Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil V.

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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Praxis−Vergleich BRD − DDR

Der Ausgangspunkt bleibt. Nachdenken über Demokratie. Über Verfassung zur Demokratie. Über die deutsche Spielart nach dem „tausendjährigen Reich“ in Deutschland. Kaum zu glauben. Es hat tatsächlich zwei Spielarten, Beschreibung zweier Wege zur „Demokratie“ gegeben. Heute gilt nur das „Grundgesetz“. Aber ein Blick zurück ist nicht wenig erkenntnisreich..

Nach der bedingungslosen Kapitulation des „tausendjährigen Reichs“ in Deutschland wird das Reich aufgeteilt in vier Besatzungszonen mit neuen Grenzen. Vier Siegermächte, vier Zonen. Zuvor übertragen die Beneluxländer ihren Anspruch als Teil der Siegermächte den USA, Großbritannien und Frankreich. Diese drei Siegermächte beschließen in ihren Territorien einen Staat zu gründen. So entsteht am 24. Mai 1949 ein erster Staat im Nachkriegsdeutschland, die Bundesrepublik Deutschland (die BRD). Die vierte Siegermacht, die Union der sowjetischen sozialistischen Republik (UdSSR) gründet am 7. Oktober 1949 auf ihrem Besatzungsgebiet einen zweiten Staat im Nachkriegsdeutschland, die Deutsche Demokratische Republik (die DDR).

Entsprechend werden zuvor verordnete Verfassungen verabschiedet. Die Verfahren sind in dem Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil IV beschrieben. Beide neugegründeten deutschen Staaten haben für sich „Demokratie“ reklamiert, also die Herrschtaft des Volkes. „Wahlen“ als Instrument zur Herrschaft des Volkes ebenfalls. Doch hat das deutsche Volk bis heute keine Gelegenheit bekommen, über seine Verfassungen abzustimmen. Bis heute.

Die Zielrichtung und die Wahl der Ausdrücke in den Verfassungen beider deutschen Staaten sind bemerkenswert. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Der Satz 1, Abs. 2, Art. 20 GG und der Abs. 1. Art. 3 DDR Verfassung liest sich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Mich interessiert in diesem Zusammenhang nicht der übliche Blickwinkel „vom Staat zum Volk“, sondern der Blickwinkel „vom Volk zum Staat“. Was hat das deutsche Volk hüben wie drüben mit diesem eindeutigen Bekenntnis zur Herrschaft des Volkes in der Verfassung angefangen bzw. gemacht? Gibt es Ereignisse, die Antworten auf diese Frage geben? Ich bemühe mich bei dieser Betrachtung die „Brille des kalten Krieges“ abzulegen.

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Das deutsche Volk in der Bundesrepublik (BRD) hat sich vom Beginn an bemüht, gute Demokraten zu werden. Es hat fleißig gewählt. Nicht selten mit einer Wahlbeteiligung um 90 %. Ohne eine Wahlpflicht. Im internationalen Vergleich ausgezeichnet. Was die politischen Parteien nach den Wahlen mit dem Art.20 GG alles angestellt haben, hat das BRD Volk nicht kritisch hinterfragt. Wohlwollend ausgedrückt, es hat sich keine Zeit genommen, darüber nachzudenken, was der Verfassungsgrundsatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus inhaltlich bedeutet. Es hat in seiner überwältigenden Mehrheit alles den schön geredeten Worten der Parteien überlassen. Weniger wohlwollend könnte ich fragen: Läßt sich ein so hehres Ziel wie „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus in einer undemokratischen Kultur mit undemokratischen „Leithammeln“ verwirklichen?

Das BRD−Volk hat sich noch keine Zeit genommen oder nehmen können, gründlich darüber nachzudenken, was alles nach den Wahlen zu tun wäre, das Verfassungsziel: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ zu verwirklichen. Ich habe keine dokumentarischen Nachweise gefunden, ob in der BRD−Öffentlichkeit je die „Schätze“ im Grundgesetz zur Demokratisierung seiner Gesellschaft in der Breite erkannt und gewürdigt worden sind, von einer gedanklichen Vertiefung in der Schatzkammer des Art. 20 GG, von dem Satz 1, Abs. 2, Art. 20 GG gänzlich zu schweigen.

Nach dem Aufräumen des „Schutts“ beschäftigt sich das BRD Volk in erster Linie mit Arbeit, Wohnraum, Essen. Mit dem Marschallplan, der Währungsreform, der sozialen Marktwirtschaft, der Vollbeschäftigung. Gefolgt von diversen Wellen des Konsums. Es hat nicht wahrgenommen, wie gründlich sein Grundgesetz von den „Machern“ bis zur Unkenntlichkeit zertrampelt worden ist. Nicht nur von Parteipolitikern. Auch von Journalisten, Publizisten, Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Lehrern, die im „Tausendjährigen Reich“ durchaus nicht Däumchen drehend überwintert haben. Auf Theodor Maunz habe ich beispielhaft im Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil IV, beispielhaft hingewiesen. Darüber später mehr.

Kritische Stimmen sind in der BRD nicht unterdrückt worden. Die Macher der „Republik“ haben sie ins Leere verhallen lassen. Wirksame Ablenkungsköder für das BRD− Volk in diesem Vorgang sind der Antikommunismus, die Armut in der „Dritten Welt“ und „wir sind wieder wer“ im vermeintlichen internationalen Vergleich. Die herrschende Kultur in der BRD hat einen Vergleich mit „was hätte sein können, ja sein müssen, mit was tatsächlich geworden ist“ nicht zugelassen. Das BRD−Volk im Ganzen ist vielen halbwahren Parolen der politischen Parteien, der Medien, der Ausbildungsanstalten aufgesessen, bzw. hat ihnen aufsitzen müssen. Es ist mit „Demokratie“ überschüttet worden. Dabei ist „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ verschüttet worden.

Das BRD−Volk hat nie gekämpft für die Verwirklichung dieses Ziels. „Mehr Demokratie wagen“ ist die einzig wahrnehmbarer Signal, der darauf hingedeutet hat, daß es Nachholbedarf in Sachen Demokratie gegeben hat. Im Jahre 1961. Willy Brandt. Der Bundeswahlkampf der SPD. Und doch ist „Mehr Demokratie wagen“ eine Mogelpackung gewesen. Denn innerparteilich hat Willy Brandt wenig von „mehr Demokratie wagen“ gehalten. Darüber gleich mehr im Zusammenhang.

Wer erinnert sich noch an den SDS? Sozialistischer Deutscher Studentenbund. Der SPD nah und finanziell von ihr abhängig. Der SDS bekämpft nicht nur die wiederbelebten Studentenverbindungen mit Chorgeist und Couleur. In den 1950er Jahren entstehen politische Spannungen zwischen dem SDS und der SPD. Wiederbewaffnung, Anti−Atomtod−Bewegung, Godesberger Programm. Eine kritische Diskussion in der Gesamtpartei wird für den Erfolg im Wahlkampf als kontraproduktiv beurteilt. Die CDU bringt die SPD eh in die Nähe zu den „Kommunisten“. Vaterlandslose Gesellen sollen sie ja schon immer gewesen sein.

Die SPD verabschiedet das Godesberger Programm in 1958. Durch Entledigung einiger „sozialistischer Ballaste“ will sie die Propaganda der CDU unterlaufen: die SPD in der BRD sei auf gar keinen Fall regierungsfähig. Und „Vaterlandslose Gesellen“ seien die Sozialdemokraten immer noch geblieben. Also macht die SPD 1961 einen kurzen Prozeß und amputiert ihren studentischen Flügel, den Sozialistischen Deutschen Studentenbund. Als Prothese wird der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB) installiert. Bereits 1967 entfernt die SPD auch diese Prothese, nicht zuletzt wegen einer kritischen Diskussion um den „staatsmonopolistischen Kapitalismus“. Die Juso−Hochschulgruppe folgt. Wie heißt es noch in Art. 21 GG?

"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."

 

Übrigens: Eine Diskussion über den „staatsmonopolistischer Kapitalismus“ ist längst überflüßig. Spätesten seit 2008 ist der „staatsmonopolistische Kapitalismus“ weltweit real existierend. „Rettungsschirme“ für systemische Banken ist der Zauberausdruck. Der Staat polstert den Grund und Boden mit Billionen Euros, damit das „Finanzkapital“ beim Abzocken nicht fallen und zerbrechen kann. Aus „systemischen“ Gründen. Was das auch sein mag. Wo die Billionen herkommen? Nicht aus dem Privatvermögen der Abzocker. Der Steuerzahler zahlt die Zeche. Ungefragt. Das Finanzkapital hat den Staat zur Beute gemacht. Die „Demokraten“ machen es möglich. Noch ein kleiner Nachtrag. Wissen wir noch etwas von „Berufsverboten“ in der BRD. Unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt? 1974?

Ein Mehr als dieses „mehr Demokratie wagen“ hat das gesellschaftliche „establishment“ der BRD nicht geboten. Doch hat es jenseits des Einflußbereiches der Macht−Medien−Manipulation Bewegungen mit Ansätzen des Widerstandes in der BRD gegeben. Noch vor der sogenannten 68er Bewegung. Nicht gegen die Industrie der Manipulation. Nicht wegen systematischer Verstöße gegen das Grundgesetz, nicht berufend auf:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es sind Proteste gegen Entscheidungen auf vielen unterschiedlichen Ebenen der Volksvertretungen und Behörden. Es sind Proteste von „unten“. Aber punktuelle, nicht flächendeckend.


Zum Beispiel:

Der Protest gegen die Wiederbewaffnung durch die 1. Bundesregierung unter Konrad Adenauer. Kriegswitwen, -waisen und -invaliden beginnen mit dem Protest bereits 1950. Die KPD, Teile der SPD, der Gewerkschaften, der Frauenbewegung und der Kirchen unterstützen die Bewegung. Sie verlangen eine Volksbefragung. Die Bundesregierung lehnt die Volksbefragung ab. Eine Volksbefragung sei ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung und hätte Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziel. Sie plakatiert mit Steuergeldern: „Wer an der kommunistischen Volksbefragung teilnimmt, gefährdet den Frieden und stellt sich in den Dienst des Bolschewismus“. Kriminalisierung, Prozesse und Verurteilungen folgen. Die Justiz bestätigt die Haltung der Bundesregierung. Die Protestierenden thematisieren in diesem Zusammenhang nicht, daß die Nachkriegsjustiz getragen wird durch die Personen, die auch das Naziregime getragen haben.

Der Bundestag beschließt zwischen 1954 und 1956 das „Wehrverfassungsgesetz“ und die Unterzeichnung der„Pariser Verträge“. Die Pariser Verträge erlauben die Wiederbewaffnung der BRD, die Gründung der Bundeswehr, die allgemeine Wehrpflicht und die Mitgliedschaft in der NATO. Folgenschwere Beschlüße der Bundesregierung ohne das BRD−Volk gefragt zu haben. Gegründet ist die NATO nur als eine Verteidigungsgemeinschaft gegen den sowjetischen Block. NATO−Länder sind noch nie angegriffen worden. Die NATO hat aber wiederholt Angriffskriege geführt.

1991 folgt sogar der erste Auslandskriegseinsatz der BRD−Bundeswehr im Kosovo. Heute ist die Bundeswehr umgewandelt in „eine internationale Eingreiftruppe“. Nach dem Grundgesetzt hat die Bundeswehr ausschließlich die Aufgabe der Landesverteidigung. Sind Angriffseinsätze Verstöße gegen das Grundgesetz? Wie werden Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt? Letztlich doch eine Aufgabe der dritten Säule, die der „Rechtsprechung“, schlußendlich die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Oder? Mir fällt ein Spruch der Juristen ein. Es gibt keine Rechtsprechung ohne Klage. Schön und gut. Wer darf denn klagen? Und wie werden Richter Richter beim Verfassungsgericht?

 

Zum Beispiel:

Der „Kampf dem Atomtod“. Der Bundeskanzler Konrad Adenauer will 1957 die Bundeswehr mit sogenannten taktischen Atomsprengköpfen ausrüsten und Abschussbasen für atomare Kurzstreckenraketen errichten. Er bezeichnet öffentlich diese Atomwaffen als „Weiterentwicklung der Artillerie“. Gegen diese Verharmlosung kommt der öffentliche „Göttinger Appel“. Achtzehn Göttinger Naturwissenschaftler unter Federführung von Carl Friedrich von Weizsäcker warnen vor den militärischen und politischen Folgen der Atombewaffnung und weisen auf die Zerstörungskraft dieser Waffen hin.

Ein breites Bündnis ruft am 10.03.1958 die Bevölkerung zum Widerstand „Kampf dem Atomtod“ auf. Konrad Adenauer setzt die Entscheidung am 25.03.1958 im Bundestag durch, unter dem NATO−Oberbefehl die Atomwaffen auf deutschen Boden aufzustellen.

Demonstrationen, Massenkundgebungen, Mahnwachen, Gottesdienste und Plakataktionen folgen. Eine Mehrheit über 80% des BRD−Volkes ist dagegen. Es kommt in Betrieben auch zu „politischen Streiks“. Eine Mehrheit von 52% befürwortet Streiks zur Verhinderung der Atomwaffen. Die Führung von SPD und DGB aber lehnen den „politischen Streik“ ab. Sie befürworten eine „Volksbefragung“. Das breite Bündnis bröckelt. Das Bundesverfassungsgericht verbietet am 30.07.1958 eine Volksbefragung. Die Widerstandsbewegung bricht zusammen. Absatz 4. Art. 20 GG zum Trotz.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ich wiederhole die Fragen: Wie werden Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt? Wie werden Richter Richter beim Verfassungsgericht?

 

Zum Beispiel:

Die68er Bewegung“. Sie ist in der BRD zu einem Markenzeichen politischer Bewegungen schlechthin erhoben worden. Aus meiner Sicht ist sie nicht mehr gewesen als das Aufwachen eines Teils der jugendlichen Intellektuellen, die nicht gewollt haben, ausnahmsweise einige wenige Jahre ihres Lebens nicht „intellektuelle Prostituierte“ zu sein. Nicht nur in Deutschland. „Westlich Weltweit“. Diese „68er Bewegung“ in den „westlichen Demokratien“ hat nicht zur Kenntnis genommen, daß nach dem 2. Weltkrieg diese „demokratische“ Staaten in der Welt nicht wenig kriegerischer Auseinandersetzungen schuldig gemacht haben.

Hier folgt eine kleine Kostprobe in Stichworten. Die kolonialen Unterdrückungskriege in Indonesien (1945−1949), in Indochina (1946−1954), in Palästina (1947−1949), in Algerien (1954−1962), in Zypern (1955−1959), im Kongo 1958−1963, in Angola und in Mosambik, (1961−1974), in Vietnam 1964−1975. Den Koreakrieg (1950−1953), die „Sueskrise“ (1956), gegen die Kubanische Revolution (1956−1959), Schweinebucht – Invasion 1961, Sechstagekrieg 1967, den Biafra Krieg (1967)..

Die „68er Bewegung“ wird keine Volksbewegung in der BRD. Auch nicht anderswo. Trotz einiger nationaler „Tupfer“ wie die Unterdrückung des akademischen Nachwuchses (SDS, SHB, Kürzungen der Bundesmittel, etc.), der ersten „großen Koalition“ ohne eine faktische Opposition im Bundestag, und der „Notstandsgesetze“. Die aufrührerischen Intellektuellen „prostituieren“ sich bald wieder. Doch wird diese Bewegung in der öffentlichen Erinnerung hochgehalten. Die „68er Generation“ von damals beherrscht heute die Macht−Moneten−Medien−Manipulationsindustrie. Die 68er Bewegung ist nicht kriminalisiert worden. Alle andere schon.

 

Zum Beispiel:

Die Anti-Atomstrom-Bewegung. Auch sie wird nicht inspiriert durch „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Sie entwickelt sich zu einer Volksbewegung aus Besorgnis und Angst. Sie ist die verzweifelte Reaktion gegen die Unterwerfung der politischen Parteien gegenüber Profitinteressen des Finanz− und Wirtschaftkapitals. Sie ist geprägt durch die ohnmächtige Wahrnehmung, daß die Atomindustrie ohne Rücksicht auf Gefahren gegen „Leib und Seele“ des Volkes Atomkraftwerke plant und politisch durchsetzt. Das Volk bemerkt die Gefahren erst in der Phase der Durchführung. Der Widerstand ist nicht politisch−ideologisch geleitet. Es ist die Phase der „Bürgerinitiativen“ vor Ort. Eine Bewegung von unten.

Sie wird von den „Oberen der BRD−Gesellschaft“ mit Argwohn zu Kenntnis genommen, bekämpft, verunglimpft und kriminalisiert. Die „Herman Josef Abs“ und „Heinrich Mandels“, die „politischen Parteien“ und „ihre Regierungen“, die „Verbände“ und „Medien“ reduzieren die ersten „Bewegungen von unten“ auf Ortsnamen wie Wyhl, Wackersdorf, Brokdorf, Gorleben, Wendland. So wird verhindert, daß die „Bürgerinitiativen“ auf dem Weg zum Verfassungsgrundsatz ankommen: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Diese Geschichte des Kampfes von unten ist in der BRD geprägt von fortgesetzter, kompromissloser und gewaltsamer Unterdrückung durch die Staatsgewalt. Eine Staatsgewalt, die „Demokratie“ für sich pachtet. Dank den „intellektuellen Prostituierten“. „Die da unten“ müssen ihre ganze Kraft verbrauchen, um sich in der Sache kundig zu machen und neue Formen der Auseinandersetzung zu erfinden. „Die da unten“ haben keine freie Kapazität mehr zu erkennen, daß hinter den Kulissen des Kampfes das Volksvermögen systematisch von „Unternehmen“ und Banken ausgeplündert wird. Die Energiekonzerne und die privaten Großbanken plündern säuberlich die öffentlichen Kassen aus, die Gelder und das Vermögen des Volkes.

Wie die Ausplünderung vonstattengeht? Der Dokumentarfilm „Macht aus Strom“ eröffnet Einblicke in eine noch unerzählte Sozialgeschichte. Hier sind die Links:

 

Macht aus Strom. Zur Geschichte der RWE

http://www.acharyya.de/blogbeitrag-deutsch/items/macht-aus-strom-zur-geschichte-der-rwe-ein-dokumentarfilm.html

 

Diese Sozialgeschichte eröffnet auch Einblicke in das Geschehen, wie die einst finanziell außerordentlich gutgestellten deutschen Gemeinden von der RWE ausgeplündert worden sind. Die Umstellung der Reichsmark in Goldmark (1924) und das Energiewirtschaftsgesetz (1937) sind makabere Stationen dieser Ausplünderung. Nach dem „tausendjährigen Reich“ werden die Bundesländer über ihre Landesbanken und auch der Bund der Bundesrepublik Deutschland rücksichtlos ausgeplündert. „Leasinggeschäfte“ und die Finanzierungsmodelle der Atomkraftwerke sind die Spitzen des Eisbergs. Jene gewählten Vertreter des Volkes, die das Lied des billigen Atomstroms singen, müßten sich fragen lassen, ob sie auf der heimlichen Gehaltsliste der Atomlobby stehen oder kläglich versagt haben als Volksvertreter. Von sich aus kommen sie nicht auf ihren Verfassungsauftrag. Sie sind mit kurzem Gedächtnis ausgestattet. Mich wundert es nicht, daß keiner an diese Sozialgeschichte dran will.

Wie wir heute wissen, ist der ungleiche Kampf der Anti-Atomstrom-Bewegung trotz alledem nicht verloren gegangen. Aber die Ernte wird von jenen eingefahren, die diesen Kampf mit undemokratischen Mitteln, nur mit Staatsräson niederzuwalzen versucht haben.

 

Zum Beispiel:

Die Friedensbewegung. Sie ist wie die „68er“ eine internationale Bewegung. Eine kraftvolle Bewegung, die als Reflex auf die Neutronenbombe in den USA (gebäudeschonende, Leben vernichtende kleine Wasserstoff Spezialbomben) entsteht. Aber in Deutschland entwickelt sie sich als eine deutsche Friedensbewegung. Gestützt durch ein breites Bündnis der „oberen“. Ein gewaltfreier Widerstand. Gegen den NATO−Doppelbeschluß, gegen Pershing II und SS 20. Mittelstreckenraketen der NATO und der Warschauer Paktmächte. Nicht vom Volk initiiert und gestaltet. Aber bald macht das Volk die Masse. Friedensdemonstration im Bonner Hofgarten, Sitzblockaden in Mutlangen. Erinnern wir uns noch? „Chaoten“ und „organisierte Radaumacher“ sollen die protestierenden gewesen sein. Oder doch auch noch Kommunisten? Unter dem Deckmantel von Frieden? Nötigung sollen die gewaltfreien Demonstrationen auf jeden Fall gewesen sein. Nach dem § 240 des Strafgesetzbuches.

Mir ist in diesem Zusammenhang ein besonderer Aspekt bemerkenswert. Weil dieser verschüttete Aspekt, wie ich meine, das „demokratische“ der BRD−Politkultur ins richtige Licht stellt. Diese Friedensbewegung entdeckt den „passiven Widerstand“ Gandhis. Die deutschen Innenminister suchen Gegenstrategien gegen diese gewaltfreien Demonstranten. Ein Innenminister lehnt sich weit aus dem Fenster. Die Polizei soll mit Gummigeschossen ausgerüstet werden. Denn es ist nicht der „Öffentlichkeit“ vermittelbar, daß die Polizei auf friedliche Demonstranten mit scharfer Munition schießt. Andererseits kann die „staatliche Ordnung“ ihre Autorität nicht unterminieren lassen.

Dieser Innenminister kann sich nicht durchsetzen. Es wird öffentlich bekannt, daß Gummigeschosse anderswo tödliche Folgen gehabt haben. Empörend sind aber nicht dieses Ansinnen einiger Landesinnenminister und die der Polizeigewerkschaft. Dem Abs. 4, Art. 20 GG zum Trotz. Sondern daß ein oder mehrere Landesinnenminister sich so weit aus dem Fenster lehnen. Wer weiß es heute noch, wer dieser Leithammel unter den Innenministern gewesen ist? Wird nicht unser Gedächtnis systematisch kürzer?

Ich hebe diesen Innenminister und seinen Werdegang hervor. Sein Lebensweg kennzeichnet die politische Kultur der BRD. Beispielhaft. Geboren ist er 1934 in Bayern. Abitur mit neunzehn. Bestnote. Jurastudium in München. Das erste Staatsexamen 1957. Promotion 1958. 24jährig. Wissenschaftlicher Assistent bei einem renommierten Juristen, der auch im „tausendjährigen Reich“ renommiert gewesen ist. 1961 das zweite juristische Staatsexamen. Habilitation 30jährig. 1965 Privatdozent in München und Professor an der Freien Universität in Berlin.

Er tritt 1970 in die CDU ein. Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland−Pfalz 1973. 39jährig. Unter Helmut Kohl und später unter Bernard Vogel. Der Ministerpräsident Baden−Württembergs. Lothar Späth holt ihn 1978 als Minister für Kultur und Sport. 1980 avanciert er dort zum Innenminister. 46jährig. Ein Scharfmacher gegen die Demonstranten für Frieden. Er müßte eigentlich das Bonner Grundgesetz in− und auswendig kennen. Denn er ist Mitverfasser eines Grundgesetzkommentars. Er heißt Roman Herzog. Der Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig/Herzog/Scholz gilt als Standard. Heute noch.

Im Klartext heißt das: In diesem Kommentar wird dem Volk abschließend das Grundgesetz erklärt. Warum? Weil das deutsche Volk der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Nein. Die Verfasser der Kommentare erklären das Grundgesetz so, daß kaum ein normaler Deutscher es versteht. Obwohl die Kommentare durchaus auf Deutsch geschrieben sind. Die Verfasser Maunz/Dürig/Herzog/Scholz kümmern sich nicht darum, wie „alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen könnte. Sie nehmen nur zur Kenntnis, daß das Volk „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ seine Grundrechte ausüben soll. Und was sind „Wahlen“? Was sind die Voraussetzungen für „Wahlen“? Wie soll das Volk eine Wahl treffen, wenn ihm alle wichtigen Informationen von allen Behörden, Regierungen und Parlamenten vorenthalten werden?

Maunz/Dürig/Herzog/Scholz nehmen nicht zur Kenntnis, daß die politischen Parteien für den Wahlkampf immer mehr Geld benötigen. Die Mitglieder der Parteien oder „das Volk“ können die Wahlkämpfe nicht finanzieren. Geld besitzen andere. Sie „spenden“ nicht zum Nulltarif. Diese Kommentatoren erörtern nicht, ob die so stattfindenden Wahlen nach dem Grundgesetz auch Wahlen sind. Wem nutzen diese  Kommentare, wem schaden sie? Wer finanziert die Kommentare?

Juristen wie Roman Herzog sind immer nur Juristen. Gewissenlos, Haarspalter, jovial, selbstgefällig und vor allem wortgewaltig. Rechtfertiger jeweiliger herrschender Verhältnisse. Kompromisslos. Persönlich suchen sie den abgekürzten Weg zur Karriereleiter. Selbst Gummigeschoße haben Roman Herzog nicht von der Karriereleiter abstürzen lassen. Die „Roman Herzogs“ werden gebraucht. Die „Roman Herzogs“ lassen sich gebrauchen.

Dieser Innenminister Roman Herzog wird 1983 zum Richter beim Bundesverfassungsgericht gemacht. Und ab 1987 dessen Präsident. Anstandshalber und verschämt hätte er 1993 als der oberste Verfassungsrichter der bundesdeutschen Republik eigentlich zurücktreten müssen. Aber ein Roman Herzog tritt nicht zurück. Skandale hin, Skandale her. Bestenfalls demonstriert er „Bauchschmerzen“ oder „kalte Wut“, wenn er öffentlich gestellt wird. Warum 1993?

Roman Herzog ist ein juristisches Ziehkind von Theodor Maunz. Wie bereits erwähnt, studiert er bei Theodor Maunz, macht sein erstes juristischen Staatsexamen, promoviert bei Theodor Maunz, wird sein wissenschaftlicher Assistent. Er macht sein zweites Staatsexamen, wird Mitverfasser des Grundgesetzkommentars von Theodor Maunz, habilitiert bei ihm. Alles an der Universität in München. Was daran falsch sein soll? Nun. Dieser Lauf des Lebens von Roman Herzog belegt ohne wenn und aber, daß Roman Herzog die maximale Gelegenheit gehabt hat, seinen akademischen Lehrer, Theodor Maunz in− und auswendig zu kennen. Und was das besondere von Theodor Maunz ist?

Theodor Maunz hat im „tausendjährigen Reich“ das „Führerprinzip“ politisch und juristisch mitbegründet. Daß also der Wille des Führers über die Gesetze zu stehen und gestanden hat. Theodor Maunz hat auch die Rassengesetze im dritten Reich gutgeheißen. Und in der BRD gilt seine Auslegung (Kommentare) der Bonner Grundgesetze maßgeblich. Das Bonner Grundgesetz ist auch die heutige Verfassung Deutschlands.

Der Tatbestand dieser bemerkenswerten deutschen juristischen Karriere von Theodor Maunz allein würde mich nicht veranlaßt haben, in diesem Blog: „Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil V Theodor Maunz und Roman Herzog zu würdigen. Denn das juristische Prinzip ist die Lehre der Rechtfertigungskunst. Juristen haben diese Kunst schon immer in der Geschichte vermarktet. Außerdem hat die BRD den gesamten Apparat der national sozialistischen Justiz unverändert übernommen und geehrt. Nicht einmal einen „Wolfgang Borchert“ hat es je in der „neuen“ Rechtspflege der BRD gegeben. Von einer „Aufarbeitung“ der national sozialistischen Justiz ganz zu schweigen. Dieser geschichtliche Tatbestand liegt jenseits des Horizonts von einem „Freiheitsapostel“ wie Joachim Gauck, dem einstigen „kommunisten Jägers, dem gegenwärtigen Bundespräsiden Deutschlands. Roman Herzog hat auch dieses Amt geschmückt.

Aber zurück zur Karriere von Theodor Maunz. 1901 in Bayern geboren tritt er 1927 in den bayerischen Staatsdienst als Verwaltungsjurist ein. 26jährig. Bis 1932 hat er an der Universität München promoviert und habilitiert. Er ist Privatdozent. Er geht 1933 zur SA. Seine Lehrbefugnis wird 1934 erweitert in Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Staatslehre. Er dient dem Hitlerstaat und legitimiert ihn gut. Auch als Professor an der Universität Freiburg bis 1945.

Die Lücke zwischen 1945 bis zum Verfassungskonvent auf Herrenchimsee 1948 habe ich nicht füllen können. Auf Herrenchimsee vertritt er Südbaden. Wie schon erwähnt, habe ich in meinem Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil IV angemerkt, entwirft dieser Konvent auf Herrenchimsee 1948 das Bonner Grundgesetz.

Seit 1952 ist Theodor Maunz Professor an der Universität München. Seit 1957 bayerischer Kultusminister. Anläßlich seiner Ernennung zum Minister wird seine Nazi−Vergangenheit öffentlich erörtert. Nicht Politiker, Professoren, Publizisten, Journalisten haben diese öffentliche Erörterung angestoßen. Nein. Sie haben nichts gelesen, nichts gesehen, nichts gehört, nichts geredet. Es sind Studenten und Schüler. Sie laufen auf. Sie werden wegpustet. Roman Herzog hat nichts dazu verlautet.

Selbst wenn Roman Herzog schon damals die „drei Affen“ zum Vorbild gehabt hätte, müßte er zumindest die einschlägigen Veröffentlichungen seines akademischen „Ziehvaters“ gelesen haben. Dann dürfte er nicht den Assistenten von Theodor Maunz abgeben. Es sei denn, ja, es sei denn, er hätte sich mit den „den Führer“ huldigenden Schriften seines „juristischen Ziehvaters“ identifizieren können. Kann es sein, daß er diese Schriften wirklich nicht gelesen hat? Ich muß diesen unwahrscheinlichen eventuellen Tatbestand nicht kommentieren.

Wir rekapitulieren. Roman Herzog studiert bei Theodor Maunz. Er macht sein erstes Staatsexamen 1957. Promotion 1958 24jährig. Wissenschaftlicher Assistent bei Theodor Maunz. 1958 kommt der Kommentar des Grundgesetzes von MaunzDürig heraus. Roman Herzog wird Mitherausgeber. Später wird auch ein drei Jahre jüngerer Jurist namens Rupert Scholz Mitherausgeber. Auch heute noch gilt dieses Machwerk als Standard Grundgesetzkommentar von Maunz/Dürig/Herzog/Scholz.

Wie wir uns erinnern, macht Roman Herzog 1961 sein zweites juristisches Staatsexamen, habilitiert sich und wird Privatdozent in München. Ein spät geborener Jurist namens Konrad Redeker (1923), aber doch um 11 Jahre älter als Roman Herzog, veröffentlicht einschlägige Stellen aus den Schriften von Theodor Maunz in einer juristischen Zeitschrift. Theodor Maunz wird 1964 als bayerischer Kultusminister zurückgetreten. Spätestens seit 1964 kennt Roman Herzog, was sein juristischer Ziehvater im „tausendjährigen Reich“ alles geleistet hat. Auch nach diesem Ungemach bleibt Roman Herzog den „drei Affen“ treu. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Er ist jetzt 30 Jahre alt. Übrigens haben auch andere juristische Leuchttürme die Philosophie jener „drei Affen“ verinnerlicht.

Der erzwungene Rücktritt hindert Theodor Maunz nicht, daß er seine Professur an der Universität München behält. Hat das eine mit dem anderen was zu tun? Nach seiner Emeritierung wird er in der BRD nicht weniger geehrt, ob seiner profunden Beherrschung des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und seines Grundgesetzkommentars. Wenn es nur bei dieser immer noch vorherrschenden Verehrung des Theodor Maunz geblieben wäre, würde ich ihn in diesem Blog nicht würdigen.

Am 10. September 1993 stirbt Theodor Maunz in München. Kaum ist er beigesetzt, läßt ein anderer Jurist, ein Jahr älter als Roman Herzog, auch in Bayern, eine unglaubliche Bombe hochgehen. Dr Gerhard Frei ( Jg.1933), Vorsitzender der Deutschen Volksunion (DVU), Herausgeber der Deutschen National−Zeitung (die frühere „Deutsche Soldaten−Zeitung), gedenkt der treuen Freundschaftsdienste des „größten Rechtsgelehrten“. Theodor Maunz hat Gerhard Frey immer schon mit juristischem Rat unterstützt und viele regelmäßig mit anonymen Beiträgen für seine Deutsche National−Zeitung beglückt. Zusammen mit Alfred Seidel hat er sogar 1988 die Satzung der DVU dem Grundgesetz passend gemacht. Theodor Maunz hat wöchentlich, in der Regel montags, zu stundenlangen Lagebesprechung der einschlägigen politischen Fragen mit Gerhard Frey zusammen geseßen. Diese öffentliche Bekanntmachung erscheint zunächst „unglaublich“. Doch ist sie im kleinsten Detail belegt. Gerhard Frey hat penibel Buch geführt.

Die Explosion dieser Bombe hat die BRD weder erschüttert, noch sie vom Würgegriff der Verwaltungs− und Verfassungsrechtler befreit. Wenige Nichtjuristen haben verstanden, warum die DVU und Gerhard Frei keine Verwaltungs−und Verfassungsverfahren verloren haben. Theodor Maunz hat gewußt, wie seine Schüler in Amt und Würden getickt haben.

Kaum der Rauch der Explosion verzogen ist, wird die Empörung auf Gerhard Frey umgelenkt. Er soll bedauerlicherweise eine Legende zerstört haben. Die von dieser Legende erschaffene Rechtskultur bleibt unversehrt Deutschland erhalten. Alle Fackelträger dieser „Legende Theodor Maunz‘ bleiben in Amt und Würden. „Intellektuelle Prostituierte“ sind natürlich zur Stelle. Die Süddeutsche Zeitung, vertreten durch den heutigen Moralwächter Heribert Prantl, auch ein Jurist, weiß darauf hinzuweisen, daß viele andere damals auch willfährig gewesen seien, und Theodor Maunz, wie kein anderer, sich rehabilitiert habe.

Roman Herzog demonstriert offensiv als der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der dritthöchste Repräsentant der neuen gesamtdeutschen Republik, was er von seinem juristischen „Gottvater“ gelernt hat. Das Politmagazin „Panorama“ bietet ihm die Bühne dafür. „Wenn aber das stimmt, was Herr Dr. Frey behauptet, dann kann ich nur sagen, ich bin nicht nur wütend, sondern finde das ganz schlimm, und ich habe allen Grund, mich davon zu distanzieren.“ „Panorama“ hakt nicht zufällig nicht nach. Eignet er sich als Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wenn er wirklich jenen „drei Affen“ gleicht? Am 23. Mai 1994 wird Roman Herzog zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, zum höchsten Repräsentanten des Staates, gewählt.

In derselben „Panorama“ Sendung schießt der vierte Mitverfasser jenes Kommentars den „Vogel“ ab. Rupert Scholz ist drei Jahre jünger als Roman Herzog. Er ist auch mal Bundesverteidigungsminister unter Helmut Kohl gewesen. Rupert Scholz fand die Enthüllungen von Gerhard Frey „nicht sehr dramatisch, ... Maunz ist ein absoluter Demokrat“ gewesen. Möglicherweise wäre es Theodor Maunz nur schwergefallen, Gerhard Frey ‚nein‘ zu sagen.“

Juristen dieses Schlages haben das Grundgesetz zur Beute gemacht. Den Artikel mit „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, und mit dem „Widerstandsrecht“ haben sie nichts am Hut. Keime des Widerstandes haben sie auf der Ebene der zweiten staatlichen Säule niedergeknüppelt und auf der Ebene der dritten Säule entsprechend abgeurteilt. Das heißt: abgesegnet.

In der BRD hat der Artikel 20 GG nie einen inhaltlichen Bestand gehabt. Von keiner Seite ist der Grundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ auf die Tagesordnung gesetzt worden.

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Der Ausgangspunkt für die DDR verläuft naturgemäß ähnlich wie in der BRD. Nach der bedingungslosen Kapitulation des „tausendjährigen Reichs“ in Deutschland, wie schon erwähnt, gründet die vierte Siegermacht, die Union der sowjetischen sozialistischen Republik (UdSSR) am 7. Oktober 1949 auf ihrem Besatzungsgebiet die Deutsche Demokratische Republik (DDR) einen zweiten deutschen Staat. Auch die DDR hat für sich in ihrer Verfassung „Demokratie“ reklamiert, also die Herrschaft des Volkes. „Wahlen“ als Instrument zur Ausübung der Herrschaft des Volkes ebenfalls. Doch hat auch das DDR−Volk keine Gelegenheit bekommen, über seine Verfassung abzustimmen.

Die Zielrichtung und die Wahl der Ausdrücke in der DDR Verfassungen ist identisch: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Abs. 1., Art. 3 der DDR Verfassung. Was hat das DDR−Volk unternommen, dieses eindeutige Bekenntnis zur Herrschaft des Volkes in der Verfassung zu verwirklichen? Gibt es Ereignisse, die Antworten auf diese Frage geben?

Ich denke, das Volk in der neugegründeten DDR hat zu Beginn ebenso Schutt abräumen und sich mehr um die nackte Existenz kümmern müssen wie das BRD−Volk. Für tiefschürfende Gedanken über die Verwirklichung des Verfassungsgebots:“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ hat es kaum Zeit und Raum gegeben. Zumal hat es in der DDR etwas Vergleichbares wie einen „Marschall Plan“ nicht gegeben. Ganz im Gegenteil. Die UdSSR hat alles wegdemontiert was demontierbar gewesen ist. Die DDR muß bis 1954 zudem noch Reparationen an die UdSSR zahlen.

Der Existenzkampf des DDR−Volkes ist härter. Der kalte Krieg ist voll entbrannt. Erst 1952 beginnt die „Kollektivierung“ und die „sozialistische“ Umgestaltung aller gesellschaftlichen Bereiche. Antiimperialistische Parolen toben. Es bleibt keine Zeit für Gedanken, wie „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, zu verwirklichen ist.

Ich muß an dieser Stelle eingestehen, daß ich für die Beurteilung der Verhältnisse mehr auf das verfügbare Material in der BRD angewiesen bin. Es ist nicht leicht, Fakten und Propaganda auseinanderzuhalten.

 

Zum Beispiel:

Der 17. Juni 1953“. Die „sozialistische Umgestaltung“ bedeutet im Klartext die Abschaffung von Privatbesitz an Produktionsmitteln und Mobilisierung von Arbeitskräften in kollektivierten Betrieben. Zur Erhöhung der Produktivität werden die Leistungsnormen nach und nach erhöht. Es geht nicht ohne Unmutsäußerungen und ohne Widerstand. Es kommt zu Streiks. Diese erreichen am 17. Juni 1953 ihren Höhepunkt. Diese werden durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Es gibt noch keine DDR−Ordnungskräfte.

In der Diktion des kalten Krieges wird die Niederschlagung des Streiks zum „Volksaufstand gegen den SED Staat“. Ich kann nicht übersehen, daß 1953 die Bürger der DDR ohne Probleme in die BRD reisen können. Die Grenze nach Westen ist so gut wie offen. Eine Welle der Auswanderung hat als Folge des „17. Juni 1953“ nicht stattgefunden. Von einer Welle der Flüchtlinge nach der „Niederschlagung eines Volksaufstandes“ gar nicht zu reden. Dafür gibt es eine schlichte Erklärung. Das „Wirtschaftswunder“ in der BRD ist noch nicht da. Es gibt keinen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften in der BRD.

 

Zum Beispiel:

„DieRepublikflucht“. Es hat bekanntlich eine Auswanderung vom Osten nach dem Westen Europas in der jüngsten Geschichte Europas gegeben. Seit dem Beginn der Industrialisierung. Kohle und Stahl zum Dank. In dem Maße, in dem Arbeitskräfte in der BRD gebraucht werden, kommen auch Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik. Die wirtschaftliche Entwicklung in der BRD ermöglicht höhere Entlohnung als jene in der DDR.

Außerdem wird die „bürgerliche Mittelschicht“ in der DDR programmatisch benachteiligt. „Arbeiter und Bauern“ werden bevorzugt. Fakt ist, daß die DDR immer mehr Menschen an die BRD abgegeben hat. Es sind Menschen mit gut verwertbarer Qualifikation. Sie fehlen dann in den Produktionsbetrieben in der DDR. 1956 versucht die DDR durch ein neues Paßgesetz die Reisen in die BRD zu reduzieren, nachdem bereits mehr als 1,7 Millionen Menschen aus der DDR ausgewandert sind. Bis 1961 sind es über 3 Millionen. Dies hat mit „Republikflucht“ nichts zu tun. Am 13. August 1961 wird die „Mauer“ errichtet. Und in der BRD beginnt das „Zeitalter der Gastarbeiter“. Denn der Bedarf an Fachkräften in der BRD muß gedeckt werden.

 

Zum Beispiel:

Politische Proteste: Wahrnehmbare öffentliche Protestbewegungen gegen Regierungs− und Verwaltungsentscheidungen hat es in der DDR nicht gegeben. Proteste sicherlich. Aber keine Protestbewegungen. Die wirtschaftliche Prosperität bleibt im Vergleich zur BRD aus objektiven Gründen weit zurück. Auch nach der „Mauer“ bleibt dem Protestpotential das Ventil der legalen Ausreise in die BRD und die „Flucht“. Was nicht heißt, daß es keine durchdachten Auseinandersetzungen gegeben hat. In der gesamten Geschichte der DDR hat es neben einer fundierten Kritik am Kapitalismus auch intensive Diskussion über den real existierenden Sozialismus gegeben. Aber diese intellektuellen Auseinandersetzungen haben wenig mit „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ zu tun.

Politische Proteste von unten beginnen, wie ich meine, erst nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in 1962. Das Gesetz läßt eine Verweigerung aus Gewissensgründen nicht zu. Ohne einen wahrnehmbaren Unmut bei den Betroffenen wäre es sicherlich der Evangelischen Kirche nicht gelungen, in Verhandlungen mit der Regierung 1964 die „Bausoldatenverordnung“ auszuhandeln. Diese Verordnung ermöglicht einen waffenlosen Wehrersatzdienst ohne eine pazifistisch begründete Gewissensprüfung. Wie viele DDR−Bürger davon Gebrauch gemacht haben, ist nicht genau bekannt. Bekannt ist, daß ab 1970 die Ersatzdienstleister bei der Vergabe von Studienplätzen benachteiligt worden sind. Also muß die Ablehnung des Wehrdienstes dem Staat unangenehm aufgefallen sein.

 

Zum Beispiel:

Die Friedensbewegung: Die SED hat sich selbst als eine einzige Friedensbewegung dargestellt. Die DDR für Frieden. Die Berliner Konferenz Europäischer Katholiken 1964 zum Beispiel. Doch bleibt der Widerspruch Warschauer Pakt als das Gegenstück von NATO und der Staat als eine „Friedensbewegung“ dem Bewußtsein des Volkes nicht verborgen. Hierbei spielt die Evangelische Kirche eine tragende Rolle. Zunächst zaghaft. Es ist noch eine unerzählte Geschichte, wie sich dieser zaghafte Beginn in den 1960er Jahren zum „Schwerter zu Pflugscharen“ bis zum Ende der 1970er Jahren entwickelt hat. Genau so unerzählt ist die Geschichte, wie es sich vom Schwerter zu Pflugscharen in stetigen behutsamen Schritten 1989 zum „Wir sind das Volk“ entwickelt hat.

Für “professionelle Wissenschaftler“ sind Geschichten wie diese nicht vermarktbar. Mit Akribie erzählen sie in vielen Variationen: „Die DDR war ein Unrechtstaat“. Basta. Was soll damit unausgesprochen ins Bewußtsein der „Brüder und Schwerstern“ aus der ehemaligen DDR eingeschleust werden? Menschen, die im Unrechtstaat gelebt haben, haben auch diesen Unrechtstaat erst möglich gemacht? Denn: Geht nicht alle Staatsgewalt vom Volke aus? Hat es nicht Ausnahmen gegeben? Die Merkels, die Gaucks, die Birthlers, die Jahns?

Diese Ausnahmefiguren sind bemerkenswerte Persönlichkeiten. Sie haben sich den „Wessis“ zur Verfügung gestellt. Sie bemühen sich uns vergessen zu machen, daß Biographien nicht erst als „Bürgerrechtler“ beginnen. Als ein simpler Mensch pflege ich einen simplen Test zu machen. Wann sind diese „Bürgerrechtler“ im „Arbeiter und Bauern−Staat DDR“ geboren, wann haben sie Abitur gemacht und wann haben sie nach dem Abitur ihr Studium aufgenommen? Denn seit 1970 hat Margot Honecker dafür gesorgt, daß selbst die Ersatzdienstleister bei der Vergabe von Studienplätzen benachteiligt worden sind.

Etwas Vergleichbares wie ein „Aufstand“ 1956 in Ungarn oder „Prager Frühling“ in der Tschechoslowakei oder „Antiatomkraft−Bewegung“ in der BRD hat es nach meiner Wahrnehmung in der DDR nicht gegeben. Auch keine “Bürgerinitiativen“ gegen Entscheidungen der Verwaltungen bzw. der Regierung. Aber auch keine Diskussion über den Einsatz von Gummigeschoßen gegen die Friedensdemonstranten. Es hat Tote an der Grenze nach Westen, an der Mauer, gegeben. Es ist zynisch, Erschossene an Grenzen zu zählen mit der Absicht, die Anzahl der Toten als Propaganda einzusetzen. Ein Toter an einer Grenze ist ein Toter zu viel. Die Notwendigkeit einer Statistik für die Forschung bleibt hiervon unberührt.

Wie schon erwähnt, lebe ich seit 1955 in der BRD. Häufig nicht unweit von der Grenze zu den Niederlanden. Auch nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bleibt eine Einkaufsreise in die Niederlande etwas wert: Drogen, Gewürze, Kaffee, Tabakware, Tee, Wollbekleidung. Bis in die 1980er Jahre. Es ist geschmuggelt worden. Auf Schmuggler geschossen worden auch. Folgende Zahlen sollen den vielen „Frontsoldaten“ des Kapitalismus helfen, nachdenklich zu werden. Bis 1953 werden an dieser Grenze 31 Tote gezählt. Danach scheint über die Toten an der BRD Grenzen keine Statistik mehr geführt worden zu sein. Wieviele müssen an den „Außengrenzen“ Deutschlands dank „Schengener Abkommen“ regelmäßig sterben? Diese Frage lasse ich als Merkposten stehen.

 

Zum Beispiel:

Bürgerrechtsbewegung. Es hat in der DDR keine Bürgerrechtsbewegung gegeben. Die „Frontsoldaten“ des Kapitalismus von hüben wie drüben haben mit Bedacht diese Worthülse zur Beschreibung einiger Vorgänge in der DDR eingeführt, um dem DDR−Volk die „Friedliche Revolution“ zu stehlen. Diese „Frontsoldaten“ des Kapitalismus stellen sich als „Wissenschaftler“ auf, lassen sich als „Wissenschaftler“ aufstellen und kungeln sich als „Wissenschaftler“ hoch. Sie erschleichen sich die Anerkennung durch den Erwerb akademischer Titel und durch den Job eines Berichters auf welcher Ebene auch immer. Nur diese Titel lassen sich auf vielfältige Weise erwerben. Sie sind selten Nachweis der Qualifikation des Wissenschaftlers. Diese Titelträger wachsen wie Pilze aus dem Boden. Wissenschaftler sind rar, sehr rar.

Diese Scheinwissenschaftler als „Frontsoldaten“ des Kapitalismus werden flankiert von Publizisten und Medienmachern. Sie bedienen sich eines plumpen, aber doch wirksamen Tricks, andere etwas glauben zu machen. Sie beuten das Orientierungsmuster „wir und die Anderen“ aus. „Wir“ sind wir, weil die „Anderen“ sich von uns unterscheiden. Vor allem durch ihre Eigenschaften. Wären ihre Eigenschaften die guten, würden wir diese auch besitzen. Dann wären „die Anderen“ auch wir. Wenn sie also doch von uns als die „Anderen“ gebrandmarkt werden, besitzen sie keine guten Eigenschaften. Denn die guten Eigenschaften besitzen wir. Und wir bestimmen, wer die Anderen sind. Übertragen auf unser Thema heißt es: Protest gegen „uns“ ist „Terrorismus oder Ähnliches“. Protest gegen die „Anderen“ ist „Bürgerrechtsbewegung“.

Martin Luther King, der schwarzamerikanische „Geistliche“, hat in den USA den Kampf der „Schwarzamerikaner“ gegen die Verweigerung der in der Verfassung der USA verbrieften Rechte durch das „weiße Establishment“ angeführt. Ein Kampf um die Erlangung der gleichen Rechte, der „civil rights“. Er wurde ermordet. Läßt sich dieser spezifische Begriff im Kampf um die Gleichberechtigung in den USA inflationär und beliebig auf gesellschaftliche Auseinandersetzung übertragen? Immer dann, wenn diese nicht „unsere“ gesellschaftlichen Auseinandersetzungen sind? Seit wann wird flächendeckend der Begriff „civil rights“ (Bürgerrechte) inflationär für die „anderen“ Gesellschaften verwendet? Ich lasse diese Fragen als Merkposten stehen. Zurück zu Bürgerrechtsbewegung in der DDR.

Es ist unstrittig, daß „Schwerter zu Pflugscharen“ nicht von „Bürgerrechtlern“ in der DDR erfunden worden ist. Es ist Friedensbewegung in der Geschichte, die in der DDR von Trägern der Evangelischen Kirche wiederbelebt worden ist. Diese Friedensbewegung hat sich langsam aber stetig seit 1978 entwickelt und die „Masse ergriffen“ in der DDR. Bis hin zum Mobilisierungsmotto: „Wir sind das Volk“. Der Inhalt des unteren Links ist lesenswert

http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Schwerter_zu_Pflugscharen

Ein „Wir sind das Volk“ entsteht nicht in den Köpfen von „Intelektuellen“ oder von „Meinungsmachern“ oder von „Federführern des Konsums“. Es ist entstanden in der Volksbewegung für Frieden und Freiheit in der DDR. Es ist vergleichbar mit dem Mobilisierungsmotto „Brüderlichkeit, Gleichheit und Freiheit“, das nicht vor der französischen Revolution entstanden ist, sondern während der Revolution. Viele in der DDR haben vieles riskiert in diesem Kampf von unten. Sie haben nicht auf die „Ausreise“ in die BRD geschielt. Sie haben gekämpft für eine nicht−kapitalistische DDR ohne die „Apparateschicks“ der SED.

Es ist unstrittig, daß der Aufstand der „Masse“ 1989 in der DDR „Wir sind das Volk“ nur mit schwerer Waffengewalt hätte niedergemacht werden können. Daß dies nicht geschehen ist, liegt auch in den Veränderungsvorgängen in der UdSSR. Vorausgegangen sind diesem Aufstand „Schwerter zu Pflugscharen“, “ Montagsgebete“, „Montagsdemonstrationen“, und nicht Parolen „Wir sind ein Volk“. Auffällig ist, daß heute immer weniger die Rede ist von der „friedlichen Revolution“, von „Wir sind das Volk“, von „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Dafür umso mehr von „Wende“, von „Wiedervereinigung“, von „Freiheit“, von „Transferleistungen“ und von „IMs“der „Stasi“.

Mit dem Einschleusen der Parole „Wir sind ein Volk“ wird der friedlichen Revolution in der DDR „Wir sind das Volk“ der Garaus gemacht. Begrüßungsgeld, Apfelsinen, Bananen, Sexshops. Wenn man „Wikipedia“ glauben schenkt, sollen 18 Millionen Menschen aus der DDR das Begrüßungsgeld nach dem Mauerfall in Anspruch genommen haben. Wie viele Menschen haben vor dem Mauerfall in der DDR gelebt? Ja, „Wikipedia“. Die „Hubertus Knabes“ leben davon.

Die Deutschen sind stolz darauf, die „Wiedervereinigung“ bewerkstelligt zu haben. Die Angela Merkels, die Vera Lengsfelds, die Joachim Gaucks, die Marianne Birthlers, die Roland Jahns lassen sich aufstellen, um dieses Märchen zu vermarkten. Die Bärbel Bohleys, die Friedrich Schorlemmers bleiben unkäuflich.

Eine Erörterung über die „Wiedervereinigung Deutschland“ muß gesondert stattfinden. In diesem Blog sind wir der Frage nachgegangen, in wieweit in den beiden deutschen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg das zentrale Ziel in Ihren Verfassungen „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ernstlich verfolgt worden ist.

*****

 

Wo ist die Verfassung dieses Staates, das Grundgesetz, gelandet? Ich kann den Spruch eines einst amtierenden Bundesinnenministers nicht vergessen: „Ich trage nicht das Grundgesetz unter dem Arm.“ Wo tragen die gewählten „Vertreter“ des Volkes heute das Grundgesetz? Tragen sie es überhaupt? Oder stehen sie nur noch darauf? Stehen nicht nur gewählte „Vertreter“ des Volkes fest darauf? Stehen sie nicht schon so lange und so fest auf dem Grundgesetz, daß sie das Grundgetz schon platt gemacht haben? Oder sind wir bereits schleichend in der Ära des „Post−Grundgesetzes“ angelangt?

Solange aber das Grundgesetz nicht abgeschafft ist, sollten wir uns dafür kompromisslos stark machen.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

[nbsp

Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über

die deutsche Spielart. Teil VI wird in Kürze folgen.

 Wie ist der Artikel 21 GG (Rolle der Parteien) Artikel 21 GGgeworden?

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