Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil IV.
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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Praxis−Vergleich BRD − DDR
Der Ausgangspunkt bleibt. Nachdenken über Demokratie. Nachdenken über die Verfassung. Nachdenken über die Bemühungen des Weges zur Demokratie. Nachdenken über den deutschen Weg zur Demokratie nach dem „tausendjährigen Reich“ in Deutschland.
Es ist kaum zu glauben. Es hat tatsächlich zwei deutsche Wege gegeben. Heute gilt nur das „Grundgesetz“ über Deutschland nach der „Wende“, über ganz Deutschland. Aber ein Blick zurück ist nicht wenig bemerkenswert.
Der bedingungslosen Kapitulation des „tausendjährigen Reiches“ in Deutschland folgen vier Besatzungszonen mit neuen Grenzen. Vier Siegermächte, vier Zonen. Zuvor übertragen die Beneluxländer ihren Anspruch als Teil der Siegermächte den USA, Großbritannien und Frankreich. Diese drei Siegermächte beschließen in ihrem Territorium einen Staat zu gründen. So entsteht am 24. Mai 1949 als ein erster Staat im Nachkriegsdeutschland, die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die vierte Siegermacht, die Union der sowjetischen sozialistischen Republik (UdSSR), gründet am 7. Oktober 1949 auf ihrem Besatzungsgebiet die Deutsche Demokratische Republik (DDR) als einen zweiten deutschen Staat.
Die Bundesrepublik Deutschland heute ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehendenGewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wir sind beim Artikel 20 Grundgesetz.
Das Grundgesetz ist ursprünglich die von den drei Siegermächten, USA, Großbritannien und Frankreich, verordnete Verfassung der BRD. Die BRD soll ein Bollwerk, eine feste Mauer, nicht nur gegen die DDR sein. Die DDR hat auch eine verordnete Verfassung. Verordnet durch die UdSSR. Der vorprogrammierte „kalte Krieg“ ist längst ausgebrochen. Zwischen dem „kommunistischen“ Osten und dem „demokratischen Westen“.
Die sogenannten Geschichtswissenschaftler mögen darüber „forschen“, ob der „Osten“ oder der „Westen“ den ersten Schuß zum „Kalten Krieg“ abgefeuert hat. Fakt ist, 1945 liegt Europa in Schutt und Asche. Deutschland ist besiegt. Seit 1943 gibt es Überlegungen, was aus dem besiegten Deutschland gemacht werden sollte. Viele Konferenzen zwischen USA und Großbritannien. Weniger zwischen USA, Großbritannien und UdSSR.
Es ist ein „Brettspiel“. Die Teilung Deutschlands als Besatzungsgebiete liegt fest. Es geht um die Absicherung der Macht. Um die Gebiete des Einflußes nicht nur in Europa. Wie immer. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges der Kampf um die Absicherung der Macht heftig. Ich überlasse es auch gern den sogenannten Geschichtswissenschaftler darüber zu „forschen“, warum der „Morgenthau Plan“ nicht verwirklicht worden ist.
Ich stelle in diesem Zusammenhang zwei Fragen, die für die Beurteilung der Nachkriegszeit in den Besatzungszonen der Siegermächte in Deutschland wichtig sind. Die Besatzer müssen die spontane Selbstorganisation der Menschen und die neue Sortierung ihrer Wohnorte im Überlebenskampf zur Kenntnis nehmen und ihre Machtinteressen diesem Überlebenskampf unterordnen. Die Machtinteressen definieren sich auch durch weltanschauliche Überzeugungen. Die Besatzer sind zudem noch in der Pflicht, eine öffentliche Ordnung herzustellen. Dafür sind sie unmittelbar auf die qualifizierte „Mitarbeit“ von Teilen des besiegten Volkes angewiesen. Meine beiden Fragen sind:
Auf welche qualifizierten Kräfte haben die Siegermächte zurückgreifen können und auf welche qualifizierten Kräfte haben die Siegermächte tatsächlich zurückgegriffen, um das besetzte Gebiet zu verwalten.
Hat es in Deutschland auch vor dem zweiten Weltkrieg eine Gefälle „Ost−West“ gegeben, eine Wohlstands− bzw. Armutsgefälle? Eine Gefälle, verursacht durch das Einfahren von „mittelbaren“ Raub− und Ausbeutungsgewinne aus den außereuropäischen kolonisierten Gebieten? Beide Fragen lasse ich hier als Merkposten stehen.
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Die Teilung Deutschlands in neuen Grenzen ist bereits seit 1943 vorgezeichnet. Politische Parteien werden noch 1945 zugelassen. Länder mit neuen Grenzen entstehen. Die Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich entscheiden, einen in Länder gegliederten Staat in ihren Besatzungszonen zu gründen. Sie bestellen den „Parlamentarischen Rat“. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen bestimmt worden. Vier Frauen sind darunter. Jeweils 27 sind abgeordnet durch die CDU/CSU und SPD, 5 von der FDP, jeweils 2 von der KPD und dem Zentrum.
Der „Parlamentarischen Rat“ soll eine Verfassung ausarbeiten.Die Weimarer Verfassung ist Pate.„Parlamentarisch demokratisch“ sollte sie sein. Ein von Ländern bestellter Sachverständigenausschuss auf Herrenchiemsee arbeitet einen Verfassungsentwurf aus. Wo die Sachverständigen hergekommen sind? Nun! Theodor Maunz ist in diesem Ausschuß vertreten. Über Theodor Maunz später mehr.
Der „Parlamentarischen Rat“ nimmt seine Beratungen am 1. September 1948 in Bonn auf und legt am 8.Mai 1949 den Entwurf der Verfassung zur Genehmigung den Siegermächten vor. Diese drei Siegermächte verlangen nicht, daß der Entwurf auch dem „Volk“ zur Abstimmung vorgelegt wird. Am 23. Mai 1949 wird er als Grundgesetz verkündet. Am 24. Mai 1949 entsteht, wie schon erwähnt, die BRD auf dem Gebiet der Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich auf der Grundlage dieser Verfassung, also dieses „Grundgesetzes“. Durchaus nicht als ein unabhängiger Staat. Die Besatzungsmächte halten den Daumen darauf. Die Reste der Abhängigkeit sind noch immer nicht vollständig beseitigt.
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Die vierte Siegermacht, die Union der sowjetischen sozialistischen Republik (UdSSR) ist nicht nur wirtschaftlich schwächer als die anderen Siegermächte. Ihr eigener Verlust im Krieg ist groß. Doch ist sie Gebietsgewinnerin bei der Beendung und nach der Beendigung des Krieges. Sie hält mit harter Hand den Gebietsgewinn, sondern strebt den Einfluß ihres Sozialismus zu erweitern, wie die USA ihre Spielart der parlamentarischer Demokratie auch.
Die UdSSR läßt schon am 10.06.1945 die KPD zu. Nach und nach auch andere Parteien. Sie setzt auf einen zentral organisierten „antifaschistischen“ Staat. Sie gründet schnell fünf neue Länder als quasi Verwaltungseinheiten. Am 14. Juli 1945 müssen sich die KPD, SPD, die CDU und LDP in eine antifaschistische Einheitsfront zusammenschließen. Im April 1946 wird die Sozialistische Einheits Partei (SED) gegründet. Wilhelm Pieck (KPD) und Otto Grotewohl (SPD) werden zu Vorsitzenden gewählt. Diese SED verfehlt die absolute Mehrheit in den Wahlen von 20.10.1946.
Am 20. September 1947 findet der II. Parteitag der SED statt. Am 6./7. Dezember 1947 tagt der 1. Deutsche Volkskongress für „Einheit und gerechten Frieden“ in Ost-Berlin. Am 20. Dezember 1947 wird der Parteivorstand der CDU abgesetzt und sie zu einer „Blockpartei“ umgewandelt. Der zweite Deutsche Volkskongress beruft am 17./18. März 1948 den „Deutschen Volksrat“. Er arbeitet die Verfassung einer Deutschen Demokratischen Republik für ganz Deutschland aus.
Vom 29. Mai bis 3. Juni findet der dritte Deutsche Volkskongress statt. Die mehr als 2.000 Mitglieder wählen den Zweiten „Deutschen Volksrat“ als ein ständiges Organ. Nur 25 Prozent seiner 330 Mitglieder stammen aus den“ Westzonen“. Der Volkskongress bestätigt am 30. Mai einstimmig die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
In der BRD finden am 14. August die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag statt. Am 15. September wählt der Bundestag Konrad Adenauer mit einer Stimme mehr zum ersten Bundeskanzler der BRD. Zuvor ist Theodor Heuss am 12. September zum Bundespräsidenten gewählt worden.
Am 7. Oktober konstituiert sich der zweite „Deutsche Volksrat“ als „Provisorische Volkskammer“, die dann die Verfassung der DDR in Kraft setzt. Damit ist am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik auf dem Besatzungsgebiet der UdSSR als zweiter deutscher Staat gegründet. Ohne vergleichbare Wahlen wie in der BRD.
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Es herrscht über diese beiden Vorgänge in der deutschen Geschichte allseitig Einstimmigkeit. Diese Einstimmigkeit ist so einstimmig, daß die Gründungsgeschichte zweier deutschen Staaten aus dem öffentlichen wie auch im veröffentlichten Bewußtsein der Deutschen so gut wie entwichen ist. Geblieben sind nur zwei „westliche“ Facetten des kalten Krieges. Der Antikommunismus und der vermeintliche Sieg des Kapitalismus mit allen seinen Folgen. Die Folgen werden in der neuen Bundesrepublik Deutschland kleingeschrieben. Der allesentscheidende Medienbesitz in der „internationalen Gemeinschaft“ − sprich die NATO Staaten − macht es möglich.
Unbestritten bleibt auch, daß in keinem der beiden deutschen Staaten hat das Volk seine Verfassung oder die Gründung des Staates beschließen dürfen. Die vier Siegermächte haben dem besiegten Volk jeweils in ihrem Besatzungsgebiet ihre Stempel aufgedrückt. Doch alle „Gewalt“ ist nachhaltig von den Siegermächten ausgegangen, und nicht vom Volk.
Die Veranstaltung eines „Volksbegehrens“ zur Deutschen Einheit, durchgeführt durch den 1. Volksrat noch vor der Gründung der DDR, mag ein Instrument im kalten Krieg gewesen sein. Aber immerhin! Ein „Volksbegehren“ zur Deutschen Einheit! Etwas Vergleichbares hat es in der BRD nicht gegeben. Und an dem „kalten Krieg“ sind beide Blocks beteiligt. Wie in allen Kriegen.
Moralisch läßt sich der „kalte Krieg“ nicht bewerten. Es ist dabei nicht nur um die Erhaltung des status quo beim Kriegsende gegangen. Im geteilten Deutschland gilt wohl, die Menschen in dem jeweiligen Einflußbereich durch gegenseitige „Verteufelung“ der anderen Seite bei der Stange zu halten. Die Höhe der Ausbeutungsgewinne aus der „dritten Welt“ bestimmt die Länge der Leine der Siegermächte. Die vorgeschobenen emotional geladenen Kategorien sind allesamt Mogelpackungen. Hüben wie drüben.
Beide neugegründeten deutschen Staaten haben für sich „Demokratie“ reklamiert, also die Herrschtaft des Volkes. „Wahlen“ als Instrument zur Herrschaft des Volkes ebenfalls. Doch hat das deutsche Volk bis heute keine Gelegenheit bekommen, über seine Verfassung, über das Grundgesetz also, abzustimmen. Zu Wahlen und zur „Wiedervereinigung“ später mehr.
Die Siegermächte haben auch schon damals „Demokratie“ und „Wahlen“ auch für sich und nicht nur für ihre Besatzungsgebiete reklamiert. Sie tun es heute noch. Nur, zu keiner Zeit in keinem Land ist die Staatsgewalt vom Volk ausgegangen. Die Staatsgewalt geht – wie in schriftlichen Dokumenten schon immer überliefert − von Siegern des Verteilungskampfes aus. Also von den Besitzenden. Die Besitzlosen besitzen keine Kaufkraft.
Die gedankliche Entdeckung eines gerechten gesellschaftlichen Zusammenschlußes wird den alten Hellenen zugeschrieben. Die Hellenen haben keinen zentralen Staat. Sie haben überhaupt keinen Staat. Sie organisieren überschaubare gesellschaftliche Zusammenschlüße. Ich lasse dahingestellt, ob die spätere begriffliche Bezeichnung „Stadtstaaten“ zum Begreifen der Entdeckung der Hellenen − ein gerechter gesellschaftlicher Zusammenschluß – beigetragen hat. Mir scheint der Tatbestand der „Überschaubarkeit“ der gesellschaftlichen Zusammenschlüße wichtiger zu sein, als die Erfindung von Begriffe durch Begriffsfetischisten der modernen „Wissenschaft“.
Ich möchte uns nicht mit der gewiß nicht unwichtigeren Frage ablenken, ob die Hellenen ihre gedankliche Entdeckung eines gerechten gesellschaftlichen Zusammenschlußes bzw. einer gerechten gesellschaftlichen Ordnung in die Praxis umgesetzt haben. Mir drängen sich zunächst drei andere Fragen auf.
Warum reklamieren alle neuzeitlichen gesellschaftlichen Zusammenschlüße für sich als die Legitimationsformel der Macht „Demokratie“, obwohl doch alles de facto ungleich verteilt ist, was ungleich verteilbar ist? Monarchien bleiben hier außen vor.
Besteht ein Zusammenhang zwischen dem „Teilhabenlassen“ der Journalisten, Publizisten, Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Lehrern an der Macht und dem Ausbleiben der Kritik an dieser Entartung der Demokratie?
In welche Richtung läuft die faktische Entwicklung in den einzelnen Staaten nach der Proklamation der „Demokratie“ und „Republik“ in der Verfassung?
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Die erste Frage ist eine Herausforderung für uns alle. Wir müssen darüber gründlich nachdenken. Nur, Vergessen sollten wir die Frage nicht.
Zurück zur BRD. Zurück zum Grundgesetz. Zurück zu: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Zurück zu: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Zurück zu: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehendenGewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. Zurück zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zurück zu Artikel 20 Grundgesetz. Beispielhaft. Denn Deutschland ist überall.
Wie früher schon erwähnt, lebe ich in Deutschland länger als die meisten Deutschen. Seit 1955. Also schon immer auf dem Hoheitsgebiet, in dem das Bonner Grundgesetz gegolten hat. Es haben in der BRD Wahlen stattgefunden. Regelmäßig und fristgemäß. Für die Zusammensetzung im Bundestag, in den Landtagen und in den Gemeinden. Also zur Bestellung des Gesetzgebers.Auf allen drei Ebenen. Von „Wahlfälschungen“ war nicht die Rede. Doch ist es nie möglich gewesen, daß das Volk seine Vertreter für die Organe der Gesetzgebung gewählt hat. Das Volk hatte und hat immer noch keine Wahl. Medien, Moneten, Manipulation und politischen Parteien sei Dank.
Das deutsche Volk hat nie eine Chance erhalten, in „Wahlen und Abstimmungen“ seine Vertreter als „Gesetzgeber“ direkt zu wählen. Die Nachfahren der politischen Parteien im Parlamentarischen Rat haben dafür gesorgt, daß „die Bestellung des Gesetzgebers“ ohne politische Parteien nicht geht. Für das Volk bleibt nicht einmal eine Wahl – wie oft anekdotisch kolportiert – zwischen Cholera, Pest, Pocken und Typhus, sondern überhaupt keine Wahl. Politische Parteien stellen die Kandidaten auf. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Und wie gesagt: Deutschland ist überall. Hüben wie drüben.
Die Eltern des Grundgesetzes, die Verfasser der Verfassung, waren Vertreter politischer Parteien. Sie haben den Artikel 21 GG installiert. Zwischen der „Verfassung in Kurzform“ (Art.20 GG) und der „Bundesflagge“ (Art.22 GG). Dem Inhalt nach völlig deplatziert.
Der Art. 21 hebt die Organisationsform und die Rolle der politischen Parteien im Staat hervor. Nach dem Art.21 GG sollen die politischen Parteien nicht weniger, aber auch nicht mehr sein, als:
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung Ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Parteien, die nach Ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Der Artikel 21 GG hat es möglich gemacht, daß ohne politische Parteien in dieser Republik nichts läuft. Dieser Artikel höhlt den Artikel 20 aus und setzt ihn de facto außer Kraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine, oder zwei, oder drei, oder mehrere Parteien sich zur Wahl stellen, sondern „Partei“ überhaupt. Mir ist der flächendeckende Aufschrei nicht fremd: Wie soll eine „Demokratie“ ohne „Parteien“ funktionieren? Das ist eine notwendige Diskussion, die erst nach der Rücknahme der Polemiken gegen die „Einheitspartei“ beginnen kann.
Über die merkwürdige Platzierung des Artikel 21 GG zwischen der „Verfassung in Kurzform“ (Art.20 GG) und der „Bundesflagge“ Art.22 GG später in einem getrennten Blog mehr. Hier der Artikel 20 GG als unmittelbare Merkposten:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
De facto liest sich dieser Artikel:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein parteidemokratischer Bundesstaat.
Alle Staatsgewalt geht von Parteien aus. Sie wird von der Bevölkerung über politische Parteien in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Parteien, je nach Ihrer Größe, verfügen über Informationsgewalt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetze und Recht gebunden.
Die Mehrheitsparteien (Fraktionen) bestellen die vollziehende Gewalt (die Regierung) und die Rechtsprechung (Gerichtsbarkeit) und sie stellen sicher, daß ihre Interessen auf allen Ebenen der Verfassungsorgane durchgesetzt werden.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Zurück zu DDR. Zurück zur Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949. Die DDR hat drei Verfassungen verabschiedet. In unserem Zusammenhang ist die erste Verfassung von Bedeutung. Vorangestellt ist eine kurze Präambel:
Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit anderen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.
Es heißt dann im Artikel 3:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Demokratischen Republik.
Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch: Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden; Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, Übernahme öffentlicher Ämter in Verwaltung und Rechtsprechung.
Jeder Bürger hat das Recht, Eingaben an die Volksvertretung zu richten.
Die Staatsgewalt muß dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt dienen.
Die im öffentlichen Dienst Tätigen sind Diener der Gesamtheit und nicht einer Partei. Ihre Tätigkeit wird von der Volksvertretung überwacht.
Jeder Bürger hat das Recht, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. „Politische Parteien“ werden nicht gesondert aufgeführt, sind also keine hervorgehobenen Vereine. Wahlvorschläge dürfen nur „Vereinigungen“ machen, die „demokratisch“ organisiert sind. Der Art. 13 regelt dies:
Vereinigungen, die die demokratische Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage dieser Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden, sind berechtigt, Wahlvorschläge für die Volksvertretungen der Gemeinden, Kreise und Länder einzureichen.
Wahlvorschläge für die Volkskammer dürfen nur die Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt.
Höchstes Organ der Republik ist die Volkskammer. (Art.50) Die Zusammensetzung der Volkskammer ist im Art.51 geregelt:
Die Volkskammer besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes.
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
Wahlvorschläge zur Volkskammer können nur von solchen Vereinigungen eingereicht werden, die den Voraussetzungen des Artikels 13 Abs. 2 entsprechen.
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Die gemeinsame Schnittmenge in der Zielrichtung in den Verfassungen der beiden deutschen Staaten ist bemerkenswert. Auch durch die Wahl der Ausdrücke. Ich bedenke dabei selbstverständlich die Trümmerhaufen nach dem Krieg, den zeitlichen Druck, die Neigung abzuschreiben, die Suche nach Vorlagen, die Weimarer Verfassung und das besiegte deutsche Volk. Hüben wie drüben. Doch kann ich angesichts der vielen Überlieferungen der „Geschichtswissenschaftler“ nicht nachvollziehen, warum die Siegermacht UdSSR 1949 diese Verfassung zur Gründung der DDR vorschrieb. Es sei denn, ja, es sei denn, daß ich falschen und gefälschten geschichtlichen Überlieferungen aufgesessen bin. Ich habe die beiden Verfassungen mehrmals gelesen. Es hat sich für meine Einsichten gelohnt. Aber zurück zu unseren Ausgangsfrage
Warum reklamieren alle neuzeitliche Staaten „Demokratie“ (Herrschaft des Volkes) und „Republik“ („eine Staatsform, bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“), obwohl doch Zweifels ohne in allen Staaten die Herrschaft der Besitzenden vorherrscht? Monarchien bleiben hier außen vor.
In welche Richtung läuft die faktische Entwicklung in den einzelnen Staaten nach der Proklamation der „Demokratie“ und „Republik“ in der Verfassung?
Die erste Frage lasse ich als Merkposten stehen. Die zweite Frage möchte ich konkretisieren. Beispielhaft bezogen auf die beiden deutschen Staaten. Zurück zu Artikel 20 Grundgesetz, der Verfassung, der Bundesrepublik Deutschland. Zurück zu Artikel 3 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Zurück zu dem identischen Satz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Mich interessiert im Augenblick nicht der übliche Blickwinkel „Staat zum Volk“, sondern der Blickwinkel „Volk zum Staat“. Was hat das deutsche Volk hüben wie drüben mit diesem eindeutigen Bekenntnis zur Herrschaft des Volkes angefangen bzw. gemacht? Gibt es Ereignisse, die Antworten auf diese Frage geben? Ich bemühe mich bei dieser Betrachtung die „Brille des kalten Krieges“ abzulegen.
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Mit diesem Vorsatz beende ich den Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil IV.
Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil Vfolgt.