Geht die Rechnung von Annette Schavan und Angela Merkel auf?(Kommentare: 0) Dopingjäger haben Lance Armstrong nicht „fahren“ lassen.Geht die Rechnung von Annette Schavan und Angela Merkel auf?Annette Schavan, die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und die Vertraute der Bundeskanzlerin, hat zum zweiten Mal trickreich Zeit kaufen können. Wir erinnern uns. Im Mai 2012 behauptet ein „Plagiatjäger“ öffentlich, Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet. Titel der Doktorarbeit ist bemerkenswert: Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit u. Erfordernissen heutiger Gewissensbildung.-Sie erhält den Doktorgrad 1980 von der Universität Düsseldorf. Diese Tatsachenbehauptung des Bloggers ist im Netz. Jene 94 von 325 Seiten auch.-Annette Schavan widerspricht dem-„Plagiatjäger“ nicht. Sie erfindet eine neue Variante im Umgang mit dem Vorwurf des „Plagiats“. Sie beteuert öffentlich, sie habe-„nach bestem Wissen und Gewissen“ ihre Doktorarbeit abgefasst. So verlagert sie die Aufmerksamkeit auf eine andere Ebene. Diese Ebene hat mit der Tatsachenbehauptung des Bloggers nichts zu tun. Keiner hat ihr unterstellt, daß sie seiner Zeit an der Universität Düsseldorf nicht „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet hätte. Sie überreicht ihre Doktorarbeit. Die Doktorarbeit wird von zwei Professoren begutachtet. Sie erhält den akademischen Titel: Dr. phil. Der-„Plagiatjäger“ versäumt es, die professoralen Gutachter mit anzuklagen. Bemerkenswert!- Annette Schavan verschleiert die ihr unterstellte Verfehlung bei der Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit. Es ist müßig zu fragen, warum die „akademische Gemeinde“ und die Medien dieser ihrer Verschleierung willig gefolgt sind. Sie wagt-einen Schritt weiter. Sie bittet die Universität Düsseldorf, die Vorwürfe zu prüfen. Hat die Universität Düsseldorf zunächst von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan wissen wollen,wie sie zu den Vorhaltungen steht? Wir wissen nur, daß auch die Universität ihr willig gefolgt ist. Sie beauftragt ihre Promotionskommission zu prüfen, ob der „Plagiatjäger“ recht hat. Zeit zum Nachdenken. Nachdenken in Zusammenhängen.- Warum fehlt für die demokratische Öffentlichkeit vollständig der Hinweis durch die Medien, daß der Klageweg gegen den Blogger auch einer Bundesministerin oder einer Honorarprofessorin, wie Annette Schavan auch geworden ist, offen steht? Fehlt etwa der Hinweis auf den Klageweg, weil alle Sachkundigen meinen, daß die Tatsachenbehauptung des Bloggers den Tatsachen entspricht? Hat Annette Schavan schlicht die Universität Düsseldorf überrumpelt? Hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung die Universität Düsseldorf genötigt? Wie auch immer. Ist es aber kein Amtsmißbrauch, wenn die Bundesministerin-für Bildung und Forschung eine Universität auffordert, die Tatsachenbehauptung eines Bloggers zu überprüfen? Gilt die Bundesministerin für Bildung und Forschung nicht als „die Dienstherrin aller Wissenschaftler in der Republik“? Wo ist das Selbstbewußtsein einer Universität-in Düsseldorf geblieben? Kennt sie den Artikel 5 GG nicht? Wo ist die Rechtsaufsicht der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen geblieben, als die Universität Düsseldorf dem an sich unsittlichen Antrag einer früheren Doktorandin willig nachgekommen ist, die Vorwürfe des „Plagiats“ zu prüfen? Hat die Honorarprofessorin an der Freien Universität Berlin − ohne Habilitation, ohne akademische Laufbahn − damit rechnen können, daß eine Krähe einer anderen Krähe die Augen nicht aushackt? Fragen nach Fragen, die nicht gestellt worden sind. Fakt ist, Annette Schavan hat mit Erfolg zum zweiten Mal Zeit gekauft. Es gelingt ihr auch, auf Kosten der Steuerzahler eine private zivilrechtliche Auseinandersetzung gegen einen-Blogger zu unterlaufen. Doch bleiben die an sich unerträglichen Vorwürfe gegen eine amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung, die auch noch in einer wissenschaftlichen Einrichtung Wissenschaft lehrt, veröffentlicht im Netz. Jene 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ auch. Aber die gekaufte Zeit hält nicht lange genug, um über die ganze Angelegenheit Gras wachsen zu lassen. Ein Betriebsunfall weckt die Medien aus ihrem Tiefschlaf. Einer der Frontmedien fliegt ein Prüfungsbericht zu. DER SPIEGEL berichtet und andere Medien „springen auf den fahrenden Zug“: Was ist geschehen? Die Universität Düsseldorf ist dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung und Forschung gefolgt. Sie hat ihre Promotionskommission beauftragt, die Doktorarbeit Annette Schavans von 1980 zu prüfen:
Viele Zusammenhänge von diesem Zusammenhang habe ich in meinem Blog: Was Hat Annette Schavan mit Lance Armstrong zu tun? Es wird eng um Annette Schavan wie bei LanceArmstrong erörtert. In diesem Blog befasse ich mich mit neuen Aspekten, die zum Nachdenken zwingen. Vor allem im Zusammenhang mit dem Grundgesetz Deutschlands. *****
Durch öffentliche „Meinungsbildung verhelfen “herausragende“ Vertreter politischer Parteien und „Berichter“ auflagenstarker Medien Annette Schavan ein zweites Mal Zeit zu kaufen. Wie werden Meinungen zu einem Vorgang „gebildet? Durch die Veröffentlichung aller Informationen zur Sache? Oder durch Veröffentlichung von ausgewählter Information? Auch noch vorgekaut? Was ist also „Meinungsbildung“? Was ist „Manipulation“? Was ist „Willensbildung“? Was ist „Gehirnwäsche“? Was ist „Kulturklon“? Fakt ist, keiner, auch nicht die “herausragenden“ Vertreter politischer Parteien, erreichen das Volk ohne die Medien. Damit ist den Medien Tür und Tor geöffnet, „politischen Willen zu bilden“. Herausragende Vertreter der Medien brüsten sich nicht selten, die vierte Gewalt im Staate zu sein. Wieso „die vierte Gewalt“? Aktuell lese ich-das Grundgesetz, denke in diesem Zusammenhang über die „Gewalten“ nach und stelle Fragen. Wenn von staatlicher Gewalt die Rede ist, sind wir zwangsläufig beim Artikel 20 GG, „Verfassung in Kurzform“. Bekanntlich hat der Artikel 20 drei Absätze im klar vermittelten Wortlaut und im klar vermittelten Aufbau. Im ersten Absatz ist zu lesen: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Der zweite Absatz schreibt im ersten Satz vor, wie die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat werden kann. Für das Volk klar verständlich. Ohne Übersetzungen durch „neunmal Kluge“. Ohne Auslegungen durch Paragrafenreiter.-Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.-Dieser Satz kann nicht umgedeutet werden. Dieser Satz kann nur zu der Frage führen: Auf welchem Wege kann erreicht und sichergestellt werden, daß nichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland, geschieht, was nicht der Volkswille ist. Eine schwierige, eine strittige Aufgabe. Vor allem für Vertreter des „Adels“ und für Vertreter des „Bürgertums“. Es ist bemerkenswert, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, und nicht von Bürgern. An dieser Stelle möchte ich nicht darüber diskutieren, warum sich die Vertreter der „Bürger“ im Parlamentarischen Rat veranlasst gesehen haben, diesen unabänderlichen Richtsatz zu erdenken. Er ist da. Der zweite Satz des Abs. 2. Artikel 20 GG schlägt feste Pflöcke ein, um Irrwege zu verhindern. Ebenfalls unabänderlich. Sie wird vom Volke in Wahlen, und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehende Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.- Auch dieser zweite Satz bedarf keiner Deutung. Es langt nicht, die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die rechtssprechende Gewalt, „demokratisch zu legitimieren“. Über diese Mogelpackung später mehr. Dieser Satz schreibt dem Volk vor, Wege für „Wahlen“, „Abstimmungen“ und „besondere Organe“ zu suchen. Dieser zweite Satz schränkt den ersten Satz nicht ein: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Der dritte Absatz des Artikels 20 GG schlägt in einem klaren Satz weitere unabänderliche Pflöcke ein, nachdem die drei Säulen der Staatsgewalt im Satz 2, Abs. 2, Art. 20 GG genannt worden sind. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Es ist nicht angemessen und statthaft, wie „neunmal Kluge“ und Paragrafenreiter weiß machen wollen, daß die drei genannten Säulen im Satz 2, Abs. 2. Artikel 20 GG gleichgewichtig sind. Die Entscheidungen der unmittelbaren Vertreter des Volkes, die den mehrheitlichen Volkswillen in die Tat umsetzen, sind Gesetze. Diese Gesetze sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden sind. Die Aufgabe der vollziehenden Gewalt, bestellt gegen Entgelt vom Gesetzgeber, ist, die in Gesetzen vorgesehenen-Maßnahmen durchzuführen. Die vollziehende Gewalt ist dabei an Gesetz und Recht gebunden. Dies gilt auch für die dritte Gewalt, für die Rechtsprechung. Auch der Absatz 3, Art, 20 GG schränkt den ersten Satz nicht ein: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Der vierte Absatz des Artikels 20 GG verpflichtet das Volk aufzupassen und notfalls zu handeln, wenn gegen „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ verstoßen wird: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Alle Folgeartikel sind abänderlich. Sprachlich wie inhaltlich ist der Artikel 20 GG für das Volk ohne Übersetzungen von wem auch immer unmißverständlich vermittelt. Doch wird diese „Verfassung in Kurzform“ wird vom Volk nicht bestellter „Gelehrter“ zunächst mit fremdsprachlichen „Begriffen“ übersetzt in: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Diese fremdsprachliche Übersetzung blendet „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ faktisch aus. Dem Volk wird mit List vermittelt, es benötige die Übersetzung-durch die vom Volk nicht bestellten, aber vom Volk bezahlten, „Gelehrten“, um seine Verfassung „richtig“ zu verstehen. Diese listige Vermittlung hat Erfolg. Mittlerweile kennt das Volk seine Verfassung nicht mehr. Es kennt nur die Übersetzungen, die Übersetzungen von Übersetzungen der „Gelehrten und Wissenschaftler“. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ wird eingeschränkt auf die Möglichkeit des „Wahlrechts“ und der „Wahlen“. Über „Wahlen“ später mehr. Die „Gelehrten und Wissenschaftler“ entmündigen das Volk in diesem Vorgang. Das Volk wird von der genauen Kenntnis seiner Verfassung ferngehalten. Die vom Volke „in Wahlen und Abstimmungen“ nicht bestellten, aber vom Volke bezahlten,-„Gelehrten und Wissenschaftler“ erklären dem Volk, wo es lang geht. Damit nichts schief geht, ist dafür gesorgt, daß das Volk
Das ganze heißt dann „politische Bildung“. Die „politische Bildung“ verbildet das Volk so wirksam, daß es nicht mehr in der Lage ist zu fragen:
Die Liste der Fragen dieser Art ist offen. Ein ungehinderter Fluß politischer Information würde das Volk zum Bewußtsein führen: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. „Politische Bildung“ verhindert dieses Bewußtsein. „Politische Bildung“ ist ein Verstoß gegen den Artikel 20 GG. Spenden für Parteien, staatliche Stütze für Parteien, die Freistellung der unmittelbar gewählten Vertreter des Volkes von jeglicher Pflicht zur Rechenschaft-gegenüber ihrer Wählern, die Selbstbedienung am Vermögen des Volkes zum eigenen Nutzen, sind ebenfalls Verstöße gegen den Artikel 20 GG. Die „Gelehrten und Wissenschaftler“ erzählen dem Volk die Wahrheit nicht, daß die Entwicklung in der Republik schon immer in die gegensätzliche Richtung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ läuft. Sie haben der Täuschung des Volkes Tür und Tor geöffnet. Und sie leben damit gut. Diese Täuschung der benachteiligten Teile des Volkes ist so gut, daß die Benachteiligten sich persönlich schuld daran fühlen, daß sie schon immer benachteiligt worden sind und heute noch benachteiligt werden. Die „Gelehrten und Wissenschaftler“ blenden die Zusammenhänge aus. So gründlich, daß die Benachteiligten im Volk nicht einmal anrüchig finden, wenn seine von ihm gewählten Vertreter immer höhere Entlohnungen für-ihre Vertretungsarbeit selbst beschließen. Und dann noch lauthals predigen, daß-für die Benachteiligten kein Geld zur Verfügung steht. Sie nehmen für sich das Recht zum Widerstand nicht in Anspruch. Sie erhalten keine Gelegenheit, den Absatz 4, Artikel 20 GG zu kennen: Der vierte Absatz des Artikels 20 GG verpflichtet das Volk aufzupassen und notfalls zu handeln, wenn gegen „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ verstoßen wird: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. *****
Die Beschlüße der „Volksvertreter“, die große Teile des Volks benachteiligen und die öffentliche Bestätigung solcher Beschlüße durch „Gelehrte und Wissenschaftler“ werden durch die Medien an das Volk so vermittelt, daß alles seine Berechtigung hat. Das Volk beisitzt keine „Medien“. Die benachteiligten Teile des Volks sind gegen diese geballte Macht des Meinungmachens-machtlos. Fortgesetzte Benachteiligung ist die Folge. Die „Gelehrten und Wissenschaftler“ und die Medien schweigen es sorgfältig aus, daß-es seit der Gründung in dieser „demokratischen Republik“ schon immer eine faktische „vierte Säule“ gibt. Diese „vierte Säule“ ist im Grundgesetz festgeschrieben. Selbstverständlich ist die „vierte Säule“ nicht unter den unabänderlichen Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes zu finden. Diese faktische „vierte Säule“ wird auch nicht so genannt. Der erste abänderliche Artikel beschreibt die „vierte Säule“. Trickreich platziert zwischen der „Verfassung in Kurzform“ (Art.20 GG) und der „Bundesflagge“ (Art. 22 GG). Die Parteien. Artikel 21 GG. Nichts läuft in dieser Republik ohne „Parteien“. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ kann das Volk nur durch „Parteien“ verwirklichen. Die vom Volke „in Wahlen und Abstimmungen“ nicht bestellten, aber vom Volke bezahlten,-„Gelehrten und Wissenschaftler“ machen das Volk diesen Satz glauben. Wie viele Mitglieder in den Parteien gibt es insgesamt in dieser Republik? Und wie viele Wähler? Der Gesetzgeber soll durch eine unmittelbare Wahl des Volkes gewählt werden. Eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter hat nie stattfinden können. Der Artikel 20 GG wird von Parteien, von „Gesetzeskundlern“-und von-Meinungsmachern stets auf eine besondere Weise ausgelegt. „Wenn das Wahlvolk in allgemeinen Wahlen eine Wahl zwischen zwei oder mehr zugelassenen Parteien gewährt bekommt, dann ist dem Art. 20 GG Genüge getan. Dann ist die Wahl „demokratisch legitimiert“. „Demokratisch legitimiert“? Was heiß es denn „demokratisch legitimiert“? Auch eine „Trickkiste“ wie die Legislative, die Exekutive und die Judikative? Das Volk hinters Licht führen? Warum werden diese zwei Fremdwörter verwendet, die zwei fremden Sprachen entnommen sind. „Demokratisch legitimiert“ heißt sicherlich nicht „vom Volk gewählt“? Vom Griechischen aufs Deutsch übersetzt heißt demokratisch wohl volksherrschaftlich? Volksherrschaftlich begreift wohl ein jeder vom Volk? Oder? Aber was heißt „legitimiert“? „Legitimiert“ heißt etwas für legitim erklären. Etwas für legitim erklären heißt auf Deutsch, etwas als berechtigt erscheinen lassen, etwas gutheißen, etwas absegnen. „Demokratisch legitimiert“ heißt also „volksherrschaftlich abgesegnet“. Wie soll das gehen ohne tatsächlich die „Absegnung“ vom Volke abzuholen? Ich lasse bei dieser Frage einen Aspekt außen vor: Die Voraussetzung für eine Volksbefragung oder bei einer Wahl ist die Zugänglichkeit aller Informationen für das Volk. Wenn die volle Information nicht gewährleistet ist, wird Tür und Tor geöffnet für Irreführung, für Manipulation des Volkes. Dieser Aspekt darf bei der Betrachtung von „volksherrschaftlich abgesegnet“ nicht unter den Tisch fallen. Dieser Aspekt verdient eine gesonderte Erörterung, die in einem neuen Blog folgen wird. Offensichtlich wird mit der den fremden Sprachen entnommenen Phrase-„Demokratisch legitimiert“ dem Volk glauben gemacht, alles was in diesem Staat geschieht, sei Verfassungskonform. Dem ist nicht so. „Demokratisch legitimiert“ ist eine Mogelpackung. Spräche man Deutsch, nämlich „volksherrschaftlich abgesegnet“, würde das Volk die Mogelpackung erkennen. Diese Mogelpackung ist ein Verstoß gegen den Artikel 20 GG. Diese Mogelpackung macht „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ unwirksam. Der Art. 21 GG hat drei Absätze:
Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren nur Vertreter der Parteien. Die Parteien alle miteinander haben wiederholt gegen den dritten Satz, Abs. 1, Art. 21: Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben, verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verstöße der Parteien gegen die Verfassung feststellen müssen. Eine Frage drängt sich auf. Was hat das Bundesverfassungsgericht beim allerersten Verfahren davon abgehalten, die Verfassungsmäßigkeit des abänderlichen Artikels 21 GG zu prüfen? Die Parteien verhindern, daß je in dieser Republik die Chance bestanden hat, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.-Wie gesagt. Es läuft nichts in dieser Republik ohne Parteien. Auch nicht die Ernennung der Richter beim Verfassungsgericht. So ist es nicht verwunderlich, daß beim aller ersten verfassungsgerichtlichen Verfahren über „Parteienfinanzierung“ das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 21 GG nicht geprüft hat. Eine vertiefende Erörterung geschieht in meinen Blogs: Das Grundgesetz, Nachdenken über Demokratie – namentlich über die deutsche Spielart. Hier ist nur der Hinweis: Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hätte eine strenge Überprüfung aller abänderlichen Artikeln vorgenommen werden müssen, ob sie die Folgeartikeln im GG die unabänderlichen Artikel 1 bis 20 aushebeln. Die gleiche Überprüfung hätte über die Geschäftsordnung des Bundestages und über die übernommenen früheren Gesetzeswerke stattfinden müssen, wenn es der Bundestag, also der oberste Gesetzgeber als die unmittelbare Vertretung des Volkes, mit dem „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ernst gemeint hätte. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ hat nie in der BRD auf der Tagesordnung gestanden. Nur einmal in der DDR. „Wir sind das Volk. Die friedliche Revolution 1989. Nach dem Eintritt der DDR in die Bundesrepublik 1990 ist „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ wieder vergessen. *****
Aber zurück zu Annette Schavan, zurück zur Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und der Vertrauten der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die zum zweiten Mal trickreich Zeit hat kaufen können. Dank der faktischen „vierten Säule“ der „Demokratie“ und der an sich immer mächtiger werdenden faktischen-„fünfte Säule“: Die Medien. Angesichts dieser faktischen Lage, meine ich, es ist dringend angesagt, den Artikel 21 GG (Hervorragende Rolle der Parteien) mit einem Artikel 21 a (Hervorragende Rolle der Medien) zu ergänzen. Diese Ergänzung bedürfte keiner tiefgehenden Begründung. Auch keiner besonderen Kommissionen, keiner Ausschüße, keiner Gutachten. Eine schlichte Anpassung an die real existierende Demokratie in Deutschland wird ausreichen. Für diese Ergänzung bedürfte es auch-keines „Redaktionsausschußes“. Der „Redaktionsausschuß“ des Parlamentarischen Rates von anno dazu Mal hat ganze Arbeit geleistet. Der Wortlaut von Artikel 21 GG könnte abgeschrieben werden. Natürlich nicht „Eins zu Eins“. Parteien“ müßten mit „Medien“ ersetzt werden. Für alle diejenigen, die „das Grundgesetz nicht unter dem Arm tragen“, oder nicht im Kopf haben, liefere ich hier den Wortlaut vom neuen-Artikel 21a GG, natürlich im Entwurf,-für eine demokratische Entscheidung über diese Ergänzung des Grundgesetzes:
Die Medien werden an einem Artikel 21a keine Freude haben. Sie werden über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen nicht freiwillig öffentlich Rechenschaft geben wollen. Das Verfassungsgericht wird auch bei einer solchen Ergänzung nicht erfreut sein. Aber diese Ergänzung wäre eine fällige Anpassung des Grundgesetzes zum wirklichen Machtverhältniss in Deutschland. Hier beispielhaft-verdeutlicht durch den bisherigen Verlauf des öffentlichen Plagiatsvorwurfs gegen Frau Professor Dr. Annette Schavan, die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung und die Vertraute der Bundeskanzlerin. Ein „Mehrwert“ a la einer der „Medienpäpste“, ein Professor Namens Norbert Bolz, (Vergleiche meine Blogs über Norbert Bolz) wäre dann auch eine schöpferische Erweiterung der Merkmale der „Demokratie“. Das Fundament einer Volksherrschaft-besäßedann fünf Säulen: Die Legislative die Exekutive und die Judikative, die Parteien und die Medien. Diese Erweiterung würde dann die unabänderlichen Absätze 2 und 3, Art. 20 GG ungültig machen:
Diese beiden Absätze sind ja eh vergessen gemacht worden. Wenn es gar nicht geht, warum nicht eine ganz neue Verfassung verfassen? Die Zeiten ändern sich. Nicht wahr? Postdemokratie eben. Ich lasse mich deshalb bei dem Vorschlag dieser dringenden Ergänzung bzw. Änderung des Grundgesetzes von einem bekannten Spruch leiten: Wenn der Mohamed nicht zum Berg kommt, muß der Berg zu Mohamed kommen. Also wenn die real existierende Praxis der deutschen Gesellschaft dem Deutschen Grundgesetz nicht angepasst werden kann, muß die Verfassung Deutschlands, das Grundgesetz, der real existierenden Praxis angepasst werden. Da sonst Verlust der „Rechtsstaatlichkeit“ droht. Geht die „Rechtsstaatlichkeit“ verloren, mutierte die Bundesrepublik Deutschland zu einer ( … ) − Republik. Mir ist seit 1987 zivilrechtlich (per 15 einstweiligen Verfügungen gegen die Veröffentlichung des Forschungsberichts: „Rathaus−Plünderer“ in der Stadt Oldenburg) untersagt, die Deutsche Republik so zu bezeichnen, wie diese meiner Meinung nach auch bezeichnet werden müßte. Dem Artikel 5 GG zum Trotz. Ein Landgericht oder sein amtierender Präsident, müssen „das Grundgesetz nicht unter dem Arm tragen“, wenn sie das „Recht im Namen des Volkes“ sprechen. Ich habe mich der „Judikative“ dieser Republik beugen müssen. Ich möchte nicht für siebenundhalb Jahre im "Knast" sitzen oder siebenundhalb Millionen DM als Ordnungsgeld zahlen müssen. „PREIS DES AUFRECHTEN GANGS. EINE DOKUMENTARISCHE ERZÄHLUNG“ erzählt auch diese Geschichte. *****
Annette Schavan und Angela Merkel haben von den aktuellen „Plagiatsaffären“, begonnen mit Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, ihre Lektionen gelernt. Angela Merkel hat sich verkniffen zu erklären, sie habe eine tüchtige Ministerin für Ihre Regierung bestellt und keine Frau Doktorin. Wie Angela Merkel öffentlich den Rücken Annette Schavans gedeckt hat?
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1197962.html
Und Annette Schavan-leugnet nichts. Eine inhaltliche Auseinandersetzung über eine Tatsachenbehauptung, Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet, findet nicht statt. Es könnte zu unabsehbaren Folgen führen. Vor allem für Professoren. Darüber später mehr. Annette Schavan und Angela Merkel haben sich eine neue, eine wirksamere Taktik des-Aussitzens ausgedacht.
Annette Schavan verlagert die Ebene des Vorgangs, wie schon erwähnt, mit der öffentlichen Beteuerung,-bei der Abfassung ihrer Doktorarbeit habe sie „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet. Spielt es eine Rolle, ob sie „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet hat oder nicht? Aber die 94 von 325 „plagiierten“ Seiten bleiben ohne Erklärungen.
Mit diesen vier Schritten ist Ruhe eingekauft. Die „fünfte Säule“ der „Demokratie“ befasst sich nicht mehr mit der Tatsachenbehauptung des Bloggers im Netz: Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit von 1980 auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet. Auch nicht mit ihrer öffentlichen Beteuerung,-bei der Abfassung ihrer Doktorarbeit habe sie „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet. Annette Schavans geschickt gelungene Einfädelung, ihre privatrechtliche Angelegenheit gegen einen unangenehmen Blogger in die Universität Düsseldorf zu legen, währt nicht lange genug. Was ist geschehen?
Was tun? Annette Schavan hat die Rückendeckung von Angela Merkel. Sie fährt alle Geschütze auf, die sie mit dieser Rückendeckung mobilisieren kann. Sie ist sicher, daß kein Kabinettskollege oder andere CDU Oberen, also keiner öffentlich Sätze verkünden wird, wie sie seiner Zeit am 01.03.2011 gegen den Bundesminister für Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg verkündet worden sind:
Der Doktortitel ist nicht entwertet. Der Opposition geht es vor allem darum, den Kopf der Ministerin als Trophäe aus der Debatte zu tragen. Weniger Lautstärke hätte der Glaubwürdigkeit gut getan. Wer Wissenschaft ernst nimmt, muss nicht gleich den Stab über die Ministerin brechen. Auch das ist eine Instrumentalisierung der Wissenschaft. Die Universität Düsseldorf hat angekündigt, dass sie die Vorwürfe überprüfen wird. Das ist der richtige Ort: Die Uni muss entscheiden, ob sie von einer bewussten Täuschung ausgeht. Es steht keinem gut an, sich in ein laufendes Verfahren durch öffentliche Stellungnahmen einzumischen. Nicht desto weniger müssen neue Schritte her. Sonst lassen sich die „vierte und fünfte Säulen“ nicht steuern.
Sie mobilisiert Rechtsanwälte. Sie sollen gesetzlich orientierte Schritte einleiten, um ihre persönlichen Interessen zu vertreten. Aber nicht gegen den Blogger mit seiner Tatsachenbehauptung. Nein. Sondern gegen die Universität, an der Stephan Rohrbacher als Professor-arbeitet. Im Gegensatz zu dem Blogger kommen die Rechtsanwälte an Professor Dr. Stephan Rohrbacher nicht heran. Aber die Anwälte der Ministerin glauben, an die Universität dran zu kommen. Sie drohen der Universität mit gerichtlichen Schritten, weil der Prüfungsbericht von Professor Dr. Stephan Rohrbacher aus den Räumlichkeiten der Universität Düsseldorf an die Öffentlichkeit gelangt ist. Die Rechnung geht auf. Die Universität Düsseldorf läßt sich einschüchtern. Der Rektor der Universität Düsseldorf-Michael Piper teilt der Öffentlichkeit mit: „Die „Anwälte von Schavan haben der Universität einen Maulkorb verpasst.“ Anscheinend läßt er sich von Advokaten „einen Maulkorb“ verfassen. Dem Artikel 5 GG zum Trotz. Und Stephan Rohrbacher, ein Professor an der Universität Düsseldorf, bleibt in der „Tauchstation“. Annette Schavan legt nach. Sie wird nicht wieder eine zweite Chance bekommen. Wahrscheinlich nicht. „Eine dritte Chance“ in dieser Republik ist noch nicht zum geflügelten Spruch geworden.
Der Trick ist einfach. Verwebe unterschiedliche-Vorgänge miteinander, um folgendes vergessen zu machen: Annette Schavan hat nie beteuert, daß die Vorhaltungen des Bloggers Verleumdungen sind. Sie hat auch unterlassen, dem Blogger dreifache Kosten wegen Verleumdungen zu verursachen. Sie bleibt in dem Terrain, den sie von Amts wegen kennt. Sie wendet sich an die Universität Düsseldorf. Der Rektor der Universität Düsseldorf-Michael Piper weist das Ansinnen Annette Schavans nicht mit dem Hinweis zurück, daß seine Universität für diese öffentliche Auseinandersetzung-zweier Privatpersonen nicht zuständig ist. Die Universität Düsseldorf ist gegenüber der Bundesministerin für Bildung und Forschung gefällig. Aber die Universität kann doch nur wissenschaftlich prüfen, ob die Vorhaltungen-des Bloggers den Tatsachen entsprechen. Sollten die Vorhaltungen-des Bloggers nicht den Tatsachen entsprechen, muß sie das Prüfungsergebnis öffentlich bekannt machen. Oder?-Sollten die Vorhaltungen-des Bloggers den Tatsachen entsprechen, müß sie das Prüfungsergebnis ebenfalls öffentlich bekannt machen. Oder? Für diesen Fall muß sie in einem separaten Verfahren prüfen, ob die Verfehlungen Annette Schavans zur Aberkennung des Doktortitels führen müßten.
Alle spielen dieses unwürdige Spiel mit. „Gelehrte und Wissenschaftler“, die „vierte Säule“ einschließlich der Opposition und die „fünfte Säule“ – die Medien. Vor allem die Medien. Selbstverständlich. Denn wer weiß es nicht? Exklusive Informationen für Journalisten sind die vornehmste Art der Bestechung. Nein, dieser Satz ist nicht von mir. Ich war nicht Journalist. Dieser Satz stammt von einem der respektablen deutschen Journalisten, der alle Fronten der Publizistik durchlebt hat: Von der Regierung politisch verfolgt, ein Vorbild eines Journalisten und Regierungssprecher. Ein siebter Schritt folgt. Öffentlich äußert sich Annette Schavan in Israel zu dem Vorgang. Zuvor haben ihre CDU−Schragen dem Rektor der Universität Düsseldorf Angst gemacht. Der Rektor der Universität Düsseldorf erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt, weil angeblich ein internes Papier an die Presse gelangt ist. Dann läßt Annette Schavan durch ihre Anwälte, wie schon erwähnt, der Universität Düsseldorf einen „Maulkorb“ verpassen.
http://www.welt.de/kultur/article109959861/Schluss-mit-der-Hexenjagd-auf-Annette-Schavan.html Ich habe die obige öffentliche Äußerung Annette Schavans im O−Ton gehört. Gibt sie in ihrem ersten O−Ton nicht zu, daß die Tatsachenbehauptungen des Bloggers zutreffen? Und daß sie aber „zu keinem Zeitpunkt-bei der Arbeit meiner Dissertation zu täuschen versucht“ habe? SPIEGEL ONLINE verbreitet aber bemerkenswerterweise: „Schavan zur Plagiatsaffäre: Ich werde kämpfen“. Nach dieser Überschrift ist zu lesen:
SPIEGEL ONLINE verfälscht die ersten beiden Sätze und verbreitet: „Schavan zur Plagiatsaffäre: Ich werde kämpfen“. Wann und wo soll Annette Schavan kund getan haben, daß sie sich gegen die Plagiatsvorwürfe wehren will? Exklusive Informationen für Journalisten sind die vornehmste Art der Bestechung. Der Urheber dieses Satzes war einst auch ein Stellvertretender Chefredakteur eines Nachrichten Magazins, namens DER SPIEGEL. *****
Annette Schavan muß keinen weiteren Schritt nachlegen. Die „fünfte Säule“ der faktischen deutschen „Demokratie ist eingebunden. Wir erinnern uns. Die „vierte Säule“ schüchtert die Universität Düsseldorf ein. „Intellektuelle Prostituierten“ in Gestalt der Professoren und „Wissenschaftsorganisationen“ errichten Dämme gegen die „Plagiatsjäger“. Warum Dämme? Die Gefahr droht. Die „Plagiatsjäger“ könnten auch die „Wissenschaftlichen Arbeiten“ der gutachtenden Professoren unter die Lupe nehmen. Auffällig ist, daß bislang keiner der-öffentlichen Meinungsmacher die Tatsachenbehauptung des Bloggers − Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet − als unwahr zurückgewiesen hat. Seit Mai 2012 sind die Vorhaltungen des „Plagiatjägers“ öffentlich. Die Doktorarbeit Annette Schavans − Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit u. Erfordernissen heutiger Gewissensbildung – ebenfalls. Nur die Lesefähigkeit der „Intellektuellen Prostituierten“ in dieser deutschen Republik ist verloren gegangen. Wie schon erwähnt, veröffentlicht DER SPIEGEL nur einen Satz aus dem Prüfungsbericht des Düsseldorfer Professor Stephan Rohrbacher und dann schweigt:
Dieser Satz war eine Steilvorlage. Wie schon erwähnt, leitete Annette Schavan gesetzliche Schritte ein. Nicht gegen den Blogger. Gegen die Universität Düsseldorf. Sie mobilisierte mit dem Segen Angela Merkels die Partei, die vom Bund finanzierten „Wissenschaftsorganisationen“, und die „fünfte Säule“, die Medien gegen die Universität Düsseldorf. Nachdem diese Kulisse fertiggestellt war, hatte sie sich aus Israel zu Wort gemeldet:-
Der Wissenschaft schuldig? Wann und wo soll Annette Schavan „Wissenschaft“ gelernt haben? Sie ist ein Lebenslang eine Frontsoldatin der CDU gewesen und geblieben. *****
Es folgen Batterien von Nebelkerzen. Diese vernebeln die eine entscheidende Frage: Stimmt die Behauptung des Bloggers − Annette Schavan habe in ihrer Doktorarbeit auf 94 von 325 Seiten „Textstellen ohne Quellenangaben“ verwendet? Was daraus folgen mag, mag folgen. Es lohnt sich nicht, sich ausführlich mit den einzelnen „Nebelkerzen“ zu befassen. Eine zufällige Auswahl von Überschriften und Stichworten reicht aus, die Güteklasse des Nebels einzuschätzen.-
http://www.tagesschau.de/inland/schavan208.html
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Exklusive Informationen für Journalisten sind die vornehmste Art der Bestechung. Conrad Ahlers hat uns diesen Satz ins Stammbuch geschrieben. Er hat offensichtlich gewußt, daß in der Welt der Medien nicht nur die vornehmste Art der Bestechung geläufig ist.- *****
Was hat die Vergabe des akademischen Titels mit der Wissensmehrung, mit der Wissenschaft zu tun? Diese Frage wird in der öffentlichen Diskussion systematisch verschüttet. Mit gutem Grund. Was ist Plagiat? Geistiger Diebstahl soll es sein. Abgeschrieben aus früheren Veröffentlichungen, ohne den früheren Verfasser zu benennen. Wenn dies geschieht, wieso merken es die begutachtende Professoren nicht vor der Vergabe des akademischen Titels? Sind nicht alle professoralen Vertreter in Erklärungsnot, wenn ein „Plagiat“ später auffliegt? Wie entdecken „Plagiatjäger“ die „Plagiate“? Professoren sind schlau. Diese Fragen sollen erst gar nicht gestellt werden. Auch nicht die Frage, ob die verfasste und vorgelegte Arbeit zum Erwerb eines akademischen Titels wissenschaftlicher wird, wenn alle Abschreiberegel eingehalten würden? Wie ist es mit der Prüfung der sekundären Quellen grundsätzlich bestellt? Wie ist es mit der Prüfung der verwendeten sekundären Quellen und Primärquellen überhaupt bestellt? Wie ist es mit jenen Veröffentlichungen bestellt, aus denen regelgerecht abgeschrieben?-Würden Professoren nicht in Erklärungsnot geraten, wenn die „Wissenschaftlichkeit“ professoraler Veröffentlichungen von „Plagiatjägern“ ins Visier genommen würden? Professoren sind schlau. Diese Fragen lassen sie erst gar nicht aufkommen. Ist die Geschichte mit dem Handel mit akademischen Titeln vollständig vergessen oder verdrängt? Wie war es seiner Zeit, als Professoren weniger verdienten und auf die Gebühren für Prüfungen auf allen Ebenen angewiesen waren? Ging es bei Magister Prüfungen, Promotionen und Habilitationen um die Vermehrung von Erkenntnissen und des Wissens? Ist es verdrängt, daß die Praxis von „Testate“ der Vorlesungen zur Einkommensverbesserung der Professoren beitrug? Was ist Wissen und was ist Wissenschaft? Gibt es einen Unterschied zwischen Wissenschaftlern auf der einen Seite und den KindergärtnerInnen, SchullehrerInnen, GymnasiallehrerInnen, HochschullehrerInnen, ProfessorInnen als Vermittler des Wissens auf der anderen Seite?-- Welcher Wissenschaft soll Annette Schavan was schuldig sein?Dopingjäger haben LanceArmstrong nicht „fahren“ lassen. |