Examen 1901 mit der Note „Ausreichend“. Doch kommt er kurzweilig im Anwaltsbüro des Kölner Hermann Kausen unter, der auch in der Stadtverordnetenversammlung Kölns ein führendes Mitglied der Zentrumsfraktion ist. Konrad Adenauer heiratet 1904 in eine wohlhabende Kölner Familie ein. Diese Familie bestimmt die Politik in der Stadt Köln maßgeblich. So kommt er in das rheinische Großbürgertum hinein. Er macht als lebenslanger Kommunalpolitiker nicht nur in Köln große Karriere.

 

Die Kommunalpolitik wird auch damals bestimmt von Gönnern, Beziehungen und „andere aufs Kreuz legen“. 1906 wird Konrad Adenauer Mitglied der katholischen Zentrumspartei. Noch in 1906 wird er zum „Beigeordneten“ gewählt, 1909 als „Erster Beigeordneter“ und damit erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters Max Wallraf, der Onkel seiner ersten Frau. Bereits 1917 wird Konrad Adenauer 41jährig der Oberbürgermeister.

 

Noch bemerkenswerter ist, daß Konrad Adenauer 1928 einen Wertpapierbestand in Höhe von 2,8 Millionen Reichsmark gehabt hat. Wie verdient ein Kommunalpolitiker einer Stadt wie Köln in 22 Jahren soviel Geld? Diese Frage ist noch nicht gestellt. Ab 1933 bekommt er eine Pension von ca. 1000 Reichsmark monatlich.

 

In den zwanziger Jahren hat Konrad Adenauer den Aufsichtsräten der Deutschen Bank, der Deutschen Lufthansa, des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes, der Rhein AG für Braunkohlenbergbau und Brikettfabriken und weiterer 12 Unternehmen sowie dem Reichswirtschaftsrat angehört. Verdienen die Aufsichtsräte so viel Geld?

 

1945 kehrt der 73−jährige Pensionär Konrad Adenauer zurück zur Politik. 1946 wird er Fraktionsvorsitzender der CDU im „Landtag Nordrhein−Westfallen“ und 1948 Präsident des Parlamentarischen Rates. Die „USA“ haben nach ihrer erfolgreichen Jagd nach tüchtigen „Nazi−Köpfe“ erfahren, daß sie leichter an der „kurze Leine“ zu führen sind als die Verfolgten des Nazi−Regimes. Logisch. Die Verfolgten des Nazi−Regimes sind nicht käuflich gewesen.

 

Bei fast allen „Selbstverwaltungsgremien“ haben die westlichen Siegermächte dafür gesorgt, daß die Vertreter des deutschen Bürgertums eine sichere Mehrheit haben gegenüber den deutschen Sozialdemokraten und Kommunisten. So wie im „Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee“, wie auch im „Parlamentarischen Rat“. Sie haben längst Konrad Adenauer im Vergleich zu Kurt Schumacher, der Vertreter der Sozialdemokratie, als willigeren Garant ihres deutschen Frontstaates BRD entdeckt. Die Kommunisten in der BRD gehören eh zum proletarischen Frontstaat DDR.

 

Die Sozialdemokratie muß erfahren, daß sie nicht nur vom deutschen Bürgertum auch in den Jahren 1948/1949 konsequent auf Distanz gehalten wird trotz ihrer „Liebesdienste“ für das europäische Bürgertum bei der Niederschlagung der „Novemberrevolution“. Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien hatten die Sozialdemokraten, wie schon erwähnt, das Ermächtigungsgesetz 1933 geschlossen abgelehnt. Das deutsche Bürgertum hat die NSDAP von 1933 an geschlossen unterstützt.

 

Die Tatsache, daß die Sozialdemokraten von der NSDAP kompromißlos verfolgt wurden, bringt ihr keine Pluspunkte bei den westlichen Siegermächten. Die westlichen Siegermächte werden vom Bürgertum getragen. Ihnen ist die Verfolgung von Sozialisten und Kommunisten nicht fremd. Die führenden Köpfe des Bürgertums sind überall aus dem gleichen, wenn nicht demselben Holz geschnitzt. Überall. Jede Sympathie für die Besitzlosen ist ihnen suspekt. Die Besitzlosen sind zum „Gebrauch“ da. Als Lebensmittelproduzenten, Soldaten und als Wahl−Vieh.

 

Nach diesem kurzen Rückblick sind wir zurück zur erste „Regierungserklärung“ des Bundeskanzlers der BRD, Konrad Adenauer. Hier ist die Wiederholung des beginnenden Teils mit Hervorhebungen und Kommentaren von mir:

 

Meine Damen und meine Herren! Das Werden des neuen Deutschlands hat sich nach den langen Verhandlungen im Parlamentarischen Rat und den Wahlen zum Bundestag am 14. August mit großer Schnelligkeit vollzogen. Am 7. September haben sich der Bundestag und der Bundesrat konstituiert; am 12. September hat der Bundestag den Bundespräsidenten gewählt, am 15. September den Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat mich daraufhin am gleichen Tage zum Bundeskanzler ernannt. Heute, am 20. September, hat er auf meinen Vorschlag die Bundesminister ernannt.

 

Hier ist eine kurze Auszeit notwendig. Der erste Bundespräsident ist der FDP Politiker Theodor Heuss. Er hatte, wie schon erwähnt, das Ermächtigungsgesetz von 1933 mitgetragen. Er ist auch Mitglied im „Parlamentarischen Rat“ gewesen. Die bürgerlichen Parteien haben ihn gegen den Sozialdemokraten Kurt Schumacher im 2. Wahlgang durchgesetzt. Es hat ihn nicht gestört, den prominenten NSDAP−Aktivisten Hans−Christoph Seebohm (1903 – 1967) zum Bundesminister zu ernennen. Über Hans−Christoph Seebohm in einer Weile mehr.

 

Mit der Konstituierung der Bundesregierung, die am heutigen Tage erfolgt ist, ist auch das Besatzungsstatut in Kraft getreten. Wenn auch die Zuständigkeit des Bundestags und der Bundesregierung durch das Besatzungsstatut beschränkt ist, so darf uns doch diese Entwicklung, dieses Werden des deutschen Kernstaates mit Freude erfüllen.

 

Hier ist eine zweite Auszeit notwendig. Besatzer im Allgemeinen und die drei westlichen Siegermächte im Besonderen streben den maximalen Nutzen aus dem besetzen Gebieten: Die Besatzungskosten senken. Die Menschen zur „Produktion“ bringen. Den Ausbeutungsgewinn steigern. Dies geschieht auch durch kontrollierte Beteiligung von besiegten Menschen an der Arbeit zur Erhaltung der Besatzung. Das Besatzungsstatut vom 15. September 1949 soll die Rechte der Besatzer gegenüber deren Statthalter, der BRD−Regierung, festlegen, so zu sagen, ein erster Arbeitsvertrag zwischen den Siegern und den Besiegten. Dieses Besatzungsstatut war am 10. April 1949 von den drei westlichen Siegermächten verabschiedet, am 12. Mai 1949 dem Parlamentarischen Rat zugestellt  und öffentlich verkündet am Tag des Endes der Berlin Blockade durch die UdSSR.

 

Nach dem in Krafttreten des Besatzungsstatuts und nach der Regierungserklärung der Bundesregierung sind Verhandlungen über einen Friedensvertrag bis auf weiteres vom Tisch. Diese kurze Leine sollte nach 18 Monaten gelockert werden. Von dem „Werden des deutschen Kernstaates“ ist noch keine Rede. Das Besatzungsstatut soll dem deutschen Volk während dieses Zeitraums das größtmögliche Maß an Selbstverwaltung gewähren, die mit der Besatzung vereinbar ist.

 

Dieser beginnende Teil der Regierungserklärung setzt den unveränderbaren Artikel 20 GG in der Selbstverwaltung der BRD außer Kraft. Zur Erinnerung das Wortlaut des Art. 20 GG (Hervorhebungen sind von mir):

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

In der für Jedermann verständlichen Diktion schreibt das Bonner Grundgesetz fest, daß der Gesetzgeber als der unmittelbare Vertreter des Volkes über „Gesetz und Recht“ die ihm nachgeordneten beiden Säulen, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung, des demokratischen Bundesstaates bestellt. Ohne diese Regelung würde der Art. 20, Abs. 2, Satz 1: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ bedeutungslos sein. Dementsprechend wird auch „die vollziehende Gewalt“ im Abschnitt VI, Art. 62 – 69 GG und „die Rechtsprechung“ im Abschnitt IX, Art. 92 – 104 GG geregelt.

 

Das Bürgertum hat sich in der BRD bereits 1946 als „politische Parteien“ nach demselben Muster wie in der Weimarer Republik organisiert. Wie sollte es auch anders sein? Wie überall, haben die Deutschen ihre politische Kultur durchlebt. Dies erklärt auch, warum die Siegermächte 1946 die Bildung der politischen Parteien in den besetzten Gebieten propagiert haben. Nur die NSDAP wird ausgeschlossen. Dies ist ein plakativer Akt gewesen. Denn die NSDAP war ab 1933 fast von allen Deutschen mit Begeisterung und Überzeugung gestützt worden. Wie auch Kriege letztlich ausgehen, Kriege waschen das Gehirn nicht zur Vernunft.

 

Das Bürgertum in der BRD hat sich ab 1946 organisiert als „politische Parteien“ je nach der Größe des Besitz− und Eigentums. Auch die Sozialdemokratie organisiert sich eher anlehnend an das Bürgertum nach dem Muster des preußischen Reichstages und die KPD nach dem Muster in der Weimarer Republik. Die willigen Helfer der „NSDAP“ haben sich natürlich nicht organisiert in der SPD oder in der KPD. Die willigen Helfer der „NSDAP“ haben im Besatzungsgebiet der westlichen Siegermächte ihre Mehrheit behalten.

 

Mit dieser überlieferten geistigen Haltung können die Macher der politischen Parteien eigentlich nicht begriffen haben, welches Sprengpotential gegen die Herrschaft des Bürgertums im Artikel 20 GG steckt. Es ist müßig über das geistige Potential der Politiker im Allgemein und der Deutschen Politiker in 1949 im Besonderen zu spekulieren. Fest steht, daß die deutschen Politiker mehrheitlich nicht einmal für einen Tag den Artikel 20 GG gelebt haben.

 

Die politischen Parteien sind der politischen Überlieferung gefolgt. Sie bekämpfen sich gegenseitig um die Vermehrung ihrer Macht und reklamieren, einen Kampf um das Wohl der Besitzlosen zu führen. Sie erfinden die Begriffe wie „das Volk“, „die Demokratie“, „die Staatsgewalt“, und so weiter, um die faktische Kontinuität vorhandenerStändegesellschaft“ zu verdecken. Sie tun es mit Erfolg. Alle politischen Parteien wollen sich als „Volksparteien“ auf dem Markt aufstellen. Sind mehrere „Volksparteien“ für ein Volk nicht ein Widerspruch in sich? Seit wann gibt es „politische Parteien“? Darüber in einer Weile mehr.

 

Die aus den betrieblichen Kämpfen der besitzlosen Arbeiterschaft entstandenen sozialistischen Kampfgruppen organisieren sich im „Kaiserlichen Deutschland“ mehrheitlich als Sozialdemokratische Partei, um an der Herrschaft des Bürgertums Teil zu haben. Einst hat sie sich nach dem gleichen „Ablaufsmuster“ der „absoluten Monarchie“ angedient, wie das Bürgertum der "feudalen" Herrschaft der „Könige“. An dem Beherrschtsein der Besitzlosen ändert sich nichts durch die Erweiterung der Teilhaberschaft der Herrschaft.

 

Von dem Blickwinkel der Besitzlosen gesehen, macht es keinen Unterschied, ob ein „Monarch“ herrscht, oder ein „König mit Anhang“, oder das „Bürgertum“ sich als ein Teilhaber zur Herrschaft gesellt. Die Besitzlosen bleiben Bauern, Soldaten und Arbeiter. Als solche sind sie stets die Mehrheit ohne das Vermögen, sich für ihrer Interessen zu organisieren. Sie sind ausschließlich darauf angewiesen, ihre Arbeitskraft zu Märkten zu tragen. Die Märkte für Arbeitskraft sind Käufermärkte. Diese Märkte unterscheiden sich nicht von Sklavenmärkten.

 

Wie schon erwähnt, lassen sich die Sozialdemokraten 1918 mehrheitlich von den Feudalen verführen, die alte Herrschaft mit dem Gewand des Bürgertums weiter zu führen. Vom Beginn an hat die „Bürgerliche Regierung“ der Weimarer „Republik“ alle Einrichtungen und das gesamte Personal der „Reichsregierung“ übernommen. Bis auf einen Personalwechsel auf der aller obersten Ebene. Der Wechsel auf der aller obersten Ebene ist keine Veränderung, sondern nur ein auswechseln des herrschenden Personals. Die herrschenden Verhältnisse der Verteilung werden aufrecht gehalten durch das Gesetzeswerk. Wenn nach einer neuen „Verfassung“ keine Entrümpelung des Gesetzeswerkes vorgenommen wird, wird die neue „Verfassung“ zur Makulatur. Die neue „Verfassung“ wird dann ein verlogenes Werbeplakat.

 

Die Sozialisten der sozialistischen Bewegungen im zaristischen Rußland organisieren sich ab 1917 als die „Kommunistische Partei“. Sie machen die „Oktober Revolution“. Das Zaristische Rußland verschwindet. Deutsche Soldaten und Arbeiter machen die „November-Revolution“ in 1918. Die von den Sozialdemokraten geführte bürgerliche Regierung beginnt, gestützt auf die Reste der „kaiserlichen Wehrmacht“, die „November Revolution“ niederzuschlagen. Eine Minderheit der SPD gründet die KPD, eigentlich ein „Irrläufer“ im bürgerlichen Gemeinwesen. In der „Weimarer Republik“ sollten die Kommunisten doch besser zur UdSSR, zu den „Bolschewiken“ gehen.

 

Bekanntlich war die NSDAP als ein Teil des Bürgertums unter dem Eindruck des „Versailler Friedensvertrages“ entstanden. Den kontinuierlichen Zulauf erhielt die NSDAP aus den „bürgerlichen Parteien“. Sie kam zur Macht durch aktive Unterstützung des Großbürgertums. Dem berüchtigten „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 hatten folgerichtig alle Parteien des Bürgertums im Reichstag zugestimmt. Die KPD war bereits vor dem „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 aus dem Reichstag verbannt worden. Die SPD stimmte geschlossen gegen das Ermächtigungsgesetz. Das Ermächtigungsgesetz von 1933 stand im Einklang mit der Weimarer Verfassung. Danach wurden die politischen Parteien verboten, bis auf die NSDAP. Immer noch im Einklang mit der Weimarer Verfassung und nach der Geschäftsordnung von 1922 des Reichstages. In den Folgewahlen für die Einheitsliste der NSDAP mit „Gästen“ bekam sie beinahe 100 % Zustimmung.

 

Nach der Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes ist das „Bonner Grundgesetz in seiner Kurzfassung“, der Artikel 20, Abs. 2, Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ von Machern aller politischen Partien zur Makulatur verwandelt worden. Im Kopf sind sie alle noch in der Überlieferung des Kaiserreiches. Es zählt nach wie vor das Grundverhältnis „der „Kaiser“ und der Untertan, „die Herrschenden und die Beherrschten“. Die Bürger definieren sich selbst als das Volk. Der besitzlose Teil der Bevölkerung zählt nicht zu diesem so definierten Volk. Nach diesem Rückblick sind wir wieder zurück bei der ersten Regierungserklärung der BRD, zu Konrad Adenauer.

 

Meine Wahl zum Bundeskanzler, meine Damen und Herren, und die Regierungsbildung sind eine logische Konsequenz der politischen Verhältnisse, … Eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verworfen, und denjenigen, die sie bejaht haben, würde dem Willen der Mehrheit der Wähler geradezu entgegen gerichtet gewesen sein. … Ich halte daher aus allgemeinen staatspolitischen Erwägungen heraus diese Entwicklung für richtig. Ich bin nicht der Auffassung, daß es den Interessen der Gesamtbevölkerung, den Interessen Deutschlands besser gedient hätte, wenn man etwa eine Koalition zwischen CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei eingegangen wäre. Ich bin der Auffassung, daß die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, daß sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat, daß nur dadurch, daß Regierungsmehrheit und Opposition einander gegenüberstehen, ein wirklicher Fortschritt und eine Gewöhnung an demokratisches Denken zu erzielen ist.

 

Gleich zu Beginn der Regierungserklärung hat Konrad Adenauer die für ihn gültige Verfassung der BRD klar beschrieben. Konrad Adenauers Verfassung für die BRD hat nichts mit dem Bonner Grundgesetz zu tun. Das Bonner Grundgesetz kennt keine Koalition zwischen den Parteien aus allgemeinen staatspolitischen Erwägungen, keine individuelle Auffassung, keine Regierungsmehrheit und Opposition im Bundestag. Konrad Adenauer war Vorsitzender des Parlamentarischen Rates. Konrad Adenauer kann nicht unterstellt werden, daß er den Artikel 20 GG nicht kennt. Konrad Adenauer war ebenfalls ein Mitglied des „vorläufigen Ältestenrates“ vor der konstituierenden Sitzung des ersten Bundestages.

 

Konrad Adenauer kann ebensowenig unterstellt werden, daß er nicht gewußt hat, daß „seine Verfassung der BRD“ den politischen Verhältnissen des kaiserlichen Ständestaates entspricht. Der Bundeskanzler ist der oberste Herrscher, seine Regierung, eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verwirft. Diese Koalition bildet die Regierungsmehrheit. Der Rest, die Minderheit, gehört zur Opposition als Befürworter der Planwirtschaft.

 

Es ist nicht verwunderlich, daß diese „Konrad Adenauers Verfassung für die BRD“ nicht nur im Bundestag unwidersprochen bleibt. Im Bundestag sitzen keine Vertreter des „Volkes“, sondern Parteisoldaten, die sich in der Partei nach oben abgestrampelt haben. Die Parteioberen bestimmen den Auf− und Abstieg der Parteisoldaten. Wie sollen diese Parteisoldaten begreifen, daß sie  nach ihrer Wahl als „Vertreter des Volkes“ alle zusammen die Staatsgewalt auszuüben haben?

 

Ich nehme die Frage an die Parteisoldaten entschuldigend zurück. Ich frage die bürgerlichen „intellektuellen Prostituierten“, also die Lehrer, die Journalisten, die Publizisten, die Wissenschaftler, ob sie begriffen haben, daß nach dem Bonner Grundgesetz der Gesetzgeber, also der Bundestag, der Arbeitgeber der Bundesregierung ist?

 

Es kommt nicht darauf an, wer was gewußt hat oder begriffen hat. Es kommt darauf an, zu beschreiben, was tatsächlich geschehen ist. Es wäre nicht verkehrt, vor dieser Beschreibung den Artikel 20 GG 1949 noch einmal zu lesen (Hervorhebungen sind von mir):

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

In einer „Demokratie“, also in einer Volksherrschaft, geht die Staatsgewalt vom Volk, bzw. in einer „repräsentativen Demokratie“ von der unmittelbaren Vertretung des Volkes aus. Wenn mit dem Begriff Volk die Gesamtheit einer Gemeinschaft gemeint ist. Das Volk legt fest, was für die Gemeinschaft zu tun ist. Diese Feststellung ist das verfassungsmäßige Gesetz. Die Ausführung der Gesetze erfordert Arbeit. Das souveräne Volk bzw. seine unmittelbare Vertretung bestellt die „Regierung“ bzw. die vollziehenden Gewalt, die nach Gesetz und Recht den Volkswillen in die Praxis umsetzt.

 

Das souveräne Volk bzw. seine unmittelbare Vertretung im Bundestag kontrolliert, ob die von ihr bestellte „Regierung“ den Volkswillen pflichtgemäß in die Praxis umgesetzt. Auch die Rechtsprechung wird vom souveränen Volk bzw. seiner Vertretung bestellt. Auch sie ist an Gesetz und Recht gebunden. Dies ist das elementare Einmaleins, das das Bonner Grundgesetz auf seine Fahne geschrieben hat. Diese Festlegung ist nicht mehr verhandelbar.

 

Wie schon erwähnt, ist in keiner „Verfassung“ die „Volksherrschaft“ so klar und einfach beschrieben, wie in dem Art.20 GG. Spekulationen darüber, warum und wie es zu dieser klaren und einfachen Beschreibung gekommen ist, führt in die Sackgasse. Das Bürgertum hat bislang keine andere Legitimationsformel für die Begründung seiner Herrschaft gefunden. Diese Legitimationsformel fußt auf der Verschleierung des Tatbestandes, daß das Bürgertum herrscht, und die Besitzlosen beherrscht werden. Die Beisitzenden und die Besitzlosen können nicht zusammen eine Gemeinschaft sein. Genausowenig wie der Herr und seine Knechte oder der Sklavenhalter und seine Sklaven eine Interessengemeinschaft sein können.

*****

 

Das elementare Einmaleins in der Sozialgeschichte der Menschheit lehrt: Die Erde ist endlich. Der Mensch lebt als eine der vielen Gattungen auf der Erde. Auch der Mensch wird mit nichts geboren. Auch der Mensch hat nur eine begrenzte Verweildauer auf der Erde. Der Mensch verläßt die Erde mit nichts. Dies ist der Gang der Natur. Kein Mensch kann diesen Gang der Natur außer Kraft setzen.

 

Im Verlauf der Zeit hat der Mensch Teile der Erde zu seinem Eigentum erklärt, Lebensmittel anderer geraubt, viele Menschen versklavt und sich für eine Weile durchgesetzt. Mit nackter Gewalt. Die Widersacher um einen Kopf kleiner machend. Jeder Despot muß einen Anhang anheuern, um seinen widernatürlich angeeigneten Besitz− und Eigentum zu sichern, zu verteidigen. Die übrigen haben sich fügen müssen. Die Art und Weise des Fügens ist die Geburtsstunde der „Gesetze“, die vom „Eigentümer“ festgesetzt werden. Die „Eigentümer“ dieses Typus rechtfertigen ihre „Gesetze“ nicht. Sie besitzen die Macht aus nackter Gewalt. Ein Gewalt-Monopol.

 

Die heute herrschende Geschichtsschreibung beginnt erst mit dieser „Kunst“, nämlich, nachdem dieser Typus von „Herrschern“ auf festem Sessel sitzt und nennt sie die „Absoluten Monarchen“. Die heute herrschende Geschichtsschreibung will gar nicht wissen, wie ein „Absoluter Monarch“ ein „Absoluter Monarch“ wird. Die Gründe dafür, warum die herrschende Geschichtsschreibung dies nicht wissen will, sind zu erfragen von den sonst so „wißbegierigen“ Geschichtsschreibern.

 

Wie gesagt, jeder Despot muß einen Anhang anheuern, um seine mit nackter Gewalt angeeignete Despotie zu komsolidieren. Einige der Despoten mutieren im Verlauf der Zeit zum „Absoluten Monarchen“. Jeder „Monarch“ muß seine Macht und Herrschaft mit dem Anhang nach einer Hackordnung teilen. Die nackte Gewalt hält nicht auf Dauer. Die Unterdrückten leisten Widerstand. Die Gegenstrategie der Monarchen ist zweigleisig. Die nackte Gewalt wird zu einem jeweils notwendigen Ausmaß zurückgenommen. Diese Milderung der nackten Gewalt, ist der Vorläufer von "Barmherzigkeit". Die Unterdrückten sollen glauben gemacht werden, daß alles seine „Richtigkeit“ hat. Neben den „Gesetzen“ wird noch „Gott“, der unsichtbare Allmächtige, erfunden. Den Beherrschten, dem „Untertan“, den Sklaven sollte glauben gemacht werden, der „Monarch“ ist von Gott gewollt und seine „Gesetze“ sind für alle heilbringend. Dies ist die Geburtsstunde der „Religion“ und des Klerus. Es bleibt aber alles beim Alten. Die Ausbeutung inklusive. Nur die Anwendung nackter Gewalt wird so weit wie notwendig zurückgefahren.

 

Die Organisation der Ausbeutung des Untertanen verlangt nach „Verwaltern“. Einige von den „Untertanen“ werden eingekauft, um das Raubgut einzufahren und unter sich zu verteilen. Den Kaufpreis der „Verwalter“ bezahlt nicht der „Herrscher“ oder der Klerus. Der Eingekaufte muß mehr vom Untertan herauspressen als sein Kaufpreis. Dies ist die Geburtsstunde des zweiten Standes, des „Adels“.

 

Auch die Frage nach dem Ablauf zur Konzentration der herrschenden Macht zur Bildung von Oligopolen ist eine Ablenkung. Festzuhalten ist, daß nach Gewalt, Gesetz, und Gott die Verwaltung als das Instrument für den Erhalt der „Herrschaft“ erfunden wird. Die heute herrschende Geschichtsschreibung hat diesem Abschnitt der Geschichte den Namen „Feudalstaat“ verpaßt.

 

Nur über das erhalten gebliebene Grundverhältnis „der Herrscher“ und „seine Knechte“ schweigen sie sich aus. Das Grundverhältnis ist, daß die überwiegende Zahl von Menschen durch die Steigerung der Effizienz ihrer Arbeitskraft immer mehr aus dem Boden herausholen müssen, um ihre Existenz zu sichern. Die Steigerung der Effizienz der Arbeitskraft und die Erfindungen der Arbeitsgeräte haben sich wechselseitig bedingt.

 

Dieser Vorgang erfordert „Handel“ und „Wandel“. Neben dem Boden wird die Herstellung von Handwerksgeräten zum „Produktionsmittel“, zur Produktion von „Waren“. Dies ist die Geburtsstunde des dritten Standes, des Bürgertums. Boden unabhängige Produktion von „Gebrauchswaren“, deren Verkauf, Verwaltungen aller Art und „Geldwirtschaft“ sind die Grundlagen für den wachsenden Einfluß des Bürgertums. Der Monarch und seine drei Stände zusammen bleiben nach wie vor eine kleine Minderheit des Ganzen. Es wird nicht weniger ausgebeutet. Die ungleiche Verteilung bleibt.

 

Die Herstellung von Geräten, deren Verkauf, Verwaltungen aller Art und „Geldwirtschaft“ wachsen schnell. Das Produktionsmittel Boden wächst nicht. So gewinnt der „Handel“ und „Wandel“ immer mehr an Bedeutung. Mit der Bedeutung wächst auch die Macht. Diese Macht läßt sich nicht mit „Gewalt“, „Gesetz“ und „Gott“ legitimieren. Dies ist die Geburtsstunde der Verfassung. Die Geschichte der Verfassung ist in meinem Blog erzählt:

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil X

*****

 

Nach diesem Nachdenken sind wir zurück zur Bundesrepublik Deutschland (BRD), zurück zum Bonner Grundgesetz, zurück zum „Volk“, zurück zur „Volksherrschaft“, zurück bei Konrad Adenauer mit seiner ersten Regierungserklärung. Ein demokratischer Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wie der Artikel 20 GG unabänderlich festgeschrieben hat, läßt sich mit Mogelpackungen und falscher Propaganda nicht dauerhaft gestalten. Wie schon erwähnt, hat das Bürgertum in der Euphorie der Schönfärberei seiner Legitimation Mogelpackungen und Kampfparolen erfunden, deren Sprengkraft immer unkalkulierbarer wird. Hier ist noch einmal der Art. 20 GG:

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

Wie soll die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Staat werden, wenn nicht einmal ein Anfang zur Aufhebung der vielfältig gefächerten ungleichen Verteilung aller verteilbaren Güter seit Kaiserszeiten gemacht wird? Was ist ein „Volk“? Wer gehört zu einem „Volk“ in einem Gebiet? Sind auch neben den „Herren“ ihre „Sklaven“ zu einem „Volk“ vereinigt? Wie soll das gehen? Was bedeuten „Wahlen“? Welche „Wahlen“? Eine Wahl zwischen den „Herren“ und den „Sklaven“, zwischen den Reichen und den Armen, oder zwischen Ausbeutern und deren Opfern?

 

Fakt ist, daß nach der Verabschiedung von Verfassungen in Staaten des Bürgertums die neuen Herrscher im alten Trott alles weiter gemacht haben. Mit dem „vordemokratischen“ gesetzlichen Rahmen und mit der „vordemokratischen“ geistigen Grundeinstellungen. In der BRD wie zu Kaiserszeiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch inklusive, das seit 1896 mit kleinen „Schönheitsreparaturen“ heute noch gilt. Die Straf− und Verwaltungsgesetze sind wesentlich älter.

 

Die „Wahlen“ nach der Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes sind nach denselben Grundmodalitäten wie einst zu Kaisers Zeiten veranstaltet worden. Die uninformierten und unwissenden Besitzlosen haben eine Wahl zwischen „politischen Parteien“ des Bürgertums. Mit diesem Kunstgriff der politischen Parteien allein ist der Grundsatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ umschifft worden. Fortan heißt der Grundtatsachensatz: Alle Staatsgewalt geht von Parteien aus. Allseitig unbeanstandet. Bis heute. „Bonner Grundgesetz“-widrig? Wer soll die Verletzung des Grundgesetzes feststellen? Das „Bundesverfassungsgericht“? Wie wird das „Bundesverfassungsgericht“ zusammengesetzt? Vom Bundestag?

 

Ich lasse diese Fragen unbeantwortet. Stattdessen stelle ich andere einfachere Fragen. Wenn im Bundestag nur Vertreter der Parteien sitzen, wer vom „Volk“ hat die Möglichkeit, wegen einer Verfassungswidrigkeit das „Bundesverfassungsgericht“ in Anspruch zu nehmen? Wer vom „Volk“ hat das Klagerecht? Unter welchen Voraussetzungen? Ich lasse auch diese Fragen unbeantwortet stehen.

 

Unmittelbar nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht des Deutschen Reiches beginnen die vier Siegermächte die Rendite der Kriegsinvestition einzufahren: Die Demontagen der Produktionsanlagen und der Jagd auf „nützliche Köpfe“. Dann wird ein paar „herausragende Personen“ der Prozeß wegen „Kriegsverbrechen“ gemacht und viele andere „herausragenden Personen“ als „Kollaborateure“ angeheuert, um im Auftrage die „Verwaltungsarbeit“ des besetzten Gebietes zu verrichten. Im Übrigen: In Kriegen begehen die Sieger nie „Kriegsverbrechen“.

 

Wie schon gesagt, außer der NSDAP sind alle Gruppierungen des Bürgertums als „politische Parteien“ zugelassen, auch die alte von der NSDAP liquidierte KPD. Der Rest der Bevölkerung darf zwischen diesen „politische Parteien“ wählen. Diese Wahlen in dem „westlichen Sektor“ werden als „demokratisch“ etikettiert. Die Wahlen im „östlichen Sektor“ sind undemokratische Wahlen, weil die UdSSR nach der Abschaffung vom privaten Besitz und Eigentum kein demokratischer „Staat“ sein kann. Diese Etikettierung ist auch dank der „größeren Medienmacht“ in den „westlichen Sektoren“, der späteren BRD, durchgesetzt worden.

 

Nach der Verabschiedung des „Bonner Grundgesetz“ sind nach den „Regeln von 1946“ die „Wahlen“ durchgeführt worden. Die „Regeln von 1946“ sind die gleichen wie in der Weimarer Republik und zu Kaisers Zeiten. Zu der Mogelpackung „Wahlen“, um die Legitimität für Macht und Herrschaft bei den Beherrschten zu erschleichen, kann auch nichts Neues einfallen. Wie auch?

 

Das Ergebnis der Wahlen in den „westlichen Sektoren“, der späteren BRD, ist ein Spiegelbild der „Wahlen“ von 1932. Die politischen Parteien haben für die Durchsetzung der Interessen ihrer Klientel ihre „besten Vertreter“ in den Wahlkampf geschickt. Keiner fragt nach, wie die „besten Vertreter“ in den Parteien die „besten Vertreter“ werden. Auch durch „Wahlen“? Etwa nach dem Grundsatz: „Alle Parteigewalt geht vom Parteivolk aus“? Keiner fragt nach, wie viele der „besten Vertreter“ der Parteien zum besitzlosen „Volk“ gehören. Warum auch? Geht es In den Wahlkämpfen nicht immer um das Wohl des „Volkes“? So wie es in den Verfassungen verfaßt ist?

 

Nachdem die „besten Vertreter der Parteien zu „Volksvertretern“ avanciert sind, sollen sie nicht mehr ihren Heim-Parteien verpflichtete sein. Nach dem „Bonner Grundgesetz“ sollen sie: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Art. 38, Abs.1,Satz 2 GG). Wie das geht? Es geht gar nicht. Es kann gar nicht gehen. An dieser Stelle nehme ich mir die Freiheit eines Seitenblickes.

 

Die Artikel 1 – 20 GG sind unveränderbar. Alle anderen Artikel sind veränderbar. Nicht beliebig. Zwei Beweggründe sind bei Veränderungen maßgebend. Eine rigorose Prüfung über die  Widersprüchlichkeiten innerhalb der „Verfassung“, ab dem Art. 20 GG. Und zweitens, eine rigorose Prüfung der sozio-politischen Wirklichkeit im Alltag. Die Elle der Prüfung liefern die unveränderbaren Artikel 1 – 20 GG. Es hat keine dieser beiden Prüfungen je in der BRD stattgefunden. Von rigoroser Prüfungen ganz zu schweigen. Und die BRD ist überall, wo immer es eine Verfassung gibt.

 

Wer soll Interesse haben, Prüfungen dieser Art durchzuführen? Wer kann Prüfungen dieser Art durchführen? Die herrschenden politischen Parteien? Oder die „Wissenschaftler“, Publizisten, Journalisten, Lehrer? Sind nicht die herrschenden „Wissenschaftler“, Publizisten, Journalisten, Lehrer auch die „Wissenschaftler“, Publizisten, Journalisten, Lehrer der Herrschenden? Schon immer?

 

Fakt ist, daß nirgendwo nach der Verabschiedung einer „Verfassung“, der überlieferte Rahmen der Gesetze auf den Prüfstand gestellt worden ist. Nach der Verabschiedung der Verfassung ist alles beim Alten geblieben: Die ungleichen Verteilungen, die Ungerechtigkeiten und alles was damit zusammenhängt.

 

Aber zurück zu den „besten Vertreter der Parteien“, die als „Volksvertreter“ „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Wie gehen sie mit ihrer neuen persönlichen Verantwortung um? Sie finden sich zunächst in den jeweiligen parteipolitischen Fraktionen des Bundestages wieder. Die Fraktionen sind nach demselben Prinzip organisiert. Auch die Hackordnung ist dieselbe wie bei der Parteiorganisation. Also gehen die „Volksvertreter“ mit ihrer neuen persönlichen Verantwortung genau so um, wie sie mit ihrer Verantwortung als Parteisoldat umgegangen sind. Wie sonst?

 

Die Parteiversammlungen und die Delegierten, die Vorstände bestimmen die Richtung der Verantwortung. Mit einem Unterschied. Die Hackordnung innerhalb der parteipolitischen Fraktionen ist noch einfacher zu überschauen. Die Fraktionsmitglieder sind nicht mehr direkt an die Beschlüsse der obersten Instanz der Partei, dem Parteiprogram, gebunden. Der Fraktionsvorstand gibt die Richtlinie der Fraktionspolitik vor. Die „Parteimacht“ wird geteilt zwischen dem Parteivorstand und dem Fraktionsvorstand. Die „Volksvertreter“ sind nur auf Zeit bestellt. Die Parteien stellen die Kandidaten zur Wahl der „Volksvertreter“ auf. Die Schere im Kopf tragen die „Volksvertreter“ im Gesicht.

 

Was geschieht in den geschlossenen Räumen der Fraktionen? Es wird beraten. Es wird gearbeitet. Nicht öffentlich, versteht sich. Die Beschlüsse werden öffentlich bekannt gemacht. Die Beschlüsse gelten für jeden einzelnen „Volksvertreter“. Nur, wie kommen die Fraktionsbeschlüsse zustande? Werden darüber Protokolle geführt? Was für Protokolle? Was geben die Protokolle wieder? Wer hat Zugang zu den Protokollen?

 

Die Fraktionen des neuen Bundestages haben bereits vor der konstituierenden Sitzung der „Volksvertreter“, die ja als „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind“, die Fraktionshackordnung festgelegt: Fraktionsvorstand, Fraktionsgeschäftsführung und die Fraktionsvertreter für den Ältestenrat. Genau so, wie die die althergebrachte Geschäftsordnung festgelegt worden war. Das Bonner Grundgesetz hin, das Bonner Grundgesetz her.

 

So bleibt die erste Regierungserklärung Konrad Adenauers, die den Art.20 GG faktisch aufhebt, unwidersprochen.

 

Meine Wahl zum Bundeskanzler, meine Damen und Herren, und die Regierungsbildung sind eine logische Konsequenz der politischen Verhältnisse, … Eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verworfen, und denjenigen, die sie bejaht haben, würde dem Willen der Mehrheit der Wähler geradezu entgegen gerichtet gewesen sein. … Ich halte daher aus allgemeinen staatspolitischen Erwägungen heraus diese Entwicklung für richtig. Ich bin nicht der Auffassung, daß es den Interessen der Gesamtbevölkerung, den Interessen Deutschlands besser gedient hätte, wenn man etwa eine Koalition zwischen CDU/CSU und der Sozialdemokratischen Partei eingegangen wäre. Ich bin der Auffassung, daß die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, daß sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat, daß nur dadurch, daß Regierungsmehrheit und Opposition einander gegenüberstehen, ein wirklicher Fortschritt und eine Gewöhnung an demokratisches Denken zu erzielen ist.

 

Wie detailliert die Inszenierung der Aufhebung des Art. 20 GG durch die erste Regierungserklärung Konrad Adenauers am 19. September 1949 um 16.30 in der 5. Sitzung des Ältestenrates gewesen ist, zeigt die Tagesordnung. Es hat zwei Tagesordnungspunkte gegeben:

 

T a g e s o r d n u n g

1.) Regelung der Vereidigung des Bundeskanzlers und der Bundesminister.

2.) Regelung der Aussprache über die Regierungserklärung.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Die Vereidigung des Bundeskanzlers und der Bundesminister soll in einer Weise vorgenommen werden, daß Präsident Dr. Köhler die Eidesformel vorspricht und die Minister einzeln die Schwurformel sprechen. Die Eidesleistung wird durch Handschlag bekräftigt, wobei die einzelnen Minister sich zum Sitz des Präsidenten begeben.

 

Die Regierung soll bereits bei Beginn der Sitzung auf der Regierungsbank Platz nehmen. Präsident Dr. Köhler wird das Kabinett bitten, bei der Beschlußfassung über die Geschäftsordnung nach Möglichkeit nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, um den Bundestag nicht in der Frage, ob vom Platz oder auch von der Regierungsbank her abgestimmt werden kann, festzulegen.

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung

Regelung der Aussprache über die Regierungserklärung

 

Es besteht weiter Einverständnis darüber, daß zur Wahrung der Würde des Hauses seitens des Präsidiums in strenger Weise Verstöße gegen die parlamentarische Ordnung durch Ordnungsrufe geahndet werden.

 

Für die Aussprache über die Regierungserklärung wird folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen: …

 

Zwischen den Sitzungen des Ältestenrates und des Bundestages werden Sitzungen der Parteipolitischen Fraktionen notwendiger Weise eingeschoben. Die Mitglieder der Fraktionen werden mit den Beschlüssen des Ältestenrates vertraut gemacht, damit nichts schief läuft. Die „Volksvertreter“ haben es akzeptieren müssen, willig oder unwillig, daß nicht ihre Vollversammlung bestimmt und Weisungen per Gesetze an die von ihr bestellte Exekutive erteilt. Sie sind nur Statisten. Es ist alles schon vorher entschieden.

 

Der Bundestag als die Vollversammlung der „Volksvertreter“ bestellt die „Regierung“, um Beschlüsse des obersten Gesetzgebers durchzuführen. Nach der Bestellung der „Regierung“ bestimmt sie, was gemacht wird. Der oberste Gesetzgeber als das oberste Verfassungsorgan darf mehrheitlich das Vorentschiedene absegnen. Denn die Vollversammlung der „Volksvertreter“ ist dank der politischen Parteien und deren Fraktionen bereits aufgeteilt in „Regierungsmehrheit und Opposition“. Eine „Koalitionsmehrheit“ stellt die Exekutive auf, um gegen die „Opposition“ die Interessen der koalierenden Parteien durchzusetzen. Die Folge dieses Unterlaufens des Art. 20 GG ist, daß die Spitze der „Koalitionsmehrheit“ als Kanzler ein „kaiserähnliches“ Oberhaupt aufstellt, das alle Macht erhält. Diese Macht des „Bundeskanzlers“ bleibt vom Volk unkontrolliert, weil die Opposition stets eine Minderheit im Bundestag ist. In allen Abstimmungen im Bundestag unterliegt die institutionelle Minderheit der Regierungsmehrheit.

*****

 

Nach dieser ersten Regierungserklärung Konrad Adenauers wird jedes einzelne Mitglied seiner Regierungsmannschaft im Bundestag vereidigt. Danach ist der Bundestag lediglich eine Schaubühne für das Volk. Die aufgeführten Stücke sind nicht vom Volk geschrieben. Die Stücke werden von der „Regierung“ Konrad Adenauers geschrieben. Konrad Adenauer ist der gewählte „Bundeskanzler“ der bürgerlichen politischen Parteien, die über eine ebenso satte Mehrheit im „Bundestag“ verfügen wie in den früheren „Reichtagen“. Mit einem kleinen Unterschied. Der Bundeskanzler der BRD Konrad Adenauer ist ein Staathalter der westlichen Besatzungsmächte. In Worten Konrad Adenauers:

 

Mit der Konstituierung der Bundesregierung, die am heutigen Tage erfolgt ist, ist auch das Besatzungsstatut in Kraft getreten. Wenn auch die Zuständigkeit des Bundestags und der Bundesregierung durch das Besatzungsstatut beschränkt ist, so darf uns doch diese Entwicklung, dieses Werden des deutschen Kernstaates mit Freude erfüllen.

 

Die BRD ist nicht mehr, auch nicht weniger, als der deutsche „Frontstaat“ des Bürgertums gegenüber dem deutschen „Frontstaat“ des Proletariats, namens der DDR. Mit aller Macht wird zugedeckt, daß sich hinter dem „Bürgertum“ die Besitzenden, und hinter dem „Proletariat“ die Besitzlosen verbergen. Fort an gilt die am 2.März 1947 verkündete „Truman−Doctrine“ als eine weitere Erfindung für die Rechtfertigung der Herrschaft des Bürgertums neben der „Verfassung“:

 

One way of life is based upon the will of the majority, and is distinguished by free institutions, representative government, free elections, guarantees of individual liberty, freedom of speech and religion, and freedom from political oppression.

The second way of life is based upon the will of a minority forcibly imposed upon the majority. It relies upon terror and oppression, a controlled press and radio; fixed elections, and the suppression of personal freedoms”.

 

Die “Verfassung” ist ein Werbeplakat, um den Besitzlosen die Hoffnung zu verkaufen, daß das Bürgertum bemüht ist, die versklavte Lage der Besitzlosen zu beenden. Die „Truman−Doctrine“ verteufelt die proletarische Revolution, die den privaten Besitz und Eigentum abgeschafft hat, als eine gesellschaftliche Ordnung des Terrors und der Schinderei, einer kontrollierten Medien, gefälschten Wahlen und der Unterdrückung der persönlichen Freiheiten. Den versklavten Besitzlosen unter der Herrschaft des Bürgertums soll glauben gemacht werden, daß durch eine proletarische Revolution den Besitzlosen eine schlimmere Versklavung droht. Diese Gefahr aus der UdSSR muß fortan bekämpft werden. In der UdSSR herrschten die Sozialisten, die Kommunisten, die „Bolschewiken“, die Verkörperung des Bösen schlechthin.

 

Es heißt für den täglichen Gebrauch: Hier die guten „Demokraten“, drüben sind die bösen „Kommunisten“. Konrad Adenauer toppt den seinerzeitigen „USA“−Präsidenten Harry S Truman und macht sich als Staathalter des „Frontstaates“ BRD bei den Besatzern verdient. Er kreiert den täuschenden Spruch: In der BRD gäbe es „Eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verworfen, und denjenigen, die sie bejaht haben.“

 

Konrad Adenauer implantiert diesen „Feind da draußen“ auch im Inneren. Es wird den zwei Parteien im Bundestag 1949, der SPD und der KPD, untergeschoben, sie wollten die „Planwirtschaft“ als „second way of life” in der BRD durchsetzen. Damit brandmarkt Konrad Adenauer die SPD eigentlich als die „fünfte Kolonne“ der UdSSR, der Kommunisten, wie einst im Dritten Reich unter dem Regime der NSDAP. Es hat der SPD 1949 nicht geholfen, daß auch sie öffentlich kund tut, die KPD gehörte eher da drüben in die DDR, die „Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ)“.

 

Bemerkenswert bleibt, daß in der BRD der Satz Konrad Adenauers: Eine Koalition zwischen den Parteien, die die Planwirtschaft verworfen, und denjenigen, die sie bejaht haben.“ keine Kontroverse ausgelöst hat. Dieser Satz ist beispielhaft. Die Identität des Bürgertums ist ohne ein Feindbild nicht herstellbar. Das Feindbild muß hergestellt und propagiert werden. Was heißt „die Planwirtschaft? Gibt es ungeplantes Wirtschaften? Kann es das geben? Findet die Ausbeutung der Besitzlosen durch das Bürgertum ohne Plan statt?

*****

 

Konrad Adenauer hat keine Skrupel, Hans-Christoph Seebohm (1903 – 1967) in seine Regierungsmannschaft aufzunehmen. Er wird 1949 Bundesminister für Verkehr und verläßt den Ältestenrat. Als Sohn eines Montanindustriellen hat er Bergbau und Ingenieurwissenschaften studiert. 1923 tritt er in die schlagende Verbindung Hasso−Borussia Freiburg ein. Seit 1933 ist er in leitenden Funktionen in verschiedenen Bergwerks-, Erdöl- und Maschinenbauunternehmen tätig. Seit 1934 ist er Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF), der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gegründet nach der Auflösung der Gewerkschaften in 1933. Seit 1934 ist er er auch Mitglied der NS−Bund Deutscher Techniker. Er ist Mitgründer der Egerländer Bergbau AG, die als „Auffanggesellschaft“ eigens zur Übernahme „arisierten“ Eigentums gegründet worden ist.

 

Sein Entnazifizierungsverfahren endet mit der Einstufung als "nicht betroffen". Er wird Mitglied des Niedersächsischen Landtages (1946), des Parlamentarischen Rates (1948), des Bundestages (1949), des Ältestenrates (1949). Als Mitglied des Parlamentarischen Rates hat er im Dezember 1948 ein Verbot der Todesstrafe gefordert, um die „NS−Kriegsverbrecher“ vor weiteren Todesurteilen durch die Alliierten zu schützen und den Druck zum Beenden der „fallierten Entnazifizierung“ zu erhöhen. Ab 1949 äußert er wiederholt Ehrfurcht vor Fahnen der NS-Zeit. Er kritisiert wiederholt das Bonner Grundgesetz, das von den "Alliierten Siegermächten" erzwungen worden ist. Er ächtet die Sozialdemokratie, weil diese ihre Wurzeln in Asien hätten und sie nicht zum Deutschtum führen könnten. Doch wird Hans-Christoph Seebohm über die gesamte Regierungszeit Konrad Adenauers Minister bleiben.

 

Konrad Adenauer hat ebensowenig Skrupel alles Alte zu übernehmen: Den gesetzlichen Rahmen aus der Kaiserzeit (Strafgesetze, das Bürgerliche Gesetzbuch, die Verwaltungsgesetze samt Geheimhaltungsvorschriften, das gesamte Personal der „Rechtspflege“ einschließlich aller Nazirichter). Konrad Adenauer hat nicht einmal das „Feigenblatt“ einer „parlamentarischer Überprüfung“ darüber nötig, ob Teile des alten kaiserlichen gesetzlichen Rahmens eventuell dem Bonner Grundgesetz angepaßt werden müßten, um den Anschein zu wahren, daß in der neuen BRD doch alle Staatsgewalt (geht) vom Volke ausgeht.

Wozu auch? Konrad Adenauer hat eine bürgerliche „parlamentarische Mehrheit“ und alle willigen Helfer des Dritten Reiches hinter sich. Mit der Ausgrenzung der „Sozialdemokraten“ hat er sich als genehmer Staathalter der „USA“ schon verdient gemacht. Er ist bei der Abgrenzung des Bürgertums nicht zimperlich gewesen: „Die SPD ist der Untergang Deutschlands.“ Oder: „Das einzige, was die Sozis von Geld verstehen, ist, daß sie es von anderen haben wollen.“ Er zieht es vor, Hans Josef Maria Globke (1898 – 1973) in das Bundeskanzleramt zu holen.

       

Wie schon erwähnt macht Hans Globke als Verwaltungsjurist im Reichsinnenministerium Karriere. Er ist Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, er ist verantwortlich für Deportationen, auch nach CIA-Unterlagen. Im Verfahren zur Entnazifizierung 1947 kommt er mit seiner Angabe durch, er sei im Widerstand gegen den „Nationalsozialismus“ gewesen.

 

Hans Globke wird in der Adenauer−Ära die „graue Eminenz“ als engster Vertrauter des Kanzlers, verantwortlich für Personalpolitik, Kabinettsarbeit, Einrichtung und Kontrolle von BND und Verfassungsschutz, wie auch für Fragen der CDU-Parteiführung. Hans Globke ist beispielhaft für die Kontinuität der Verwaltungseliten vom Dritten Reich zur BRD. Mit dem Segen der CIA verteidigt Konrad Adenauer seinen Vertrauten mit dem markigen Spruch:

 

Man schüttet kein schmutziges Wasser weg,

solange man kein sauberes hat“.

 

Das letzte Beispiel „schmutziges Wasser“: Theodor Maunz. Wie schon erwähnt auch ein herausragender Verwaltungsjurist im Dritten Reich. Was ist ein Verwaltungsjurist? Ein Verwaltungsjurist ist ein Fachmann, der sich in den Verwaltungsgesetzen auskennt. Und was sind die Verwaltungsgesetze? Diese beschreiben, wie die „Hackordnung“ in einem „Staat“ gesetzt worden ist, wie die Regeln der Verteilung aller verteilbaren gemeinschaftlichen Güter sind. Kurz: Das gesetzte Verhältnis zwischen „Macht und Herrschaft“ und den „Beherrschten“.

 

Im Zeitalter der absoluten „Monarchie“ hat es keine Verwaltungsgesetze, überhaupt keine Gesetze gegeben. Der Wille des absoluten „Monarchen“ ist gegen alle, den „Untertan“, bedingungslos durchgesetzt worden. Der Untertan hat die Lebensmittel produziert und fast alles abgeben müssen. Der absolute „Monarch“ hat für die Sicherung der physischen Existenz der Untertanen gesorgt. Ein absoluter „Monarch“ hat keine Rechtfertigung für die Ausübung der absoluten Gewalt gebraucht. Die absolute Gewalt ist eben absolut. Ein absoluter „Monarch“ beutet seinen Untertan aus. Wer sich dem widersetzt, muß daran glauben.

 

Die absolute Gewalt hat sich im Laufe der Zeit relativiert. Die Durchsetzung der Gewalt erfordert Arbeit, die den absoluten „Monarchen“ und seinen unmittelbaren Anhang überfordert. Er muß seine Macht und Herrschaft zur Ausbeutung der Untertanen mit einigen anderen teilen. Dies ist die Geburtsstunde der „Stände“, die zwischen den Monarchen und den „Ausgebeuteten“ gestellt werden. Die „Stände“ sind die „Aufsteiger“ aus den „Ausgebeuteten“. Es sind zwei Stände: Der „Klerus“ und der „Adel“. Die „Hackordnung“ zwischen den „Monarchen“ und den „Ständen“ wird unter sich vereinbart. Diese Vereinbarungen sind nicht absolut. Sie sind veränderlich. Dies ist die Geburtsstunde der Gesetze. Die Gesetze werden nicht mit den Untertanen vereinbart. Die Untertanen werden nach wie vor ausgebeutet. Diese Phase der „gemeinschaftlichen“ Entwicklung hat auch einen Namen bekommen. Die absolute „Monarchie“ hat sich zur „Monarchie“ mit „Regelungen“ gewandelt, zur sogenannten „feudalen“ Macht und Herrschaft.

 

Gesellschaftliche „Verteilungen“ bleiben stets ungleich. Aus der Natur der „Verteilung“ heraus. Ungleiche Verteilungen sind ein anderer Ausdruck für „Hackordnungen“. Die „Stände“ und die Untertanen haben ebenfalls ihre jeweiligen „Hackordnungen“. Diese sind veränderlich. Ein Ausdruck von auf− und absteigen.

 

Die Untertanen entwickeln ihre Hackordnung, in dem sie ihre Arbeitskraft einsetzen, mehr „Lebensmittel“ zu produzieren. Dieser Vorgang hat auch einen Namen bekommen: Die Steigerung der Produktivität. Jene mit höherer Produktivität haben im Vergleich zu ihresgleichen etwas mehr, aber keinen Besitz und kein Eigentum. Die Durchlässigkeit eines Aufstiegs zum zweiten oder zum ersten Stand ist nicht gegeben. Dies ist die Geburtsstunde des dritten Standes, des „Bürgertums“. Die Stände der „feudalen“ Macht und Herrschaft und die „Monarchen“ müssen ihre Macht und Herrschaft mit diesen „Steigerer der Produktivität“ teilen. Veränderte „Hackordnung“ ist die Folge. Diese neue „Hackordnung“ sind „Gesetze“ zum Schutz der „Besitzenden und Eigentümer“ gegenüber den Ausgebeuteten. Die Geschichte dieses Vorgangs ist ausführlicher erzählt in meinem Blog:

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil X

*****

 

Nach diesem kleinen „ein mal eins“ darüber, was Gesetze wirklich sind, kommen wir zurück zu „Verwaltungsgesetzen“ und zurück zu Theodor Maunz (1901− 1993). Nach seinem Jurastudium 1927 tritt Theodor Maunz als Verwaltungsjurist in den bayerischen Staatsdienst ein. In München, versteht sich. Die Universität München verleiht ihm die Lehrbefähigung in 1932. Er ist 31 Jahre alt.

 

Der Reichpräsidenten Paul von Hindenburg ernennt am 30. Januar 1933 den Führer der NSDAP, Adolf Hitler, zum Reichkanzler. Am 27. Februar 1933 brennt der Reichstag. Am 28. Februar 1933 ruft Reichspräsidenten Paul von Hindenburgzum Schutz von Volk und Staat“ und „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ den Notstand aus und schließt die 81 gewählten Abgeordneten der KPD vom Reichstag aus. Per Dekret.

 

Am 22. März 1933 errichtet die NSDAP das erste Konzentrationslager in Dachau. Alle 444 Abgeordneten der bürgerlichen Parteien beschließen am 24. März 1933 in namentlicher Abstimmung das „Ermächtigungsgesetz“. Die 94 Abgeordneten der SPD stimmen geschlossen gegen das Gesetz. Der Reichstag hat seine gesetzgeberische Rechte verfassungsgemäß der Reichsregierung abgetreten. Unmittelbar danach wird der 32jähriger Privatdozent Theodor Maunz Mitglied der NSDAP und der SA. Seine Lehrbefugnis an der Juristischen Fakultät der Universität München wird in Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Staatslehre erweitert.

 

Im April 1933 beginnt die SA Angriffe auf jüdische Geschäfte und auf deren Kunden. Im Mai 1933 findet die letzte Sitzung des Reichstages statt. Im Juni 1933 wird die SPD verboten. Die konservativen Parteien lösen sich selbst auf. Im Juli 1933 wird ein „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ erlassen. Im November 1933 finden die „Reichstagswahlen“ statt mit einer Einheitsliste und einer Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund. Die Einheitsliste mit 661 Sitzen enthält 22 Sitze für „Gäste“ der NSDAP. Die Wahlbeteiligung ist 95,2 %. Für den Austritt stimmen 95.1 %. Für die Einheitsliste 92.1 %.

 

Schon 1934 begründet Theodor Maunz das „Führer Prinzip“ (Hervorhebungen sind von mir):

 

Die Vorstellung, der Zweck der Verwaltungsrechtspflege bestehe im Schutz der Freiheitssphäre des Individuums gegen Maßnahmen der staatlichen Verwaltung, mochte im liberalen Staat eine Berechtigung gehabt haben, im nationalsozialistischen Staat muß sie ausgeschaltet werden.“ Und:

 

Das zentrale Rechtsgebilde, hinter dem alle anderen Rechtsgebilde zurückzutreten haben, ist der politische Führer. Soweit es der Bedeutung dieses Gebildes widerspricht, ist jede richterliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Verwaltung unmöglich. Daraus folgt, daß die Verwaltungsrechtspflege niemals die politischen Entscheidungen des Führers hemmen oder erschweren kann.

 

Ähnelt dieses so begründetes „Führer Prinzip“ nicht einem Rückfall zur absoluten Monarchie, in der der Wille des Monarchen absolut entscheidend ist? Theodor Maunz wird schon in 1935 zum außerordentlichen Professor an der Universität Freiburg berufen. Er hat 1937 die neue „Volksordnung im Führerstaat“ im Gegensatz zum „bürgerlichen Freiheitsgedanken“ geschrieben:

 

Innerhalb der Volksordnung aber sind die Gewalten vereinigt in der Person des Führers; sie sind damit zu einer echten Gesamtgewalt, der Führergewalt geworden.

 

Das Primat der Wille des Führers an Stelle der Gesetze darf Theodor Maunz abermals in 1943 begründen. Seine Mitgliedschaft in der NSDAP und in der SA erlischt 1945. Die Siegermächte verbieten die NSDAP, die SA und die SS. Die Siegermächte verbieten aber nicht die vollständige Überleitung der von Theodor Maunz geprägten Rechtspflege in die BRD.

 

Theodor Maunz wird von der Münchener Ludwig−Maximilians−Universität als Professor berufen. Durch seine neueren Veröffentlichungen etabliert er sich auch in der BRD als der Verfassungsrechtler, wie er es auch im Dritten Reich gewesen ist. Er prägt das Verfassungsbewußtsein aller Verfassungsrechtler der BRD, in dem er mit Günter Dürig zusammen den Verfassungsrechtlern der BRD beibringt, wie das Bonner Grundgesetz auszulegen ist. Diese Auslegung, „Kommentare zum Grundgesetz“, gilt in Deutschland heute noch, getragen von Roman Herzog und Rupert Scholz als „Mitverfasser“ des Kommentars, um nur zwei Leuchttürme namentlich zu benennen. Über den „Paten“ der deutschen Verfassungsrechtler in einer Weile mehr.

 

Das kleine „ein mal eins“ über Gesetze lehrt, Gesetze werden schon immer gemacht und durchgesetzt durch die „Herren“, um ihren von Anderen geraubten Besitz und ihr Vermögen für die Zukunft abzusichern. Gesetze haben nichts mit „Recht“ oder „Gerechtigkeit“ zu schaffen. Wenn die „Herren“ mit dem Raub zu beschäftigt sind, kaufen sie „Handlanger“ ein, die ausgewiesener weise Gesetze in Worte fassen können. Je rechtfertigender ihre „Künste“ sind, umso teurer ist der „Einkaufspreis“. Die Nachkommen dieser Gruppe heißen „Juristen“, deren „Ausbilder“ heißen Hochschullehrer, die „Lehranstalten“ heißen Hochschulen.

 

Im Zeitalter der Herrschaft des Bürgertums ist diese „Schicht“ dieser Rechtfertiger zum „heimlichen Herrscher“ aufgestiegen. Die Regelungen des Gesamtnetzwerkes, die „Gesellschaft“ der Menschen heißt, werden mit umständlichen Worten im Juristen-chinesisch verfaßt. „Gesetze“ heißen sie. Zwar gelten in einigen gemeinschaftlichen Bereichen auch mündliche Vereinbarungen. Im Streitfall bringen schriftlich fixierte Vereinbarungen mehr „Sicherheit“. Zwar teurer, aber bequemer, wenn man das nötige Geld für „Rechtsanwälte“ und „Notare“ zur Verfügung hat.

 

Wer dieses „Kleingeld“ nicht hat, der muß vorgefertigte unverständliche „Vertragstexte“ des stärkeren Vertragspartners unterschreiben. Im Streitfall merkt der schwächere Vertragspartner, daß er über den Tisch gezogen worden ist. Vor Gericht. Die „Richter“ gehören zur gleichen Zunft der Rechtfertigern, ausgebildet in denselben Anstalten. Die Herrschaft des Bürgertums findet keine andere Rechtsfertigungsformel als ein „Gesetzesgeflecht“. Die Bandbreite dieses Geflechts umfaßt das Netzwerk von „Gesetzgebern“ bis zum „Rechtpfleger“. Das gesamte „Gesetzesgeflecht“ wird verkauft als die „Rechtspflege“. Wie mutiert das „Gesetz“ zum „Recht“?

 

Ich nehme die Frage zurück. Die Erziehung und Ausbildung sorgt dafür, daß der Unterschied zwischen „Gesetz“ und „Recht“ ausradiert wird. Klingt „Rechtspflege“ nicht gut? Fast wie Gottes Wille oder aus dem Himmel kommend, auf jeden Fall etwas Gerechtes. Und was ist Gerechtigkeit?

 

Die Erziehung und Ausbildung stellt sicher, daß möglichst viele ihren fremdbestimmten Platz innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung widerstandslos ausfüllt. Diese kritiklose Anpassung wird belohnt. Der konfliktfreie Zustand innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung wird positiv belegt. Die Bandbreite erstreckt sich zwischen Harmonie über Frieden zur Freiheit. Jede Kritik an diese Gefüge wird bestraft. Die Bandbreite der Bestraffung erstreckt sich zwischen einer Kürzung der Belohnung bis hin zur Gebrandmarkung als Terrorist.

 

Die Erziehung und Ausbildung stellt sicher, daß möglichst viele möglichst wenig auf ihre eigene Sinnesorgane besinnen und über eigene Wahrnehmungen eigene Gedanken machen, wissen wollen, nicht glauben wollen, also sich freimachen von der Fremdbestimmung. Die Erziehung und Ausbildung stellt sicher, daß diese Freiheit möglichst wenig in Anspruch genommen wird. Die Angepaßten werden als "Gebildeten" respektiert. Die nicht-Gebildeten sind Nörgler.

 

Die erfolgreiche Erziehung und Ausbildung führt zur Bildung. Die Gebildeten bringen das Kunststück fertig, Gesetz, Recht und Gerechtigkeit als eine „Einheit“ zu verinnerlichen und diese Verinnerlichung zu Märkten zu tragen. Für die Gebildeten ist ein gesetzlich geordneter „Staat“ auch ein gerechter „Staat“, auch ein freier „Staat“, denn vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Daß einige gleicher sind, ist ein „Schönheitsfehler“. Die Besitzlosen sollen sich anstrengen, zum Bürgertum aufzusteigen. Eine Losung, die nicht funktionieren kann. Aus der Natur der Sache heraus.

 

Das kleine „ein mal eins“ über die „Rechtspflege“ bringt uns zurück zum „Verfassungsrechtler“ Theodor Maunz. Als Professor an der Münchener Ludwig−Maximilians−Universität seit 1952 beherrscht er weiterhin das Öffentliche Recht, Staats− und Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht in der BRD. Seine Schüler Roman Herzog (1934), bis 1964 wissenschaftlicher Assistent bei Theodor Maunz an der Juristischen Fakultät der Universität München, und Rupert Scholz (1937), promoviert und habilitiert auch in München, werden Mitherausgeber der „Kommentare zum Grundgesetz“ und schreiben die Auslegung des Bonner Grundgesetzes durch den „Verfassungsrechtler“ Theodor Maunz fort.

 

Noch als Präsident des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands hat Roman Herzog 1993 erklärt: „Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.“ Ein Jahr später wird Roman Herzog Bundespräsident Deutschlands. Alle Schüler von Theodor Maunz, alle namhaften „Öffentlichrechtler“ in der BRD haben die „drei Affen“ gelebt. Es hat sich auch später in Deutschland nichts an den „drei Affen“ geändert.

 

Theodor Maunz wird 1957 bayerischer Kultusminister. Anläßlich seiner Ernennung zum Minister wird seine Nazi−Vergangenheit öffentlich erörtert. Nicht Politiker, Professoren, Publizisten, Journalisten haben diese öffentliche Erörterung angestoßen und erörtert. Nein. Sie haben nichts gelesen, nichts gesehen, nichts gehört, nichts geredet. Es sind spätgeborene Studenten und Schüler. Sie laufen auf. Sie werden weggepustet. Praktizierte „Freiheitliche Demokratische Grundordnung“ der BRD.

 

Roman Herzog hat 1957 die „drei Affen“ gelebt. Wie schon erwähnt, studiert er bei Theodor Maunz. 1958 kommt der Kommentar des Grundgesetzes von MaunzDürig heraus. Roman Herzog promoviert bei Theodor Maunz und wird sein Wissenschaftlicher Assistent. Roman Herzog macht 1961 sein zweites juristisches Staatsexamen, habilitiert sich und wird Privatdozent in München. Roman Herzog avanciert zum Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars. Später wird auch ein drei Jahre jüngerer Jurist namens Rupert Scholz Mitherausgeber. Auch heute noch gilt dieses Machwerk als Standard Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig/Herzog/Scholz.

 

Ein „spät geborener Jurist“ namens Konrad Redeker (1923), aber doch um 11 Jahre älter als Roman Herzog, veröffentlicht einschlägige Stellen aus den Schriften von Theodor Maunz in einer juristischen Zeitschrift. Theodor Maunz wird 1964 als bayerischer Kultusminister zurückgetreten. Auch nach diesem Ungemach bleibt Roman Herzog den „drei Affen“ treu. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Er ist jetzt 30 Jahre alt. Übrigens haben auch andere Leuchttürme der „Rechtspflege“ die Philosophie jener „drei Affen“ verinnerlicht.

 

Theodor Maunz behält seine Professur an der Universität München trotz des erzwungenen Rücktritts als bayerischer Kultusminister. Nach seiner Emeritierung wird er in der BRD nicht weniger geehrt, ob seiner profunden Beherrschung des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und seines Grundgesetzkommentars. Am 10. September 1993 stirbt Theodor Maunz in München.

 

Noch als Präsident des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands, wie schon erwähnt, würdigt Roman Herzog in 1993 seinen „Paten“: „Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.

 

Kaum ist Theodor Maunz beigesetzt, läßt ein anderer Jurist, ein Jahr älter als Roman Herzog, auch in Bayern, eine unfaßbare Bombe hochgehen. Dr. Gerhard Frei ( Jg.1933), Vorsitzender der Deutschen Volksunion (DVU), Herausgeber der Deutschen National−Zeitung (die frühere „Deutsche Soldaten−Zeitung), gedenkt öffentlich der treuen Freundschaftsdienste des „größten Rechtsgelehrten“.

 

Theodor Maunz hat Gerhard Frey immer schon mit juristischem Rat unterstützt und regelmäßig mit anonymen Beiträgen seine Deutsche National−Zeitung beglückt. Zusammen mit Alfred Seidel hat er sogar 1988 die Satzung der DVU dem Bonner Grundgesetz passend gemacht. Theodor Maunz hat wöchentlich, in der Regel montags, zu stundenlangen Lagebesprechung der einschlägigen politischen Fragen mit Gerhard Frey zusammen gesessen. Diese öffentliche Bekanntmachung erscheint zunächst „unglaublich“. Doch ist sie im kleinsten Detail belegt. Gerhard Frey hat penibel Buch geführt.

 

Die Explosion dieser Bombe hat die BRD weder erschüttert, noch sie vom Würgegriff der Verwaltungs− und Verfassungsrechtler befreit. Wenige Nichtjuristen haben verstanden, warum die DVU und Gerhard Frei keine Verwaltungs−und Verfassungsverfahren verloren haben. Theodor Maunz hat gewußt, wie seine Schüler in Amt und Würden getickt haben.

 

Kaum ist der Rauch der Explosion verzogen, wird die Empörung auf Gerhard Frey umgelenkt. Er will eine Legende zerstören. Alle Fackelträger dieser „Legende Theodor Maunz bleiben in Amt und Würden. „Intellektuelle Prostituierten“ sind auch zur Stelle. Die Süddeutsche Zeitung, vertreten durch den heutigen Moralwächter Heribert Prantl, auch ein Jurist, weiß darauf hinzuweisen, daß viele andere damals, im Reich des „Führer Prinzips“ auch willfährig gewesen seien, und Theodor Maunz, wie kein anderer, sich rehabilitiert habe.

 

Das Politmagazin „Panorama“ bietet Roman Herzog, dem Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der dritthöchste Repräsentant der neuen gesamtdeutschen Republik, eine Bühne, um sich und die Republik reinzuwaschen: „Wenn aber das stimmt, was Herr Dr. Frey behauptet, dann kann ich nur sagen, ich bin nicht nur wütend, sondern finde das ganz schlimm, und ich habe allen Grund, mich davon zu distanzieren.

 

Der Redakteur am Mikrofon des Politmagazins „Panorama“ hakt nicht nach. Eignet Roman Herzog sich als Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wenn er jenen „drei Affen“ gleicht? Reicht es, wenn Roman Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichts öffentlich bekundet: Ich bin nicht nur wütend, sondern finde das ganz schlimm, und ich habe allen Grund, mich davon zu distanzieren? Es hat gereicht. Offensichtlich.

 

Am 23. Mai 1994 wird Roman Herzog zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, zum höchsten Repräsentanten des Staates, gewählt.

 

In derselben „Panorama“ Sendung schießt der vierte Mitverfasser jenes Kommentars des Bonner Grundgesetzes den „Vogel“ ab. Rupert Scholz ist drei Jahre jünger als Roman Herzog. Er ist auch mal Bundesverteidigungsminister unter Helmut Kohl gewesen. Rupert Scholz hat die Enthüllungen von Gerhard Freynicht sehr dramatisch“ befunden. „Maunz ist ein absoluter Demokrat“ gewesen. Möglicherweise wäre es Theodor Maunz nur schwergefallen, Gerhard Frey ‚nein‘ zu sagen.“

*****

 

Nach diesem Ausflug in die Zukunft sind wir zurück beim Beginn der Deutschen Bundesrepublik, zurück im Jahr 1949, zurück bei meiner Feststellung, daß die Deutschen keinen Tag das Bonner Grundgesetz gelebt haben. Ich nehme mir die Freiheit zu fragen: Gibt es dokumentarische Belege dafür, ob die Macher des Bonner Grundgesetzes, also die westlichen Siegermächte und Vertreter der poltischen Parteien auch im Parlamentarischen Rat, die gewählte „Regierung“ des Protektorats je die Absicht hatten, das Bonner Grundgesetz zu leben?

 

Die Frage ist offen. Überliefert sind Protokolle, nicht aber Gedanken der Macher, individuell, wie im Kollektiv. Ich habe keine Hinweise dafür gefunden, daß je nachgedacht worden ist, was dieser schlichte Satz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ wirklich bedeutet. Ich habe keinen einzigen Hinweis gefunden, daß über diese drei mehrdeutigen Begriffe in einem Satz: „Staat“, „Gewalt“ und „Volk“ auch nur von Einem wahrgenommen worden ist. Die beteiligten Verfasser des Bonner Grundgesetzes haben diesen Satz schlicht plagiiert.

 

Eine systematische Reise in die Geschichte der Entstehung dieser drei mehrdeutigen Begriffe führt uns nirgendwo hin. Ich habe die aufwendige Reise unternommen, obwohl ich eigentlich gewußt habe, daß „wissenschaftliche Begriffe“, Begriffe im Allgemeinen und ihnen angelehnte Begriffe wie „Staat“, „Gewalt“ und „Volk“ im Besonderen, Mogelpackungen, falsche Fährte sind. Die mehrdeutigen sind eben größere Mogelpackungen. Mogelpackungen haben keine Geschichte. Sie werden nach Bedarf kreiert und nach Bedarf ausradiert. Begriffsbildungen sind „gehobene“ Taschenspielertricks der „Fachleute“, der „intellektuellen Prostituierten“, um die benachteiligte Mehrheit mit dem Dünkel der „Wissenden“ hinters Licht zu führen. Es gibt keine Vorgänge im Leben, die in der Alltagssprache nicht beschrieben werden können.

 

Warum sollen wir nicht diesen folgenschweren Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ auf der Ebene des Alltags in der BRD 1949 betrachten? Mit dem Begriff „Volk“ kann nur die Gesamtheit der Deutschen im entscheidungsfähigen Alter in den drei Besatzungszonen der westlichen Siegermächte gemeint sein. Wer will abstreiten, daß die materielle Lage und die gesellschaftliche Stellung dieser „Deutschen Gesamtheit“ auch 1949 unterschiedlich gewesen ist, wie seit eh und je überliefert. Die überwiegende Mehrheit sind „Habenichte“ gewesen. Die „Habenichte“ sind kulturell wie materiell benachteiligte, die „Knechte“. Die kleine Minderheit der „Habenden“ besitzt alles, sie ist der überlieferte Nachfahre der „Herren“. Es versteht sich von selbst, daß es diesseits und jenseits dieser Trennlinie eine weitgefächerte unterschiedliche Verteilung aller verteilbaren gesellschaftlichen Güter gegeben hat. Das sind harte Fakten.

 

Mit dem Begriff „Staatsgewalt“ in diesem Zusammenhang kann nur die zentrale Entscheidungsinstanz dieser Deutschen in der BRD gemeint gewesen sein. Eine zentrale Entscheidungsinstanz der BRD konnte es vor einem Friedenvertrag nicht geben. Die Besatzer sind die zentrale Entscheidungsinstanz in der BRD. Es sind die „Besatzungsstatuten“.

 

Das notwendige Nachdenken darüber, warum in diesem Zusammenhang der Begriff „Gewalt“ eingeführt worden ist, stelle ich zurück. Es wirft zweifellos ein Licht auf das Bewußtsein der westlichen Siegermächte, mehrheitlich der Mitglieder des Parlamentarischen Rates und der europäisch-christlichen Überlieferung. Wie auch immer.

 

Fest steht, daß jede Entscheidung dieser „Staatsgewalt“ für die gesamte Gemeinschaft verbindlich sein sollte. Deshalb soll alles von der Gesamtheit der Gemeinschaft, also vom so kreierten „Volk“, entschieden werden. Die Gesamtheit der Gemeinschaft besteht aber aus der überwältigenden Mehrheit der „Knechte“ und einer verschwindend kleinen Minderheit der „Herren“. Wie sollen die Interessen der „Knechte“ mit den Interessen der „Herren“ im Einklang gebracht werden? Nach welchen Verfahren? Ist ein Verfahren zur Überwindung dieses Grundwiderspruchs denkbar? Kann ein Rückgriff auf die überlieferten Verfahren helfen?

 

Ich will nicht wieder einmal fragen: Wie sind Monarchen Monarchen geworden? Ich halte nur fest, daß für die Geschichte der Menschheit dieses heute noch eine Nicht−Frage ist. Für die herrschende Europäisch−Christliche Wissenschaft reicht es offensichtlich, wenn sie für das Verständnis der Gegenwart eine rückblickende Erwähnung des Zeitalters der „Absoluten Monarchie“ vornimmt. Auch dieser beschränkte Rückblick, wie es mir scheint, ist eher trübe.

 

Die bedingungslose nackte Gewalt der „Absoluten Monarchen“ als Rechtfertigung für ihre Herrschaft hat überlebt. Nicht weil die „Absoluten Monarchen“ mit dem „Untertan“ Mitleid hatten. Nein. Die „Absoluten Monarchen“ haben „Hilfstruppen“ gebraucht, um für die vom Untertan erzeugten Lebensmittel die maximalen Abgaben einzutreiben und den Untertan optimal auszubeuten. Kein Gewaltverhältnis ist 100 % einseitig. Der Tote oder der todkranke Untertan bringt keinen Ausbeutungsgewinn. Der Untertan besitzt nur seine Arbeitskraft. Die optimale Ausbeute ist eine veränderliche und veränderbare Größe. Für den „Absoluten Monarchen“ wie auch für den Untertan. Die Frontlinien bleiben klar.

 

„Die Erfindung von Gott hat den „Monarchen“ als Rechtfertigung geholfen, die nackte Gewalt als etwas „natürliches“, „von Oben gewolltes“ erscheinen zu lassen. Der „Klerus“ hat die Stellschraube bedingungslos je nach Bedarf nachjustiert. Die optimale Ausbeutung der Untertanen hat auf immer größere „Hilfstruppen“ gestützt werden müssen. Mit dem „Klerus“ schleicht Scheinheiligkeit und Verlogenheit ein, um die nackte Gewalt gegenüber dem am Leben gebliebenen Untertan als „Barmherzigkeit“ der Herrscher zu verkaufen. Scheinheilig und verlogen zwar, aber es hat nicht nur eine Zeitlang funktioniert. Außer ständigen lauten Appelle zur Mäßigung an die Herrschenden war dem Klerus nichts eingefallen. Wie und was auch? Doch hatte diese Akrobatik dem Klerus reiche Ernte beschert.

 

So ist die „Absolute Monarchie“ in „Monarchie“ mit den Ständen „Klerus“, „Adel“ und dann zur „bürgerlichen Herrschaft“ mutiert. Das überlieferte Verhältnis der „Monarchie“ zu Untertanen bleibt erhalten. Diese drei Stände sind da zwischen geschaltet. Sie haben ihre eigene Hackordnung. Die Scheinheiligkeit und die Verlogenheit als „Opium“ für den Untertan nehmen zu. Aber nicht absolut. Nicht bedingungslos. Die Tücke der „Stellschauben“. Der „Unwille“ beim Untertan wächst. Die Konkurrenz zwischen „Monarch“, „Klerus“, „Adel“ und „Bürgertum“ um die „Rendite“ von der Herrschaft wird härter.

 

Das Bürgertum macht das Rennen um die Macht und Herrschaft. Das Bürgertum hat leichteren Zugang zu den Besitzlosen. Das Bürgertum ist jener Teil der Besitzlosen, der beizeiten an die „Herrschenden“ ihre Hilfsdienste gegen immer mehr Bares verkauft hat, um die Masse der Besitzlosen zu verwalten und auszubeuten. Der unmittelbare Zugang zu den Besitzlosen hat die Übernahme der Macht und Herrschaft begünstigt. Dem Bürgertum ist die Rolle des scheinheiligen Samariters leicht gefallen, weil es Schuldzuweisungen für die Misere der Ausgebeuteten an die anderen beiden Stände machen konnte. In der Phase des Übergangs ist die Trennlinie zwischen „Übergabe“ und „Übernahme“ der Macht und Herrschaft fließend.

 

Wie schon erwähnt, findet der erste Übergang der Macht und Herrschaft in dem fernen Kontinent statt, das heute „Amerika“ genannt wird. Gestützt auf die angeheuerten besitzlosen Haudegen paktiert das Bürgertum mit einem Teil des „Adel“, um die Beute aus der Fremde nicht dem „Monarchen“ abzuführen. Der „Klerus“ hält sich zunächst zurück. Der Monarch heuert neue besitzlose Haudegen an, versucht mit nackter Gewalt die „Fahnenflüchtigen“ niederzumachen. Der „Monarch“ scheitert.

 

Diese mordende Bande in 13 „britischen Kolonien“ sagt sich endgültig los von Britannien und propagiert dieses Lossagen als eine „Unabhängigkeitserklärung“ ab dem 4, Juli 1776. Die neuen „Herrn“ des Bürgertums müssen den Wechsel der Macht und Herrschaft gegenüber den eigenen besitzlosen Haudegen so erläutern, damit sie ob ihrer unveränderten gesellschaftlichen Lage nicht auf die Barrikaden steigen. Diese neuen „Herren“ beziehen alle europäisch−christlichen Haudegen mit der Feststellung ein:

 

“… that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness”.

 

In der ersten deutschen Übersetzung, einen Tag nach ihrer Verabschiedung, liest sich der scheinheilige Spruch so: „… daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.

 

Ja, nach diesem Bewußtsein waren die von ihnen ausgeraubten und liquidierten Lebewesen keine Menschen gewesen. Europäisch Christliches Bewußtsein. Nach weiterer 11 jähriger Suche nach Legitimation erfinden diese „neuen Herren“ weitere verlogene Mogelpackungen wie „the people“ (Menschen, Leute), „United Staates“ (Vereinigten Staaten), „establish Justice“ (Gerechtigkeit verwirklichen)“, „secure the Blessings of Liberty“ (das Glück der Freiheit bewahren), „do ordain and establish this Constitution“ (setzen und begründen diese Verfassung). Alles in einem Satz:

 

We the People of the United States, in Order to form a more perfect Union, establish Justice, insure domestic Tranquility, provide for the common defence, promote the general Welfare, and secure the Blessings of Liberty to ourselves and our Posterity, do ordain and establish this Constitution for the United States of America.

 

Es ist ein lange scheinheilige und verlogene Wegstrecke nach der der ersten Übernahme der Macht und Herrschaft, die Besitzlosen wider ihren Interessen an die neuen Herren zu binden, bis zu dem Satz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“. Unterwegs erfindet das Bürgertum noch weitere folgenschwere Mogelpackungen wie: „Wahlen“, „Politische Parteien“, „Bildung“, Chancengleichheit“, „Leistung“, „Fleiß“. Eine Mogelpackung nach der anderen, immer dreister.

 

Bei der Gründung der BRD als eine „Selbstverwaltung“ unter den Besatzungsstatuten singen die „intellektuellen Prostituierten“ unisono, „Politischen Parteien“ seien eigentlich keine „Parteien“, sondern „Volksvertretungen“. So unisono und so laut, so beharrlich fortwährend, daß große Teile der Besitzlosen wider eigener Erfahrungen beinahe daran glauben, daß die politischen Parteien keine beinharten Interessenvertretungen sind, sondern „Samariter“ für die Masse der Besitzlosen.

 

Wie verformt muß das Bewußtsein schon sein, wenn ohne Probleme Parteien als „Volksparteien“ verkauft werden können. Eine Partei ist stets ein Teil eines Ganzen. Volksparteien kann es gar nicht geben. Die „politischen Parteien“ sind vorläufig die letzte Krücke der „Bürgerlichen Herrschaft“ auf der Suche nach Akzeptanz bei den „Besitzlosen“. Die Suche ist stets scheinheilig und verlogen gewesen. Ihr Versprechen immer waghalsiger. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Gleichzeitig werden die Bemühungen kompromißloser, die Besitzlosen in die Irre zu führen.

 

Wo und wie sollen die Besitzlosen in den vom Bürgertum umfassend beherrschten Lerneinrichtungen lernen können, daß die herrschenden Lerneinrichtungen nur Halbwahres und Unwahres propagieren dürfen. Die vom Bürgertum umfassend beherrschten Lerneinrichtungen sollen nicht Wissen vermitteln, sondern Glauben an das Bürgertum eintrichtern. Schlimmer noch. Die herrschenden Lerneinrichtungen ersetzen das überlieferte Wissen mit Glauben und verkaufen dies als Bildung. Ein gebildeter Mensch will nicht einmal wissen, was der Ausdruck Bildung bedeutet. Was ist Bildung? Das Ergebnis des Bildens, des Formens, des Erziehens? Nach welchen Zielvorgaben? Nach welchen Interessen?

 

Das nicht menschenwürdige Grundverhältnis „Herrschaft von wenigen Menschen über alle andere Menschen“, „der Herr und die Knechte“, „der Sklavenhalter und die Sklaven“, „der Arbeitskäufer und die besitzlosen Anbieter der Körperkraft“ soll tief vergraben werden.

 

Bildung ist Dressur zum Glauben. Bildung hat mit Wissen wenig zu tun. Das engmaschiges Netzwerk der Lerneinrichtungen ist weitgespannt: Familie, öffentliche Aufenthaltsorte wie Schule und Arbeitsstätte, Medienflut der „Unterhaltungen“ rund um die Uhr. Tag ein, Tag aus. Kein Fluchtweg offen. Beinahe.

*****

 

Die Deutschen haben keinen Tag 1949 das Bonner Grundgesetz gelebt. Die Macht und Herrschaft des Bürgertums ist etabliert. Doch es gibt keine Möglichkeit, das Bonner Grundgesetz, die „Verfassung“ eines „Bürgerlichen Staates“, die darin gemachten Versprechungen aus der Welt zu schaffen. Wie es mit diesem Statthalter−„Staat“, trotz des Bonner Grundgesetzes weiter gegangen ist, wird in meinem nächsten Blog erzählt:

Das Grundgesetz, die Verfassung des Staates der Deutschen Teil XII

Gedanken zu Verfassung und zu Macht, Medien, Manipulation, Moral.

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Truths.

Die Corona-Epidemie in Deutschland − Teil der Pandemie

Truths.

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Preis des aufrechten Gangs

Eine dokumentarische Erzählung

Lügen mit langen Beinen

Entdeckungen, Gelehrte, Wissenschaft, Aufklärung

Vor dem Beginn und nach dem Ende

Jenseits des Universums der Physik
Wiederentdeckung der Einsichten aus alter Zeit