Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil VIII.

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Gedanken zu: Macht, Medien, Manipulation, Moral.

Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil VIII.

Gedanken zu: Macht, Medien, Manipulation, Moral.

 

Alle Jahre wieder. Rüstungsexportberichte der deutschen Bundesregierung. Seit 1999. Wohlgemerkt: „Der deutschen Bundesregierung“. Seit 1999 muß die deutsche Bundesregierung berichten, welchen Rüstungsgeschäften sie die Genehmigung erteilt hatte. Also im Nachhinein. Es ist ja an und für sich auch in Ordnung. Vorausgesetzt: Sie hatte im Auftrage des Volkes („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“), und verfassungsgemäß („an Gesetz und Recht gebunden“) gehandelt.
 
Alle Jahre wieder gibt es auch einen anderer Rüstungsexportbericht. Eine Fachgruppe der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) legt ihn vor. Grundlage dieser Berichte sind öffentlich verfügbare Informationen des Vorjahres über die Ausfuhren von Waffen.
 
Die unmittelbare Vertretung des Volkes im Bundestag („an die Verfassungsmäßige Ordnung gebunden“) überprüft den Rechenschaftbericht der Bundesregierung. Dieses Verfahren wird im Artikel 20, Abs. 2, GG festgeschrieben. Der Artikel 20 GG ist die „Verfassung in Kurzform“ der Bundesrepublik Deutschland, die „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein will. Dieser Artikel ist „unabänderlich“.
 
Natürlich haben es auch davor Rüstungsgeschäfte gegeben. Reichlich. Hinter dem verniedlichenden Ausdruck „Rüstungsexport“ versteckt sich „Waffenexport“. Und was sind Waffen? Was macht man mit Waffen? Ist es in Ordnung, wenn „Waffenexport“ erst nachträglich vom Volk kontrolliert werden kann? Werden die durch die gelieferten Waffen getöteten Menschen wieder lebendig, wenn das Handeln der deutschen Bundesregierung sich als Verstoß gegen die Verfassung herausstellt?
 
Wie schon erwähnt, legt eine illustre Fachgruppe der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ seit 1997 alle Jahre wieder einen Rüstungsexportbericht vor. Kritische Jahresberichte sollen sie sein. Grundlage dieser Berichte sind öffentlich verfügbare Informationen des Vorjahres über die Ausfuhren von Waffen. Aber wie viel Informationen sind öffentlich nicht zugänglich? Diese Frage wird in Deutschland nicht gestellt. Wie auch immer. Deutschland ist trotz alledem zum drittgrößten Lieferanten von Kriegswaffen in der Welt emporgestiegen. Waffenhandel und Drogenhandel stellen die gewinnbringendsten Geldanlagen dar. Auch in den sogenannten Krisenjahren seit 2009. Weltweit.   „Geld stinkt nicht.

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Deutschland liegt 1945 in Schutt und Asche. Ein Besatzungsgebiet. 1949 entstehen zwei deutsche Staaten. Das Besatzungsstatut bleibt beiden Staaten erhalten. Produktionen von Gütern und Waren laufen an. In der BRD entwickelt sich die Wirtschaft schneller. Statt Zahlungen von Reparationen erhält sie Investitionen aus den USA. Der Marshallplan. Dank der Bündniszusammenschlüße erhält sie 1961 im Rahmen des Besatzungsstatutes eigene Kompetenzen über den Verkehr von Divisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland. Aber die BRD bleibt in von den USA dominiertem Bündnis im „kalten Krieg“.

1961 ist die BRD aufgestiegen als eine Industriemacht und als treuer Bündnispartner der USA. Mit dem „Wirtschaftswunder“ sinkt auch die moralische Skrupelschwelle, die nach 1945 hoch gewesen ist. Das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz markieren einen Wendepunkt.

Das Außenwirtschaftsgesetz sieht Genehmigungsvorbehalte für Güter vor, die den „Gegnern“ auch mittelbar nützen könnten. Also vor allem für Güter, die „sowohl zu zivilen als auch zu militärischen oder verbotenen Zwecken benutzt werden“ könnten. Ein Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle reguliert seither die Genehmigungen.

1961 bekommen die Deutschen in der BRD das Kriegswaffenkontrollgesetz, das die Produktion von Kriegswaffen in Deutschland nachträglich „legalisiert“. Wie? Auch vor 1961 hat es in der BRD regen Verkehr von Divisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland gegeben. Darunter auch Waffen und andere Kriegsmaterialien. Kontrolliert durch die Besatzungsmächte.

Im Binnenbereich hatte Konrad Adenauer einen „Bundesverteidigungsrat“ als Kontroll- und Koordinationsgremium für die bundesdeutsche Sicherheitspolitik errichtet. Nun, für die Verteidigung sind stets „Waffen“ angesagt. Alles mit dem Segen der Besatzungsmächte. Versteht sich. 1961 dürfte die BRD etwas unabhängiger werden.

Das Außenwirtschaftsgesetz sieht also Genehmigungsvorbehalte für Güter vor. Und der „Bundesverteidigungsrat“ als Vorgänger des deutschen Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die bundesdeutsche Sicherheitspolitik kontrollieren und koordinieren. Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz soll sogar ein Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 GG sein. Über den Artikel 26 GG später mehr.

Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz soll die Herstellung, die Überlassung, die „Inverkehrbringung“, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen regeln. Wo bleibt noch Raum für die Frage, ob das Deutsche Grundgesetz überhaupt die Herstellung, die Überlassung, die „Inverkehrbringung“, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen zuläßt? Die Frage ist noch nicht gestellt. Auch nicht, was man mit Kriegswaffen macht, nachdem sie produziert sind.

1969 mutiert dieses Kontroll- und Koordinationsgremium zum „Bundessicherheitsrat“. Die meisten Deutschen wissen nicht einmal, daß es so etwas wie ein „Bundessicherheitsrat“ gibt. Wenn man nicht weiß, daß es einen „Bundessicherheitsrat“ gibt, kann man nicht wissen wollen, wofür der gut sein soll. So hat der „Bundessicherheitsrat“ unter Ausschluß der Öffentlichkeit absolut schweigsam mit Kriegswaffen „gehandelt“. Bis 1998. Das deutsche Volk und seine oberste Vertretung haben nicht wissen können, nicht wissen wollen, was der „Bundessicherheitsrat“ alles getrieben hat.

Erst im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung, 1998, wird festgeschrieben, daß der „Bundessicherheitsrat“ ein Transparenzgebot und den Menschenrechtsstatus bekommt. Was diese dann auch sein mögen. Die neue Regierung verspricht auch, daß sie jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegt. Sonst bleibt alles beim Alten.

Wenige wissen, wie der „Bundessicherheitsrat“ zusammengesetzt ist und wie er handelt. Er hat neun Mitglieder. Warum neun? Keiner weiß es. Eine gesetzliche Grundlage für den „Bundessicherheitsrat“ gibt es nicht. Eine Vertretung des Volkes im „Bundessicherheitsrat“ gibt es auch nicht. Es ist ein geheimes Gremium, das keinen Volksvertreter zuläßt. Aber „Gäste“ schon. Ist es noch verfassungsgemäß? Diese Frage bleibt als Merkposten stehen.

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Für Konrad Adenauer ist es in den 1950er Jahren ein leichtes Spiel gewesen, die Kriegswaffenindustrie in Deutschland anzukurbeln. Die Besatzungsmächte lassen nicht nur alte Nazi−Größen für wichtige Ämter in der Regierung, sie sehen es auch gerne, daß die tüchtigen Deutschen im „Kalten-Krieg“ ihren finanziellen Beitrag leisten. Denn: „Geld stinkt nicht.“ Ich habe diese drei Worte nicht erfunden. Diese Worte sind kulturell überliefert. Eine europäische kulturelle Überlieferung.

Die Stationen der deutschen Wiederbewaffnung sind bekannt. „Westintegration, „Amt−Blank“, „“Montanunion“, Ablehnung eines wiedervereinigten neutralen Deutschland“, „Pariser Verträge, Hallstein−Doktrin“, „Europarat“, „EVG−Vertrag“, „NATO−Mitgliedschaft“, Bundeswehr“. Seither blüht die Industrie der Todes−Maschinerie. Ein risikofreies Geschäft. Genau so renditereich wie die Drogenindustrie. Und die Moral? Nun!

Geld stinkt nicht.

 

Wenn Waffen hergestellt sind, werden sie auch verkauft, werden sie auch gebraucht. Hersteller von Waffen sind Mörder, Waffenhändler sind Mörder, Waffenbenutzer sind Mörder. Und was ist mit uns? Lassen wir Waffen nicht zu?

 

Bis 1961, bis zum Kriegswaffenkontrollgesetz, ist das deutsche Geschäft mit Waffen in aller Stille, fast unter Ausschluß der Öffentlichkeit gelaufen. Aber dieses Gesetz ist vom obersten Gesetzgeber, von der unmittelbaren Vertretung des deutschen Volkes gemacht worden. Der oberste Gesetzgeber hat, wie schon erwähnt, dieses Gesetz sogar als ein Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 GG deklariert.

Artikel 26 GG? Erinnern wir uns? Im Abschnitt I, Artikel 1 bis 19, sind unabänderliche Menschenrechte. Der Abschnitt II beginnt mit dem Artikel 20, „Verfassung in Kurzform“. Auch unabänderlich. Der Abschnitt II, Artikel 20 bis 37, wird betitelt: „Der Bund und die Länder“.

  • Art. 20 (Verfassung in Kurzform)
  • Art. 20 a (Natürliche Lebensgrundlagen)
  • Art. 22 (Bundesflagge)
  • Art. 23 (Mitwirkung bei der Entwicklung der Europäischen Union)
  • Art. 24 (Sicherheitssystem)
  • Art. 25 (Völkerrecht als Bundesrecht)
  • Art. 26 (Verfassungswidrigkeit des Angriffskrieges)

Ich entschuldige mich, daß ich in dieser Aufzählung den Artikel 21 herausgenommen habe. In meinem Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil VI.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Aber wie soll dies geschehen?

habe ich die Gründe dargelegt.

 

Ich betrachte nun die Artikel 24, 25 und 26 im Zusammenhang. In diesen drei Artikeln wird der unbedingte Friedenwillen des Deutschen Volkes zum Ausdruck gebracht. Ich zitiere diese Artikel im Wortlaut:

Art. 24 (Sicherheitssystem)

  1. Der Bund kann durch Gesetz Hoheitliche Rechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. (Und in 1a lesen wir): Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
  2. Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
  3. Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

 

Art. 25 (Völkerrecht als Bundesrecht)

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteile des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.

 

Art. 26 (Verfassungswidrigkeit des Angriffskrieges)

  1. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
  2. Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

Ich enthalte mich einer Kommentierung darüber, wie Konrad Adenauer den obersten Gesetzgeber zur Billigung des Kriegswaffenkontrollgesetz verführt hat. An dieser Stelle ist die Feststellung wichtig, daß das Kriegswaffenkontrollgesetz jederzeit von der unmittelbaren Vertretung annullierbar ist. Auch der Artikel 26 ist abänderlich. Geschieht dies nicht, würde der Handel mit Kriegswaffen weiterhin kein Verstoß gegen die deutsche Verfassung sein. Dann muß das deutsche Volk mit dem Urteil leben: Deutsche sind Mörder. Das haben die deutschen Kinder und Heranwachsenden nicht verdient. Kann das Lebensziel der erwachenden Deutschen nicht sein, Geld stinkt nicht“? Ist es nicht wider die Menschlichkeit.

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Die verschworenen Mitglieder des Bundessicherheitsrates sind (ich lasse die sprachlich rituelle Gleichstellung von Frau und Mann mal weg):

  • der Bundeskanzler,
  • der Chef des Bundeskanzleramtes,
  • der Bundesminister des Auswärtigen,
  • der Bundesminister der Verteidigung,
  • der Bundesminister der Finanzen,
  • der Bundesminister des Inneren,
  • der Bundesminister der Justiz,
  • der Bundesminister für Wirtschaft und
  • der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (seit 1998).
  • Bei Bedarf nehmen geladene „Experten“ beratend teil.

Beratungsgegenstände, Beratungen, Entscheidungen sind strengstens geheim. Von welchem Artikel des Grundgesetzes, von welchem Bundesgesetz, von welcher Verordnung wird die Geheimhaltung abgeleitet? Wie kann vermittelt werden, daß einerseits „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ giltund anderseits das Volk, seine unmittelbar gewählte Vertreter über die Handlungen einer „Behörde“, die vom Volke ausgehalten wird, nichts wissen darf?

Werden Wortprotokolle von den Sitzungen des Bundessicherheitsrates gemacht und ordentlich aufbewahrt? Sollte es notwendig werden, daß das Bundesverfassungsgericht prüfen muß, ob die materielle Arbeit des Bundessicherheitsrates Verstöße gegen die Verfassung, also gegen „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ gewesen sind, worauf könnte das Verfassungsgericht sich stützen? Auf das Prinzip der „drei Affen“? Ist die Verfassungsmäßigkeit des Bundessicherheitsrates je vom Bundesverfassungsgericht geprüft worden?

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Es ist aber allgemein bekannt geworden, daß ein „Bundessicherheitsrat“ tatsächlich existiert, daß dieser Bundessicherheitsrat für die Bundesrepublik Deutschland „Politik“ macht und daß diese Politik zu keiner Zeit vom Volke überprüft werden kann, obwohl in der Verfassung unabänderlich festgeschrieben steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Von der Kontrolle ganz zu schweigen. Es ist auch bekannt, daß wenn jemand etwas über die Arbeit des Bundessicherheitsrats preisgibt, er bis zu fünf Jahre Haft riskiert. Dennoch ist einiges bekannt geworden. Der amoralische Leidensdruck hat nicht Stand gehalten. Die Entscheidung 2011 dem Königreich Saudi-Arabien 200 Leopard-Panzer neuester Bauart zu liefern, hat das Maß unerträglich gemacht. Die Panzer sind geliefert worden. Keiner sitzt für fünf Jahre in Haft.

An dieser Stelle möchte ich nicht noch einmal auf die Bedeutsamkeit dieser Lieferung von 200 Leopard-Panzern an Saudi-Arabien eingehen wie in meinem Blog: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Teil I.

Gedanken zu: Macht, Medien, Manipulation, Moral

 

Damals haben die Medien das Ereignis abgefeiert. Die Begehrlichkeiten der Hersteller von Kriegswaffen, der Händler von Kriegswaffen, der arabischen Königreiche und der Emirate sind geweckt. Neue Kriegswaffengeschäfte sickern aus dem Bundessicherheitsrates durch. Anläße für deutsche Medienmacher, das Thema „Waffenlieferungen“ auch 2012 abzufeiern.

Schließlich stimmt die alte Feststellung immer noch. Geld stinkt nicht. Wenn der Satz einmal nicht als salonfähig erscheint, müssen „strategische Sicherheitspartnerschaft“ oder „Die deutsche Sicherheit wird im Hindukusch verteidigt“ herhalten. Und wie ist es mit „Macht und Mord“ bestellt?

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Deutschland ist der drittgrößte Waffenlieferant der Welt. Nach dem Grundgesetz ist der unmittelbar gewählte Gesetzgeber, der Bundestag also, das höchste Staatsorgan. Nur der oberste Gesetzgeber kann mit entsprechender Mehrheit die abänderlichen Artikel ändern. Dieses nach der Verfassung höchste Staatsorgan erhält keine Einsicht über die Zusammenhänge dieses folgenschweren Geschäfts. Nun haben drei Bundestagsabgeordnete der Opposition eine „Organklage“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Weigerung der Bundesregierung, im Bundestag ihen Auskünfte über dieses Waffengeschäft zu geben „verstoße gegen ihre (Abgeordenten)−Rechte.“ Ich enthalte mich eines Kommentars über die Qualität dieser Klage an dieser Stelle.

Für das Volk Deutschlands ist also der Bundessicherheitsrat ein Phantom. Ein Phantom, eine in der Verfassung nicht benannte Einrichtung, die im Namen des deutschen Volks entscheidet, einem despotischen Königreich 200 Leopard-Panzer neuster Bauart zu liefern. Und das Volk darf über die Zusammenhänge dieser Lieferung des milliardenschweren Panzergeschäfts nichts wissen, weil der Bundessicherheitsrat immerso geheim entscheidet, wie er entschieden hat. Unter strengstem Ausschluß der Öffentlichkeit.

Auch die gewählten Vertreter des Volkes im Deutschen Bundestag, die Bundestagsabgeordneten, dürfen nichts wissen. Aber die militärische Führung Israels schon. Die Regierung Israels hat die Details dieses Deals gekannt und signalisierte Unbedenklichkeit. Natürlich gegenüber der Regierung Deutschlands. Denn an den Bundessicherheitsrat kommen die Israelis nicht ran. Die Regierung Deutschlands ist ein Organ, das in der Verfassung vorgesehen ist. Dem Gesetzgeber, dem Bundestag also, nachgeordnet.

Die Abgeordneten des Bundestages bestellen bzw. wählen den Bundeskanzler als Spitze der Exekutive, der Bundeskanzler nominiert seine Minister, damit die Entscheidungen des Bundestages vollzogen werden können. Das gesamte Kabinett samt Bundeskanzler legt gemäß Verfassung den Amtseid gegenüber dem Bundestag ab. Der Bundestag kann die Bundesregierung abwählen.

Doch schweigt sich die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag aus mit dem Hinweis, eine Entscheidung des Bundessicherheitsrates ist immer strengstens „nicht öffentlich“. Der Bundestag nimmt es hin. Wissen die Abgeordneten des Bundestages nicht, daß der Bundessicherheitsrat kein Verfassungsorgan ist? Der Bundessicherheitsrat ist auch kein Phantom. Er ist eine 100 % Tochter der Bundesregierung. Und wie gesagt: Der Bundestag ist die „Einstellungs− und Entlassungsinstanz“ der Bundesregierung. So will es das Grundgesetz. Ist Deutschland bereits zu einem Postgrundgesetzlicher Staat entwickelt? Mit lauter „Gutmenschen“, die lieber alles glauben sollen, statt wissen und kontrollieren?

Wie so oft hebelt auch dieses Waffengeschäft den Artikel 20 (charakterisiert als die „Verfassung in Kurzform“) aus. Zur Erinnerung der Wortlaut des Artikels 20 GG:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.-
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ich habe eine öffentliche Diskussion über Pläne, wegen Verfassungsbruch die Bundesregierung zu entlassen, nicht wahrnehmen können. Auch keine Regung im Deutschen Volk zum Widerstand. Alles spricht dafür, daß der König von Saudi-Arabien die 200 Leopard-Panzer neuester Bauart mit Räumschilden dazu einsetzt, zu gegebener Zeit in Saudi-Arabien Demonstranten zu baggern, Demonstranten zu schaufeln und Demonstranten zu ermorden. Um das Königreich gegen das Volk zu retten. Diese Panzer mit Räumschilden werden zu gegebener Zeit auch die Befreiungskämpfer anderer arabischer Staaten baggern, schaufeln und ermorden. Dies ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Widerstandsrecht aller Deutschen hin, Widerstandsrecht aller Deutschen her. Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ hin und Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ her.

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Wie schon erwähnt, drei Bundestagsabgeordnete der Opposition haben eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Weigerung der Bundesregierung, dem Bundestag Auskünfte über dieses Waffengeschäft zu geben, „verstoße gegen das Grundgesetz.“ Hier ist zunächst der Klageantrag ohne Bewertung:

Organstreitverfahren

des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,

der Abgeordneten Katja Keul und

der Abgeordneten Claudia Roth                  gegen                           die Bundesregierung

 

betr.: Verfahren über den Antrag festzustellen,

1. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller zu 1) dadurch in seinen Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt, dass sie a) in der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 6. Juli 2011 seine dringliche Frage (Sitzungsprotokoll S. 13807, A, Anlage 4), seine Nachfrage zur dringlichen Frage des Abgeordneten Volker Beck (Sitzungsprotokoll S. 13802, D, Anlage 4) und die zwei Drucksache 17/10148 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Lfd. Nr. Az. BVerfG Art Gegenstand Nachfragen zu seiner eigenen dringlichen Frage (Sitzungsprotokoll S. 13807, B, C und S. 13807, D, Anlage 4) sowie b) die schriftlichen Fragen vom 8. Juli 2011 (7/84) und 14. Juli 2011 (7/193) zur Lieferung von Leopard-2-Panzern aus Deutschland an Saudi-Arabien nicht beziehungsweise unzureichend beantwortet hat,

2. Die Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu 2) in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) dadurch verletzt, dass sie a) in der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 6. Juli 2011 die dringliche Frage der Antragstellerin zu 2) (Sitzungsprotokoll S.13810, D, Anlage 4), ihre Nachfrage zur eigenen dringlichen Frage (Sitzungsprotokoll S. 13811, A, Anlage 4) und ihre Nachfrage zur dringlichen Frage des Abgeordneten Volker Beck (Sitzungsprotokoll S. 13803, D, Anlage 4) zur Lieferung von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien sowie b) ihre schriftliche Frage (7/132) zur Lieferung von Panzern nach Algerien nicht beziehungsweise unzureichend beantwortet hat,

3. Die Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu 3) in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) dadurch verletzt, dass sie a) in der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 6. Juli 2011 die Nachfragen der Antragstellerin zu 3) zur dringlichen Frage des Abgeordneten Volker Beck (Sitzungsprotokoll S. 13804, B, Anlage 4) des Abgeordneten Mossavat (Sitzungsprotokoll S. 13841, B, Anlage 4) sowie b) zwei schriftliche Fragen (7/174 und 715) vom 14. Juli 2011 zur Lieferung von 200 Leopard-2-Panzern nach Saudi-Arabien nicht beziehungsweise unzureichend beantwortet hat.

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Dieses Dokument ist beispielhaft dafür, wie abgehoben vom Volk die obersten Volksvertreter eines Staates, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, operieren, sich zelebrieren und eine ernste Angelegenheit schlicht abfeiern. Sie besitzen nicht mehr die Sensibilität zu begreifen, daß die Verfassung Sie mit Recht und Verantwortung ausstattet, den Volkswillen durchzusetzen. Einmal vom Volk gewählt, sind sie keine Vertreter des Volkes mehr. Sie arbeiten an ihrer Karriere. Sie buhlen um die Gunst der Fraktionsführung, der Partei, anderer Parteien, der von dem Gesetzgeber bestellten Regierung, der leitenden Beamten, der Lobbyisten. Zum Lesen der Verfassung und nachdenken darüber läßt ihre verplante Zeit keine Zeit mehr.

Wenn ein vom Volk gewählter Vertreter wirklich ein Vertreter des Volkes sein will, wird er in allen Lebenslagen den Satz 1, Abs, 2, Art. 20 GG auf den Stirn tragen: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ An diesem Satz gibt es nichts zu deuteln. Ein jeder versteht diesen Satz ohne eine Übersetzung durch „Paragrafenreiter, Akademiker welcher Couleur auch immer, und Vertreter der Medien.

Warum soll sich ein Volksvertreter sich als „Abgeordneter“ titulieren lassen, wenn er sich nicht vom Volk absetzen will? Warum soll ein Vertreter des Volkes dem Volk keine Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen wollen? Warum soll sich ein Vertreter des Volkes sich verstecken wollen hinter dem Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG)? Was steckt dahinter?

Also zurück zu unserem beispielhaften Dokument: die sogenannte Organklage der drei Volksvertretern. Es ist Schauspiel. Mehr als ein nutzloses Spiel ist das anhängige Organstreitverfahren nicht. Sie wachen 2011 auf und wollen von ihrer verfassungsrechtlich ihnen untergeordneten Regierung wissen, wie es zur Lieferung von 200 Leopard-2-Panzern nach Saudi-Arabien gekommen ist. Die Regierung läßt die Volksvertreter genau so auflaufen bzw. abblitzen, wie diese Volksvertreter schon erwartet haben. Die ritualisierte Antwort der Regierung: die erbetenen Auskünfte können aus „verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Erwägungen“ nicht gegeben werden. Damit beantwortet die Regierung die Frage, aber geantwortet hat sie nicht. Dann gehen sie hinein in ein „Organstreitverfahren“ an das Verfassungsgericht. Sie berufen sich dabei auf ihre Rechte aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG) die dadurch verletzt wurden, daß die Regierung nicht beziehungsweise unzureichend geantwortet hat.

Und was verbirgt sich im Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG? Hier der ganze Absatz 1, Art. 38 GG (Wahl der Abgeordneten des Bundestages):

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Hoffentlich sind auch diese Abgeordneten in der Lage „Gewissen„ zu buchstabieren und dabei nicht rot zu werden. Und was steckt hinter (i.V.m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG)? „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeführt.“ „Sie wird“ …, „Sie“. Was ist das? Wer ist „Sie“? Darüber gleich mehr.

Aber lesen wir zunächst im Zusammenhang:

betr.: Verfahren über den Antrag festzustellen,

Die Bundesdeutsche Regierung hat die Antragsteller dadurch in ihren Rechten, abgeleitet aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG, "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG), Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeführt", verletzt, dass sie dringliche Fragen und Nachfragen zur Lieferung von Leopard-2-Panzern aus Deutschland an Saudi-Arabien und nach Algerien nicht beziehungsweise unzureichend beantwortet hat.

Eine Reihe von Fragen drängen sich auf. Hier sind einige davon:

  • Geht es bei dieser Übung um die verletzten Rechte der „Abgeordneten“ oder geht es um die heimlich gelieferten Panzer?
  • Davon abgesehen, wie sollen die Verfassungsrichter feststellen, selbst wenn sie es ernsthaft wollten, was eine zureichende bzw. eine unzureichende Antwort ist?
  • Welche Möglichkeit haben die Verfassungsrichter, den gesamten Zusammenhang entlang der Dokumente zu Prüfen?
  • Gibt es eine lückenlose Dokumentation dieses Vorganges?
  • Werden im „Bundessicherheitsrat“ Wortprotokolle erstellt?
  • Was wird geschehen, wenn Monate oder Jahre später das Verfassungsgericht 100 % zu Gunsten dieser drei Volksvertreter entscheidet?
  • Werden die Panzer zurückgeholt?
  • Was soll das ganze Theater?
  • Für wen wird das Schauspiel in Scene gesetzt?

 

Noch aufhellender ist die Frage, was hinter dem „Sie“ steckt? Dieses „Sie“ ist bezogen auf den Satz 1, Abs. 2, Art.20 GG. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.Wenn der erste Satz mit Vorsatz weggelassen wird, müßte korrekter  wie folgt zitiert werden: Sie (die Staatsgewalt des Volkes) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeführt.Was hindert die „Abgeordneten“ im Klartext auszudrücken, daß es hierbei nicht um das Recht der „Abgeordneten“ geht, sondern um das Recht des Volkes?

Warum beziehen sich diese drei „Abgeordneten“ nicht vollständig auf Absatz 2, Art 20 GG? „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeführt“.

Und warum beziehen sich diese drei „Abgeordneten“ nicht auf Abs. 4, Art. 20 GG?

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

*****

 

Wird nicht die im Artikel 20 GG skizierte Ordnung von Beginn des Grundgesetzes an systematisch beseitigt? Wer erinnert sich noch an die allererste Sitzung des Bundestages? Es ist der Beginn der Beendigung der Besatzung. Und es ist auch der Beginn der Ordnung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeführt“.

Dem ersten Bundestag steht ausschließlich das Grundgesetz zur Seite. Die unabänderlichen Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes stecken den Rahmen ab, an denen sich die Folgeartikeln, die Geschäftsordnung des Bundestages, die Bundesgesetze, die Verordnungen des Bundes und die weiteren Teile der „Rechtspflege“ zu halten haben.

Nach dem Beginn der Sitzung finden die Vertreter des Volkes den Satz 1, Abs. 1, Art. 40 GG (Bundestagspräsident):

Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, deren Stellvertreter und die Schriftführer.

Das neugewählte Präsidium des Bundestages kann nicht handeln ohne eine Regelung für das weitere Handeln. Folgerichtig heiß es im Satz 2, Abs. 1, Art. 40 GG:

Er (der Bundestag) gibt sich eine Geschäftsordnung.

Ohne eine Geschäftsordnung läuft nichts, außer der Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 41 (Wahlprüfung). Auch eine vorläufige Geschäftsordnung fällt nicht vom Himmel. Die Orientierung einer Geschäftsordnung ist von den Artikeln 42 bis 53 a im Besonderen und von dem Grundgesetz insgesamt im Allgemeinen zu entnehmen. Der Bundestag entscheidet eine überlieferte Geschäftsordnung als eine vorläufige zu nutzen. Diese vorläufige Geschäftsordnung ist auch die Geschäftsordnung im dritten Reich und in der Weimarer Republik gewesen. An dem Geist dieser Geschäftsordnung hat sich bis heute nichts geändert. Die „Geschäfte“ des Bundestages laufen nicht im Geiste des Grundgesetzes, weil von Beginn an die Volksvertreter im alten Geist verhaftet waren und nach den alten Regeln (Geschäftsordnung) gehandelt haben.

Weder die Volksvertreter noch die angeblichen Philosophen und Rechtsgelehrten haben es bis heute als ihre notwendige Aufgabe begriffen zu prüfen, ob die abänderlichen, also Artikel 21 abwärts, ob die Geschäftsordnungen, ob die übernommenen und verabschiedete Bundesgesetze und deren Ausführungsbestimmungen die unabänderlichen Artikeln 1 bis 20 GG aushebeln.

Es kann unmöglich sein, daß Gesetzesbücher der vordemokratischen Zeiten dem Grundgesetz Deutschlands entsprechen. Wo sind die Volksvertreter, die Philosophen und die Rechtsgelehrten die beispielsweise mit der Prüfung beginnen, ob der abänderlichen Satz 2, Abs. 1, Art. 38 GG:

Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen unterworfen.

mit dem unabänderlichen Satz 1, Abs. 2, Art. 20 GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

zu vereinbaren ist.

Diese Frage als Beispiel bleibt als Merkposten stehen.

*****

 

Wer kann und will bestreiten, daß die folgenden Behauptungen nicht üble politische Propaganda gewesen sind:

  • Mit der Währungsreform hatten alle Deutschen einen gleichen Start.
  • Jeder ist seines Glückes Schmied.
  • Die unterschiedliche individuelle Leistungsfähigkeit hat zu unterschiedlichen Verteilungen aller unterschiedlich verteilbaren Güter geführt.
  • Das Vermögen des Landes ist leistungsgerecht verteilt.
  • Wer kein Arbeitsplatz hat, der will keine Arbeit.

Es versteht sich von selbst, daß Behauptungen dieser Güteklasse fast unerschöpflich sind. Ich schließe diesen Blog mit der Behauptung, daß seit 1949 in Deutschland die Moral immer schneller zu Gunsten des Spruches schwindet:

Geld stinkt nicht.

 

Bekanntlich ist dieser Spruch ein nachchristlicher. Am 17.11.0009 soll der römische Kaiser Vespasian diesen Spruch erfunden haben. Er hatte mit tatsächlicher Scheiße Geld gemacht.  

 

 Heute, auch in Deutschland, ist dieser Spruch aktueller denn je.

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